Mietrecht

Liebe Expertin / lieber Experte, ich sage schon mal Danke fürs Interesse und wünsche einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr.
Meine Frage zielt auf die Betriebskostenabrechnung für 2008 (1.1. bis 31.12.08), die ich HEUTE bekommen habe (zugestellt „per Bote“)und auf Grund derer ich über 500 Euro nachzahlen muss (auf Grund einer Grundsteuererhöhung, lange Geschichte).
Ich würde die Betriebskostenabrechnung gerne auf FORMFEHLER checken lassen. Natürlich habe ich danach gegooglet, aber wenn man kein Paragraphendeutsch versteht, ist man schnell verloren.
Ich denke, dass die Abrechnung formell nicht ganz korrekt ist, was bewirken könnte, dass nach meinem Widerspruch die Frist (31.12.2009)des Vermieters ablaufen würde für eine Korrektur. Mit formell nicht korrekt meine ich, dass mindestens in einem Punkt, nämlich bei der Gebäudeversicherung, nur der hälftige Anteil aufgeführt ist (es war eine Doppelhaushälfte, die wir gemietet hatten) und nicht zuerst der Gesamtbetrag und dann der Anteil, der auf meine Wohnung entfällt.
Es wär super, wenn ich die Abrechnung einscannen und an Dich schicken könnte (brauche dann die E-Mail Adresse), damit Du einen Blick drauf werfen und mir einen Tipp geben kannst. Vielleicht ist ja auch noch mehr falsch? Ich wäre super froh. Viele Grüße - Martina

Hallo Liebe Martina,

meine Emial Adresse lautet: Willi.Lautenschlä[email protected]

Hallo u.guten Morgen,
bitte ganz schnell mal die Daten schicken, ich gucke sie mir Mittags in der Pause mal an.Bis dahin…
([email protected])
Gruß Waldi64

(Widerspruch sofort!!!stellen, als Einzelheit unbedingt angeben, dass Widerspruch wegen unklarer Abrechnung bezüglich der Grundsteeur erfolgt.) ALLES Andere hat dann Zeit. Widerspruch mit Rückschein zur eig.Sicherheit versenden!!!

Hallo Martina,

Sie schildern eine größere Sache die ich nicht über das Netzwerk hier beantworten kann und darf, ausserdem geben ich nicht meine Emailadresse heraus. Ich bitte Sie sich an den hiesigen Mieterverein zu wenden. Das Kostet nicht die Welt, aber dort kann es vernünftig abgeklärt werden.

Ich wünsche Ihnen noch einen guten Rutsch ins Jahr 2010.

Ihr Exp.

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Hallo Martina,
eine konkrete Prüfung der Betriebskostenabrechnung ist einerseits nur im Zusammenhang mit den dazugehörigen Rechnungen und Nachweisen des Vermieters möglich. Andererseits bietet jeder Rechtsanwalt / Rechtsanwältin mit dem Spezialgebiet Mietrecht solche Prüfung an. Das kostet zwar ein paar Euros, ist dafür eine erlaubte Rechtsberatung.
Sie sollten also zunächst die Unterlagen bei Ihrem Vermieter anfordern und danach die Betriebskostenabrechnung zusammen mit den Unterlagen bei einem Anwalt / einer Anwältin Ihres Vertrauens zur Prüfung einreichen.
Gruß
apfjur
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