Liebe/-r Experte/-in,
vor Weihnachten habe ich den Mietern meines
Einfamilienhauses(EG+DG= 210qm) erlaubt, ab 2010 eine
Laserdruckmaschine in den großen Kellerraum zu stellen
(50qm)sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt
sind.
Nun erhielt ich eine Mail, dass sie die Miete zum 1.1.
gesplittet hätten und dass noch eine Ergänzung zum
Mietvertrag käme.
Meine Nachfrage (weil bis gestern keine Miete
einging)ergab, dass sie die Miete halbiert haben,genauso
die 100 € Vorauszahlungen für Versicherungen,
Grundsteuer etc.(Auf die Kaution warte ich schon seit 2
Jahren).
Die „Ergänzung“ sollte zuerst der Steuerberater
ausarbeiten, jetzt wurde mir in einer Mail mitgeteilt,
dass sie einen deshalb einen Anwalt aufsuchen würden.
Meine Problem:
Ich bin gegen ein Mietsplitting- dies bedeutet doch ein
stillschweigendes Einverständnis in einen neuen
Mietvertrag (Wohnräume/gewerblich)?
Bisher wurden Räume innerhalb des Hauses auch gewerblich
genutzt, jedoch hatte ich mit den steuerlichen
Abschreibungen nichts zu tun (und möchte auch weiterhin
nichts zu tun haben).Die Mieter können doch ihre
gewerblich genutzten Quadratmeter dem Finanzamt
mitteilen…
Wie sollte ein von mir, dem Vermieter, formulierter
Anhang aussehen? Ist dies überhaupt nötig?
Hätte nicht gedacht, dass diese Zusage einer teils
gewerblichen Nutzung diese Umstände mit sich bringt.
Im Voraus schon mal vielen Dank für Ihren Rat!
M.Nüssle
Liebe/-r Experte/-in,
vor Weihnachten habe ich den Mietern meines
Einfamilienhauses(EG+DG= 210qm) erlaubt, ab 2010 eine
Laserdruckmaschine in den großen Kellerraum zu stellen
(50qm)sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt
sind.
Nun erhielt ich eine Mail, dass sie die Miete zum 1.1.
gesplittet hätten und dass noch eine Ergänzung zum
Mietvertrag käme.
Meine Nachfrage (weil bis gestern keine Miete
einging)ergab, dass sie die Miete halbiert
haben,genauso
die 100 € Vorauszahlungen für Versicherungen,
Grundsteuer etc.(Auf die Kaution warte ich schon seit
2
Jahren).
Die „Ergänzung“ sollte zuerst der Steuerberater
ausarbeiten, jetzt wurde mir in einer Mail mitgeteilt,
dass sie einen deshalb einen Anwalt aufsuchen würden.
Meine Problem:
Ich bin gegen ein Mietsplitting- dies bedeutet doch
ein
stillschweigendes Einverständnis in einen neuen
Mietvertrag (Wohnräume/gewerblich)?
Bisher wurden Räume innerhalb des Hauses auch
gewerblich
genutzt, jedoch hatte ich mit den steuerlichen
Abschreibungen nichts zu tun (und möchte auch
weiterhin
nichts zu tun haben).Die Mieter können doch ihre
gewerblich genutzten Quadratmeter dem Finanzamt
mitteilen…
Wie sollte ein von mir, dem Vermieter, formulierter
Anhang aussehen? Ist dies überhaupt nötig?
Hätte nicht gedacht, dass diese Zusage einer teils
gewerblichen Nutzung diese Umstände mit sich bringt.
Im Voraus schon mal vielen Dank für Ihren Rat!
M.Nüssle
Hallo M.Nüssle.
Leider fehlen einige Eckdaten für den konkreten Fall.
Ich gehe deshalb mal davon aus, dass ein
Gewerbemietvertrag vorliegt, da der Mieter ja wohl sehr
selbstbestimmend auftritt und er im Haus seinen
Lebensunterhalt erwirtschaftet.
Aus Gründen des beiderseitigen Einvernehmens kann ein
Mietsplitting auf Mieterwunsch eingeräumt werden,
allerdings sollte der ursprüngliche Mietvertrag in
seiner Ganzheit beibehalten bleiben und dem lediglich
ein Zusatzblatt (als Anhang) beigefügt werden, auf den
in etwa formuliert werden könnte:
Oben als Überschrift „Anhang zum Mietvertrag“ setzen,
dann das Rubrum der Parteien wie im Mietvertrag, und
als Vertragstext zum Beispiel geschrieben werden: „In
Ergänzung des Mietvertrages vom … wird dem Mieter … die
Nutzung des Kellers … ab dem … gewährt. Für die
zusätzliche Nutzung dieses Kellerraums zahlt der Mieter
neben der bisherigen Gesamtmiete eine Monatsmiete von …
zuzüglich …. Nebenkosten. Die monatliche Gesamtmiete
beläuft sich damit auf
Grundmiete für EFH ……
Grundmiete für Keller ……
Nebenkosten für EFH ……
Nebenkosten für Keller ……
Der Mieter verpflichtet sich, bei Aufstellen
technischer (Versorgungs) Geräte alle anfallenden
Kosten und Pflichten für technische und gesetzliche
Anforderungen zu tragen. Die übrigen Rechte und
Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem
Mietvertrag vom …. Der Mietvertragsanhang ist
Bestandteil des Mietvertrages vom …“
Das Zusatzblatt wird mit Datum und Unterschriften
versehen, und jede Partei nimmt sich ihr Exemplar zum
alten Mietvertrag dazu.
