Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe wegen nicht Bezahlung der Miete (mehr als 2 Monate)meinen Mieter fristlos am 20.12.2009 zum 15.01.2010 gekündigt.

A 13.01.2009 wollte ich nach erfolgter Ankündigung das Mietshaus besichtigen, jedoch wurde dies mir, obwohl im Mietvertrag vereinbart, verwährt.

Die Mieterin meinte die Angelegenheit sei bei Ihrem Rechtsanwalt.

Die Miete Januar habe ich auch nicht bekommen.

Das Haus wurde heute nicht geräumt und ich habe weder Post von einem Anwalt noch von den Mietern erhalten.

Was kann ich ab Morgen (nach Ablauf der Frist) tun?

Kurz gesagt der Miter zahlt nicht un reagiert nicht.

Kann ich z.B. eine Anzeige wegen illegaler Hausbesetzung oder Hausfriedensbruch bei der Polizei erstatten?

Muss ich eine Räumungsklage einreichen oder haben Sie noch eine andere legale Idee?

Gruß und Danke

Reiner Schumacher

Hallo Reiner,
da gibt es nur eins. Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen!!!
Und das so schnell wie möglich.
Andere legale Mittel gibt es nicht. Polizei hat auch keinen Sinn, denn noch hat er einen Mietvertrag,der rechtlich gesehen noch seine Gültigkeit hat. Also bleibt nur noch der Weg der Klage.
Lg Chris

Hallo,

eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch etc. scheidet aus - im Übrigen verhilfe Ihnen eine solche auch nicht zur Wiedererlangung Ihrer Wohnung. Die einzige legale Möglichkeit - abgesehen von dem Fall, dass der Mieter doch von selbst geht - ist die Räumungsklage. Eine solche können Sie theoretisch auch selbst bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt, anstrengen. So können Sie Rechtsanwaltskosten sparen. Zwar werden Sie den Prozess aller Wahrscheinlichkeit nach gewinnen mit der Folge, dass den Mieter die Kostenlast trifft. Da ihr Mieter offenbar jedoch kein Geld hat, würden die Kosten des Verfahrens insgesamt doch an Ihnen hängen bleiben.
Eine Vorgehensweise ohne Rechtsanwalt sollte Sie jedoch nur erwägen, wenn Sie sich einen solchen wirklich nicht leisten können.
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte!

Viele Grüße!

Hallo Rainer,

da bleibt dir nur die eine Initiative sofort die Räumungsklage einreichen. Um Geld zu sparen Kopiere deine Zahlungsauffordrungen und fotkopiere den Mietvertrag 2 X, gehe aufs Amtsgericht zu dem entsprechenden Rechtspfleger und erhebe Räumungsklage. Dies ist der preiswerteste Weg. Den der Rechtspfleger kostet nichts. Dies ist nämlich wichtig, da sofern der Mieter die rückständige Miete nach ergehen des Räumungsurteils zahlt, wird das Räumungsurteil aufgehoben. Darüber kanst du auch den Rechtspfleger nochmals fragen. Die Gerichtsgebühr must du zahlen und die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Wird aber dem Mietrückstand zugeschlagen.
Mit freundlichem
Willi

Liebe/-r Experte/-in,:
ich habe wegen nicht Bezahlung der Miete (mehr als 2
Monate)meinen Mieter fristlos am 20.12.2009 zum 15.01.2010
gekündigt.

A 13.01.2009 wollte ich nach erfolgter Ankündigung das
Mietshaus besichtigen, jedoch wurde dies mir, obwohl im
Mietvertrag vereinbart, verwährt.

Die Mieterin meinte die Angelegenheit sei bei Ihrem
Rechtsanwalt.

Die Miete Januar habe ich auch nicht bekommen.

Das Haus wurde heute nicht geräumt und ich habe weder Post von
einem Anwalt noch von den Mietern erhalten.

Was kann ich ab Morgen (nach Ablauf der Frist) tun?

Kurz gesagt der Miter zahlt nicht un reagiert nicht.

Kann ich z.B. eine Anzeige wegen illegaler Hausbesetzung oder
Hausfriedensbruch bei der Polizei erstatten?

Muss ich eine Räumungsklage einreichen oder haben Sie noch
eine andere legale Idee?

Gruß und Danke

Reiner Schumacher

Hallo Reiner,
ich kenn mich in den Rechten für Mieter (Mietkürzungen)recht gut aus und bin im Mieterbund, aber in Deinem Fall bin ich doch etwas überfragt.
Auf jeden Fall hast Du als Vermieter das Recht, nach Vorankündigung das Haus oder die Wohnung zu besichtigen.
Die Anzeige bei der Polizei wird wohl nix bringen und Du musst mit Sicherheit Dir einen Anwalt nehmen, um Dein Recht einzuklagen.
Und das kann sich hinziehen und wenn Du Pech hast, auch noch teuer werden für Dich.
Es gibt Anwaltshotlines, wo man gegen entsprechende Tel.- Tarife kostenlos Auskünfte kriegt.
Bei der Polizei kannst Du Dich ja auch mal informieren.
Tut mir leid, daß ich Dir nicht mehr helfen kann und drück Dir die Daumen, daß die Sache gut für Dich ausgeht.

