Liebe Mietrechtsexperten
ich habe eine Frage, deren Antwort mich sehr interessiert! Nehmen wir an, ein sehr penibler Vermieter hat eine Wohnung in einem Haus mit 6 Mietswohungen vermietet. In diesem Haus gibt es auch einen Fahrradkeller. Nun ist eine Wohnung an eine junge Familie mit Kleinkind vermietet. Die Mieter haben ein Kinderdreirad (so ein Ding, worauf das Kind sitz und über eine Stange von Papa oder Mama geschoben werden) in den Fahrradkeller gestellt. Die Mieter wurden vom Vermieter aufgefordert, daß Dreirad aus dem Fahrradkeller zu entfernen! Im Fahrradkeller ist genügend platz! Hat der Vermieter recht? Muß daß Dreirad entfernt werden? Zählt ein Dreirad nicht auch zu den Rädern?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus und wünsche noch viele spannende Fragen bei wer-weis-was!
Viel Grüße
Markus Wich