Damit hätte der Mieter sein „Mietsplitting“ und der
Vermieter behält den Mietvertrag. Zahlungstermin für
die Miete bleibt wie ursprünglich vereinbart.
LG
Delia
Meine Antworten zu Rechtsfragen sind nur freie
Meinungsäußerungen, und ersetzen nicht die
Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Hallo Herr Nüssle,
leider sind Sie mit dieser Anfrage bei mir falsch, ich binn nur der Ansprechpartner für Mieter.
MfG. Connection
Liebe/-r Experte/-in,
vor Weihnachten habe ich den Mietern meines
Einfamilienhauses(EG+DG= 210qm) erlaubt, ab 2010 eine
Laserdruckmaschine in den großen Kellerraum zu
stellen
(50qm)sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt
sind.
Nun erhielt ich eine Mail, dass sie die Miete zum
1.1.
gesplittet hätten und dass noch eine Ergänzung zum
Mietvertrag käme.
Meine Nachfrage (weil bis gestern keine Miete
einging)ergab, dass sie die Miete halbierthaben,genauso
die 100 € Vorauszahlungen für Versicherungen,
Grundsteuer etc.(Auf die Kaution warte ich schon seit2
Jahren).
Die „Ergänzung“ sollte zuerst der Steuerberater
ausarbeiten, jetzt wurde mir in einer Mail
mitgeteilt,
dass sie einen deshalb einen Anwalt aufsuchen würden.
Meine Problem:
Ich bin gegen ein Mietsplitting- dies bedeutet dochein
stillschweigendes Einverständnis in einen neuen
Mietvertrag (Wohnräume/gewerblich)?
Bisher wurden Räume innerhalb des Hauses auchgewerblich
genutzt, jedoch hatte ich mit den steuerlichen
Abschreibungen nichts zu tun (und möchte auchweiterhin
nichts zu tun haben).Die Mieter können doch ihre
gewerblich genutzten Quadratmeter dem Finanzamt
mitteilen…
Wie sollte ein von mir, dem Vermieter, formulierter
Anhang aussehen? Ist dies überhaupt nötig?
Hätte nicht gedacht, dass diese Zusage einer teils
gewerblichen Nutzung diese Umstände mit sich bringt.
Im Voraus schon mal vielen Dank für Ihren Rat!
M.NüssleHallo M.Nüssle.
Leider fehlen einige Eckdaten für den konkreten Fall.
Ich gehe deshalb mal davon aus, dass ein
Gewerbemietvertrag vorliegt, da der Mieter ja wohl
sehr
selbstbestimmend auftritt und er im Haus seinen
Lebensunterhalt erwirtschaftet.
Aus Gründen des beiderseitigen Einvernehmens kann ein
Mietsplitting auf Mieterwunsch eingeräumt werden,
allerdings sollte der ursprüngliche Mietvertrag in
seiner Ganzheit beibehalten bleiben und dem lediglich
ein Zusatzblatt (als Anhang) beigefügt werden, auf den
in etwa formuliert werden könnte:
Oben als Überschrift „Anhang zum Mietvertrag“ setzen,
dann das Rubrum der Parteien wie im Mietvertrag, und
als Vertragstext zum Beispiel geschrieben werden: „In
Ergänzung des Mietvertrages vom … wird dem Mieter …
die
Nutzung des Kellers … ab dem … gewährt. Für die
zusätzliche Nutzung dieses Kellerraums zahlt der
Mieter
neben der bisherigen Gesamtmiete eine Monatsmiete von
…
zuzüglich …. Nebenkosten. Die monatliche Gesamtmiete
beläuft sich damit auf
Grundmiete für EFH ……
Grundmiete für Keller ……
Nebenkosten für EFH ……
Nebenkosten für Keller ……
Der Mieter verpflichtet sich, bei Aufstellen
technischer (Versorgungs) Geräte alle anfallenden
Kosten und Pflichten für technische und gesetzliche
Anforderungen zu tragen. Die übrigen Rechte und
Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem
Mietvertrag vom …. Der Mietvertragsanhang ist
Bestandteil des Mietvertrages vom …“
Das Zusatzblatt wird mit Datum und Unterschriften
versehen, und jede Partei nimmt sich ihr Exemplar zum
alten Mietvertrag dazu.
Damit hätte der Mieter sein „Mietsplitting“ und der
Vermieter behält den Mietvertrag. Zahlungstermin für
die Miete bleibt wie ursprünglich vereinbart.LG
DeliaMeine Antworten zu Rechtsfragen sind nur freie
Meinungsäußerungen, und ersetzen nicht die
Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Guten MOrgen Delia,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Vor 2 Jahren wurde ein ganz normaler Mietvertrag für
ein Einfamilienhaus (DG,EG,Kellerräume) abgeschlossen.
Gruß
M.Nüssle