Hallo!
Wir haben vor zehn Jahren einen Mietvertrag für unsere Betriebsräume abgeschlossen. Laufzeit zehn Jahre und eine Option von weiteren fünf Jahren. Die zehn Jahre sind nun vorbei und wir haben vergessen die Option sechs Monate vor Ablauf des alten Mietvertrages wahrzunehmen. Unser Vermietet geht nun davon aus,daß wir zum Ende des Monats April die Räume verlassen.
Wie schnell müssen wir diese verlassen? Muß der Termin eingehalten werden? O.K. wir haben so einige Probleme mit dem Vermieter/Verwalter.
Zahlen aber die Miete und auch die Nebenkosten. Die Probleme sind mehr menschlicher Natur.
Gruß aus dem sonnigen Bremen
Hallo,
Wir haben vor zehn Jahren einen Mietvertrag für unsere
Betriebsräume abgeschlossen. Laufzeit zehn Jahre und eine
Option von weiteren fünf Jahren. Die zehn Jahre sind nun
vorbei und wir haben vergessen die Option sechs Monate vor
Ablauf des alten Mietvertrages wahrzunehmen. Unser Vermietet
geht nun davon aus,daß wir zum Ende des Monats April die Räume
verlassen.
Wie schnell müssen wir diese verlassen? Muß der Termin
eingehalten werden? O.K. wir haben so einige Probleme mit dem
Vermieter/Verwalter.
Wenn der Vermieter auf dem Auszug besteht, muss ausgezogen werden.
Zahlen aber die Miete und auch die Nebenkosten. Die Probleme
sind mehr menschlicher Natur.
Ich nehme an, dass der Vermieter/Hausverwalter zwischenzeitlich erklärt hat, dass einer Weitervermietung nicht zugestimmt wird. Insoweit bedeutet die Miet- und Nebenkostenzahlung nichts weiteres als Nutzungsentschädigung bis zum Auszug. Der Vermieter kann aber nun gerichtlich die Räumung beantragen. Die Kosten sind von Dir zu tragen, wenn nicht pünktlich der Auszug erfolgt. Vorsicht, die Kosten werden aus der Jahresmiete/-Pacht berechnet, kann also ganz schön teuer werden.
Gruss Günter