hier hilft leider nur die Räumungsklage

Hallo und Guten Tag!
Nun, ganz „legal“ gesehen, haben Sie jetzt Einiges an Ärger, Laufereien und Kosten vor sich.
Sie haben Ihre Mieterin gekündigt, ich hoffe docg schriftlich und per Einschreiben, sonst könnte sie nämlich behaupten, dass der Brief nie angekommen sei und die Kündigung ist null und nichtig. Gehen wir davon aus, dass sie die Kündigung bekommen hat und noch nicht geräum, bleibt Ihnen LEGAL nur noch der Weg über die Räumungsklage, aber VORSICHT - sobald die Klage zugestellt ist, aht Ihre Mieterin immer noch das Recht nachzuzahlen und schwupp, wohnt sie weiterhin noch da…selbst wenn der Titel beim Gerichtsvollzieher liegt und der zum vereinbarten und angekündigtem Termin vor der Tür steht, hat sie imme noch das Recht zu zahlen - und somit ist die Vollstreckung ausgesetzt und der Gerichtsvollzieher kann wiedernach Hause fahren. Anders sieht die Rechtslage jedoch aus, wenn diese Mieterin schoneinmal eine Kündigung bekommen hat, in der Vergangenheit, dann hat sie nicht mehr die Möglichkeit durch Zahlung das Mietverhältnis fortbestehen zu lassen. Das große Problem für Sie als Vermieter ist jedoch, das Sie zunächst einmal mit allen Kosten in Vorleistung treten müssen, auch die der Räumung------es gibt zwar nicht so ganz legale Tricks, aber die möchten Sie sicherlich nicht wissen ;0)…
Sie haben nun die Möglichkeit, die Räumung zu beantragen, danach geht es eigentlich, je nach Region, auch relativ schnell…zahlt ihre Mieterin jetzt aber wiederum einen Teil der Miete nach, so daß es keine 2 MM mehr sind, können Sie nur noch wiederum mahnen, weil dann die gestzl. Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Stellen Sie den Antrag, ggfl. bevor Ihre Mieterin einen Teil bezahlt…
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
LG
Tina

Hallo aus Bernburg,

eigentlich berate ich bedürftige Mieter bei Problemen mit ihrem Vermieter. Ich kann sie sehr gut verstehen, weil das Nichtzahlen auch von mir nicht nachvollziehbar ist. Selbst Bedürftige bekommen das Geld vom HartzIV Amt.

Fristlos verstehe ich als sofort und hätte am Tag der fristlosen Kündigung mit der Axt „meine“ Tür zerschlagen und „mein“ Eigentum in Besitz genommen.

Die Großvermieter machen das hier so. Die bringen Container, Packer und Telekom und Stromversorger mit, die noch verwertbares zum Verkauf einlagern und den Rest entsorgen. Auf jeden Fall werden alle Türen mitgenommen, Strom, Wasser, Telefon usw. abgedreht, abgestellt und verplombt.

Günstig ist die Telefonnummer und Adresse vom zuständigen Sozialamt bzw. vom Obdachlosenheim, den Mietnomaden zu geben.

Man kann natürlich aus Räumungsklage einreichen. Verursacht Kosten und bringt ihnen nicht wirklich und mit ewig sich hinziehender Verzögerung, ihr Eigentum zurück. Oft wird in der Zeit alles Brauchbare von den Mietnomaden vernichtet und es kommt danach eine Vollsanierung von ca. 10.000,00 EUR. Sehr oft, um nicht zu sagen immer, verschwinden diese dann über Nacht und melden sich nirgends neu an, sind so nicht auffindbar.

Ich wünsche ihnen ein glückliches Händchen. Habe leider kein Patentrezept, bei dieser liberal aufgeweichten Rechtslage.

Gruße vom Bernburger

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe wegen nicht Bezahlung der Miete (mehr als 2
Monate)meinen Mieter fristlos am 20.12.2009 zum 15.01.2010
gekündigt.

A 13.01.2009 wollte ich nach erfolgter Ankündigung das
Mietshaus besichtigen, jedoch wurde dies mir, obwohl im
Mietvertrag vereinbart, verwährt.

Die Mieterin meinte die Angelegenheit sei bei Ihrem
Rechtsanwalt.

Die Miete Januar habe ich auch nicht bekommen.

Was kann ich ab Morgen (nach Ablauf der Frist) tun?
Gruß und Danke

Reiner Schumacher

Hallo,
Sie können nur eine Räumungsklage erheben. Eine Strafanzeige wäre möglich, denn jeder kann jeden anzeigen. Aber es liegt keine Straftat vor, so dass die aufgewandte Zeit verwendet wäre. Andere Möglichkeiten gibt das Deutsche Rechtssystem nicht her.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de