Liebe/-r Experte/-in,
erstmal wünsche ich ein Frohes Neues!
Das Haus, in dem meine Tochter lebt, besteht aus 3 Mietparteien. Die mittlere Wohnung wurde durch einen gelegten Brand komplett verwüstet, die untere und die meiner Tochter durch Wasser-und Rauchschaden unbewohnbar. Die angemietete Whn. ist eine Eigentumswohnung, die durch eine Hausverwaltung vertreten wird. Die Vermieterin ist durch die Gebäudeversicherung abgesichert. In den Nebenkostenabrechnungen von 06+07 ist zusätzlich dazu noch eine Gebäudehaftpflicht aufgeführt, die aber in 2008 nicht mehr erscheint. Meine Tochter hat keine Hausratversicherung und steht mit allen sehr verrußten Sachen(bis zu ihrer Wohnung sind die Flammen nicht vorgedrungen)komplett auf der Straße. Durch den erlittenen Schock war sie längere Zeit krankgeschrieben, weshalb sie ihre Ausbildung
abbrechen mußte. Durch nette Nachbarn kann sie, bis das Haus wieder bewohnbar ist, in deren Ferienwohnung bleiben.
Hat sie in ihrem Elend von irgendeiner Stelle finanzielle Unterstützung zu erwarten?
Der Brandstifter ist gefaßt, von dem wissen wir allerdings garnichts. Was ist noch zu beachten?
Sorry, das weiss ich nicht.
Anspruchsgegner ist hier der Brandstifter, da er den Schaden verursacht hat. Eine
zivilrechtliche Klage, bzw. eine Annexklage zum Strafverfahren, ist allerdings nur
dann aus wirtschaftlicher Sicht für Sie sinnvoll, wenn der Brandstifter auch solvent
ist. Sonst bleiben Sie auf Ihren Rechtsanwaltskosten und den Gerichtskosten
liegen. Sollte es sich also um einen Hartz4-Empfänger handeln, der auch in den
nächsten 30 Jahren (so lange sind Urteile vollstreckbar) keine vollstreckbaren
Einkünfte vorweisen wird, müssen Sie entscheiden, ob Sie das Risiko eingehen
möchten, dass eine Zwangsvollstreckung im Zweifel erfolglos bleibt.
Als Geschädigte können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, Akteneinsicht im
Strafverfahren gegen den Brandstifter zu nehmen. Hier ließen sich ggf. schon
Informationen finden.
Was andere pekuniäre Zuwendungen für Personen, die unschuldig in Not geraten
sind, angeht, so entzieht sich dies meiner Kenntnis. Sofern die Verwandten ersten
Ranges nicht zahlungsfähig sind, kann sicherlich das Sozialamt sofort helfen.
Für eine Vertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
MfG
MG
Auch ein besseres 2010 zurück.
Denke leider erstmal A-Karte.
Die Unbewohnbarkeit sind nat 100% Mietkürzung + Entschädigung für die Ersatzwohnung. ( in der Regel Hotel).
Alle anderen Materiellen Schäden deckt eigentlich eine Hausratversicherung, Die sich nat, danach an den Verursacher wendet.
Ist die Vers nicht vorhanden, gehen alle Vorderungen an den Verursacher des Schadens.
Eben auch Sehlische und daraus resultierende Schäden.
Die Gebäudehaftpflicht hat damit üprigens garnichts zu tun.
Die deckt nur Schäden, die unmitelbar mit dem Haus zu tun haben ab „http://www.versicherungen-blog.net/2005/11/28/gebaud…“
Also das einzige wo was zu holen ist, ist die Vermieterin.
Über die Kosten für die Anmietung einer Ersatzwohnung.
Also schnell einen „rückwirkenden“ Mietvertrag aufsetzen.
Das ist
Hallo,
tut mir alles sehr leid, aber ich kann leider nicht weiterhelfen.
Weiss ich leider nicht.
Hallo,
der Eigentümer bzw. dessen Versicherung ist für die Schäden an der Bausubstanz verantwortlich.
Die Mieter bzw. deren Versicherung ist für die persönlichen Gegenstäde (Möbel etc.) verantwortlich.
Die Kosten für eine andere Wohnunterkunft muss ebenfalls durch die versicherung des Eigentümers gedeckt sein.
Einfach mal Kontakt mit den entsprechenden Versicherungsgesellschaften aufnehmen.
Gruss
Kinga