Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

mir hat eine Nachbarin aus dem Haus erzählt, das die Baugenossenschaft ihr letztes Jahr bei der Heizkostenabrechnung ihre 37 Einheiten berechnet hat. Plus 57 Einheiten extra. Als sie bei der Baugenossenschaft nachfragte, wofür die extra Einheiten sind, wurde ihr gesagt, dass sie für die leerstehenden Wohnungen sind.

Dürfen die so etwas machen??? Wieso berechnen die uns leerstehende Wohnugen? Wir können doch nix dagegen machen, dass die leer stehen. Ich dachte immer, dass man nur dafür bezahlt, was man auch benutzt. Das Haus hat einige Mängel, die nicht behoben werden und ist nicht im guten Zustand und jetzt soll ich auch noch was bezahlen, wofür ich nicht zuständig bin???

Ich würde mich sehr freuen, wenn die mir eine Hilfreiche Antwort geben könnten. Vielen lieben Dank und einen guten Rutsch ins neue Jahr!!!

Gruß
Esmiralder

Guten Abend,

die Kosten für die leerstenden Wohnungen gehen grundsätzlich komplett zu Lasten des Eigentümers, dies gilt sowohl für die Betriebs- als auch die Heizkosten.

Auch ich wünsche ein gutes neues Jahr,

Brigitte

Hallo Esmiralder,
nach Informationen des Deutschen Mieterbundes gilt bei einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung, dass der Vermieter generell die Kosten für leer stehende Wohnungen übernehmen muss. Das gilt für den verbrauchsunabhängigen Teil der Heiz- und Warmwasserkosten, je nach Vertragsgestaltung zwischen 30 und 50 Prozent der abzurechnenden Heizkosten. Soweit die „kalten“ Betriebskosten laut Mietvertrag nach Personenzahl abgerechnet werden müssen, muss auch hier der Vermieter letztlich für leer stehende Wohnung mitzahlen. Die leer stehende Wohnung wird so behandelt, als sei sie an eine Person vermietet worden, so der Deutsche Mieterbund (DMB).
Besten Gruß USKO

Vielen lieben Dank!!!

Guten Rutschins neue Jahr!!!

Grundsätzlich hat der Vermieter die Kosten für die leerstehenden Wohnungen zu
tragen, da es sich um vermietertypische Pflichten handelt. Für verbrauchsabhängige
Nebenkosten hat dies auch der BGH entschieden. Für Heizkosten hat der BGH dies
noch nicht zur Vorlage bekommen. Ich bin allerdings der Ansicht, dass auch hier
sehr gute Chancen bestehen. In jedem Fall sollte Ihr Mietvertrag und die
Nebenkostenabrechnung detailliert betrachtet und bewertet werden.

Dafür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

MfG
MG