Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
mein Freund und ich wollen uns einen Hundewelpen kaufen.

Im Mietvertrag steht zum Thema Tierhaltung folgender Satz:
„Der Mieter darf Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und Größe der Tiere allgemein üblichen Vorstellungen entspricht (Zierfische und Vögel).“

Jetzt meine Frage:
Bedeutet dass das wir NUR Zierfische und Vögel halten dürfen oder dass man z.B. nicht 5 Papageien in einem Wellensittich-Käfig oder 20 Fische in nem Goldfischglas halten soll (überspitzt gesagt)???

Ich finde den Satz ziemlich schwammig formuliert, sollte nämlich wirklich gemeint sein, dass nur Fische und Vögel gehalten werden dürfen, müsste dann nicht zusätzlich und ausdrücklich drauf hingewiesen werden dass Hunde bzw. Katzenhaltung verboten ist?!?

Denn im Internet habe ich schon mal nachgelesen dass, auch wenn die Haustierhaltung im Mietvertrag verboten ist, Meerschweinchen, Hamster, Wellensittich, Fische und andere unproblematische Kleintiere auf jeden Fall erlaubt sind…

Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank für eure Antworten.
Julchen25

Üblicherweise steht diese „schwammige“ Formulierung deshalb im Mietvertrag, weil ein absolutes Haustier-VERBOT nicht zulässig wäre - daher die Einschränkung.

Davon abgesehen, dass es allgemein Tierquälerei wäre, einen (später mal) großen Hund in einer kleinen Wohnung zu halten, wäre es dringend ratsam, VOR Anschaffung des Welpen den Vermieter schriftlich um Erlaubnis zu bitten.

In aller Regel wird er diese auch erteilen, sofern vom Hund keine Störungen anderer Mieter ausgehen (Kampfhundeverordnung, Vermehrte Verschmutzung des Treppenhauses, Jaulen, Kläffen, nachgewiesene Allergien von Nachbarn, etc.)

Eine Genehmigung des Vermieters ist in diesem Fall allein schon deshalb erforderlich, um späteren Ärger zu vermeiden.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Hallo, zunächst mal: das ist der in Mustermietverträgen übliche Satz zum Thema Haustierhaltung. In der Tat kann es kein Vermiete rvermieten, z.B. zwei Wellensittiche, oder Hamster oder auch Papageien zu halten. Wobei Papageien teilweise auch schon zu Problemen mit der Nachbarschaft geführt haben, da sie ja doch ziemlich laut sein können (z.B. im Sommer,wenn alle Fenster und Türen geöffnet sind!).
Grundsätzlich muss man vor der Haltung von Katzen und/oder Hunden die Genehmigung des Vermieters einholen, wenn man sich keinen Ärger einholen will, sonst läuft man später Gefahr, die Tiere wieder abschaffen zu müssen.
Also: fragen Sie Ihren Vermieter ganz gezielt!
Grüße, Zita

Hallo Julchen,

anbei ein Link.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Ja Haustierhaltung kann nicht vollständig verboten werden. Kleintiere sind immer erlaubt. Der Satz Fiche und Vögel ist schwammig und könnte wie in dem Link besser formuliert werden.

Große Aquarien können übrigens verboten werden, wenn die Deckentraglast des Gebäudes ein großes Aquarium nicht zu lässt.

Eine Massentierhaltung mit z.B. 20 Wellensitichen kann im übrigen auch Mitvertraglich verboten werden. Da dies Tierquälerei bzw. eine gewerbliche Tierhaltung impliziert.

Ich hoffe diese Antworten sind in Ihrem Interesse.

Ihr Exp.

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Liebe/-r Experte/-in,
mein Freund und ich wollen uns einen Hundewelpen kaufen.

Im Mietvertrag steht zum Thema Tierhaltung folgender Satz:
„Der Mieter darf Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und
Größe der Tiere allgemein üblichen Vorstellungen entspricht
(Zierfische und Vögel).“

Jetzt meine Frage:
Bedeutet dass das wir NUR Zierfische und Vögel halten dürfen
oder dass man z.B. nicht 5 Papageien in einem
Wellensittich-Käfig oder 20 Fische in nem Goldfischglas halten
soll (überspitzt gesagt)???

Entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Ich hoffe, das Problem hat sich für Sie zwischenzeitlich gelöst.

MfG

J. Kühl

Ich finde den Satz ziemlich schwammig formuliert, sollte
nämlich wirklich gemeint sein, dass nur Fische und Vögel
gehalten werden dürfen, müsste dann nicht zusätzlich und
ausdrücklich drauf hingewiesen werden dass Hunde bzw.
Katzenhaltung verboten ist?!?

Denn im Internet habe ich schon mal nachgelesen dass, auch
wenn die Haustierhaltung im Mietvertrag verboten ist,
Meerschweinchen, Hamster, Wellensittich, Fische und andere
unproblematische Kleintiere auf jeden Fall erlaubt sind…

Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank für eure Antworten.
Julchen25