Mietrecht

Liebe Mietrechtsexperten

ich habe eine Frage, deren Antwort mich sehr interessiert! Nehmen wir an, ein sehr penibler Vermieter hat eine Wohnung in einem Haus mit 6 Mietswohungen vermietet. In diesem Haus gibt es auch einen Fahrradkeller. Nun ist eine Wohnung an eine junge Familie mit Kleinkind vermietet. Die Mieter haben ein Kinderdreirad (so ein Ding, worauf das Kind sitz und über eine Stange von Papa oder Mama geschoben werden) in den Fahrradkeller gestellt. Die Mieter wurden vom Vermieter aufgefordert, daß Dreirad aus dem Fahrradkeller zu entfernen! Im Fahrradkeller ist genügend platz! Hat der Vermieter recht? Muß daß Dreirad entfernt werden? Zählt ein Dreirad nicht auch zu den Rädern?

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus und wünsche noch viele spannende Fragen bei wer-weis-was!

Viel Grüße

Markus Wich

Hallo Herr Wich,

ein normaler Mensch (Vermieter) hat da sicher kein Problem. Sofern genügend Platz in dem Fahrradkeller ist, kann da doch ohne weiteres das kleine Dreirad abgestellt werden.

Mich würde mal das Argument dieses Vermieters interessieren.

Viele Grüße
Volker Weiser

Lieber Ratsuchender,
steht vielleicht in der Hausordnung, daß im Fahrradkeller nur Fahrräder untergebracht werden dürfen?
Aber selbst wenn es so wäre, sehe ich persönlich keine Grundlage dafür, den Mietern das Abstellen eines Kinderdreirades dort zu verbieten, solange für die anderen Mieter noch genug Platz ist und sie ihre Räder dort ungehindert unterbringen können.
Viel Glück!

Hallo!
Das ist jawohl echt krank! Entschuldigung, ich finde diese kinderunfreundlichen Zustände auf dem Wohnungsmarkt echt …! Und dabei habe ich selber gar Keines. Nun gut. Das zu meiner persönlichen Meinung.
Mietrechtlich kommt es darauf an, was in dem Mietvertrag der Familie steht. Ist der Fahrradkeller als Gemeinschaftsfläche mitvermietet? Dann darf er auch (zweckgerecht und vernünftig) genutzt werden. Und selbstverständlich auch für ein Kleinkinderrad.
Das wäre mir ganz neu, wenn im Mietrecht stände, wie alt der Besitzer des Fahrrades sein muss, um sein Rad dort abstellen zu dürfen. Als Nächstes schreibt der Vermieter wohl noch vor, welches Auto man auf einem Parkplatz abstellen darf und wenn es Rot ist, dann eben nicht? Also, bloß nicht darauf eingehen! Der scheint ja echt sonst keine Probleme zu haben! Liebe Grüße, Becky

Hallo verehrter User,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:

  1. Generell = Der Vermieter „spinnt“ !
  2. Sofern im Mietvertrag keine anderslautenden Vereinbarungen stehen = Das Kinder-Dreirad darf selbstverständlich im Fahrradkeller abgestellt werden. Und wenn kein Fahrradkeller vorhanden wäre, darf das Dreirad gem. der laufenden Rechtsprechung sogar im Parterrebereich abgestellt werden, *sofern* das Dreirad die anderen Mieter nicht sonderlich behindert.
    Sie sollten auch mal „googeln“ unter folgenden Links:

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo Markus,

wenn die Benutzung des Fahrradkellers für alle Mieter gestattet ist, müsste im Mietvertrag stehen, gibt es keinen Grund das Kinderdreirad zu verbieten. Falls die Sache aber so ist, dass es eine Eigentümergemeinschaft gibt, das heisst, die anderen 5 Wohnungen sind Eigentum von anderen Vermietern, haben diese mitzubestimmen, dann kann es nach einer Mehrheitsbeschlußfassung untersagt werden ein Dreirad in dem Fahrradkeller zu stellen. Ich persönlich finde das zwar lächerlich, aber wenn die Eigentümer das beschliessen kann man nichts machen.Möglicherweise kann der Vermieter gar nichts dafür und er musste aufgrund eines Beschlusses so handeln.Am besten den Mietvertrag anschauen ob bezüglich der Nutzung des Fahrradkellers irgendwelche Auflagen gestellt wurden.
Viele Grüße Memorys

Hallo Herr Wich,

das ist nicht wirklich eine Frage zum Mietrecht.
Für mich persönlich zählt ein Kinderdreirad auch als Fahrrad.
Sorry kann die Frage nicht beantworten.

Haben Sie den Vermieter schon einmal direkt darauf angesprochen. Ganz höflich und freundlich um dem Kind beizubringen wo Fahrräder immer hingehören in den Fahrradkeller. Erzieherische Maßnahme sozusagen :wink:

Viele Grüße
Ihr Exp.

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129

Guten Tag Herr Wich,

das ist so eine Frage, wo man nicht mit §§, sondern mit Vernunft argumentieren sollte. Natürlich stört es keinen vernünftigen Menschen, wenn Sie Ihr Dreirad auch in den Fahrradkeller stellen. Jedoch, wenn sich nun der Vermieter schon DARAN stört, scheint generell etwas im Argen zu liegen und man sollte sich fragen - will ich mich deshalb streiten??

Sorry, ist nicht meine Spezialität.
Jan9991

Liebe Mietrechtsexperten

ich habe eine Frage, deren Antwort mich sehr

interessiert!

Nehmen wir an, ein sehr penibler Vermieter hat eine

Wohnung in

einem Haus mit 6 Mietswohungen vermietet. In diesem

Haus gibt

es auch einen Fahrradkeller. Nun ist eine Wohnung an

eine

junge Familie mit Kleinkind vermietet. Die Mieter haben

ein

Kinderdreirad (so ein Ding, worauf das Kind sitz und

über eine

Stange von Papa oder Mama geschoben werden) in den
Fahrradkeller gestellt. Die Mieter wurden vom Vermieter
aufgefordert, daß Dreirad aus dem Fahrradkeller zu

entfernen!

Im Fahrradkeller ist genügend platz! Hat der Vermieter

recht?

Muß daß Dreirad entfernt werden? Zählt ein Dreirad

nicht auch

zu den Rädern?

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus und wünsche

noch

viele spannende Fragen bei wer-weis-was!

Viel Grüße

Markus Wich

Hallo MArkus,

also ich würde versuchen mich mit meinem Vermieter zu
einigen, gelingt es nicht, soll er Dir einen geeigneten
Platz (Treppenhaus) nennen, an welchem das Dreirad
abgestellt werden kann. Es gibt inzwischen auch Urteile
dass Kinderwägen und Dreiräder im Paterre stehen dürfen.