Liebe/-r Experte/-in,
folgender Sachverhalt:
als wir vor 12 (i.W.: zwölf) Jahren in unsere jetzige
Wohnung eingezogen sind, haben wir vorher unterschrieben, dass wir in den Räumen, in denen Teppichboden lag (neu, wir waren die ersten Mieter)und wo wir auf den Teppichboden OSB-Platten verlegt haben (weil wir keinen Teppichboden in der Wohnung wollten), also dass wir diese Platten bei unserem Auszug wieder entfernen werden. Soweit so gut.
Nun gibt es Nachmieter, die genau diese Platten drin haben wollen und die folglich auch nicht wollen, dass wir die Platten rausnehmen. Der Makler sagt aber, dass, wenn diese Nachmieter eines Tages wieder ausziehen, dass sie dann ein rechtliches Problem haben werden, weil sich dann die Platten auf dem Teppichboden abgedrückt haben werden, so dass die Leute dann Platten UND Teppichboden erneuern müßten.
Was sollen wir davon halten?
Danke für die Aufmerksamkeit
Luisa
Hallo,
für mich ist die Meinung des Maklers nicht nachvollziehbar.
Ich bin selbst Vermieterin und bin in diesem Fall der Meinung, dass nach einer solch langen Mietzeit auf jeden Fall der bei Ihrem Einzug vorhandene Teppichboden nicht mehr als neu bezeichnet werden kann und weder Sie noch der Nachmieter für einen neuen Teppichboden aufkommen muss.
Ich habe einige Wohnungen mit Teppichboden ausgelegt, preiswertem Teppichboden, da mir bekannt ist, dass alle Gegenstände, auch Teppichböden, die beim Bezug einer Wohnung vorhanden sind, vom Vermieter erneuert bzw. bei Defekten repariert werden müssen.
Also: Der Teppichboden wurde vom Vermieter gelegt. Folglich ist dieser auch für einen neuen Teppichboden verantwortlich.
Dass Ihr Vermieter eine schriftliche Erklärung wollte, dass Sie die Platten heraus nehmen, ist ok. Auch ein Vermieter möchte nicht unbedingt evtl. Müll der Mieter entsorgen. Das sind Kosten für Entsorgung und für das Entfernen.
Das hat aber nichts mit dem Teppichboden zu tun.
Ihre Nachmieter müssten sich verpflichten, die Platten bei Auszug zu entfernen. Der Teppichboden ist Sache des Vermieters.
Erklären Sie das mal dem Makler.
Alles Gute.
U. Meier
Hallo Luisa,
rechtlich ist es so, dass der Nachmieter grundsätzlich die Mietereinbauten übernehmen kann und diese bei seinem Auszug zurückbauen muss (es sei denn, er findet auch einen Nachmieter). Er müsste dann aber theoretisch den Teppich ersetzen, wenn dieser durch die Platten beschädigt ist. Allerdings nur theoretisch, denn auch der Teppich unterliegt einer Abschreibung. Nach 12 Jahren ist er abgeschrieben und somit muss dieser bei eventueller Beschädigung nicht unbedingt ersetzt werden. Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Vermieter für den Fußboden verantwortlich und müsste den Teppich dann auch selbst ersetzen.
Die Verlegeplatten sind als Ihr bzw. als Privateigentum Ihres Nachmieters (also wie ein Schrank oder so) zu werten. D.h. diese müssen natürlich nicht von Ihrem Nachmieter ersetzt werden. Der Makler sollte vielleicht einen anderen Beruf ausüben, denn dies ist gängige Rechtssprechung und die sollte er kennen und nicht falsch beraten.
Lg Chris
Vertraglich vereinbart wurde, dass Sie die Platten bei Auszug wieder entfernen.
An diese Vereinbarung sind Sie gebunden.
Was die neuen Mieter angeht, so haben Sie mit deren Vertragsverhältnis nichts zu
tun. Wenn die neuen Mieter nun trotz des Hinweises des Vermieters die Platten
behalten wollen, bzw. wieder einsetzen, so müssen diese natürlich haften.
Um jedoch jegliches Haftungsrisiko von Ihnen abzuwenden, empfehle ich, eine
Vereinbarung aufzusetzen, in welcher der Vermieter Ihnen bestätigt, dass die
Platten auf Wunsch der Nachmieter in der Wohnung verblieb, und der Vermieter
gegen Sie diesbezüglich keine Ansprüche gegen Sie hat.
MfG
G
Hi Lisa,
also da kann ich nur vermuten:
- Die Nachmieter würden maximal den Teppichboden, aber nicht die Platten erneuern müssen, wenn diese dann ausziehen.
- Allerdings wird mit dem Mietzins auch zugleich die Abnutzung des Teppichbodens bezahlt, also nix mit neuem Teppichboden - noch dazu nach mehr als 12 Jahren.
Hoffe, das hilft weiter, im Internet kann man dazu auch was finden, wenn man sucht: „Mieturteile, Teppichboden, ersetzen“
Gruß
Stephan
Hi, hier noch ein Nachtrag:
geh’ auf die Seite:
http://www.miet-verwalter.de/index.php?option=com_co…
und gib unter ‚title filter‘: „Teppich“ ein, da steht dann alles, was du brauchst
Gruß
Stephan
Hallo,
hätten Sie keine Platten auf den textilen Bodenbelag gelegt, wäre er abgelaufen und hätte entsprechende Abnutzungserscheinungen. Dann müsste der Vermieter ohnehin vor einer Neuvermietung neuen Belag legen lassen auf seine Kosten, denn die Abnutzung ist mit der Miete abgegolten!!
Also kann Ihr Nachmieter die Platten übernehmen, hätte aber keinen Ersatzanspruch bei Abnutzung durch den Vermieter; ob er das will?
Klären Sie Ihren Makler einmal darüber auf, viel Erfolg.
Gruß suver