Liebe/-r Experte/-in,
mein Name ist Hardy Kloßek und ich habe bei wer-weiss-was.de nach Experten für Mietrecht gesucht und hoffentlich gefunden. Ich habe eine Frage. Und zwar wohnt meine Freundin seit ungefähr 5 Jahren in einer 76 qm Wohnung. Wir haben uns seit Jahren gefragt, warum das Wohnzimmer nicht richtig warm wird. Ich muss dazu sagen, die Wohnung ist in der 2. Etage und darüber befindet sich der Dachboden. Vor ca. einem Jahr entdeckten wir komische schwarze Flächen an Wänden und Decke. Der Malermeister erzählte uns von einem neuartigem Phänomen namens „Fogging“. Scheint ne Standard-Ausrede zu sein, wenn die nicht weiter wissen. Dann sollten auch „Kerzen“ daran Schuld sein. Lächerlich. Letztes Jahr wurde der Dachboden anscheinen gedämmt, und das Wohnzimmer einfach neu gestrichen. Aber diese Flecken (es ist kein Schimmel) traten vor kurzem wieder auf. Also riefen wir wieder unseren Vermieter an, um das zu klären. Es wurde WIEDER gedämmt auf dem Dachboden. Dieses Mal anscheinend richtig, denn seit einigen Wochen wird auch das Wohnzimmer wieder richtig warm.
Worauf es mir jetzt ankommt ist nicht, gegen alles und jeden zu klagen. Wir haben ein gutes Verhältnis zum Vermieter. Ich würde aber gerne die rechtliche Grundlage für z.B. eine Mietminderung, oder Mietaussetzung erfragen. Der Hintergrund ist der, dass meine Freundin für drei Monate nach Ghana geht, um dort zu helfen. Ich würde gerne dem Vermieter das Angebot machen, dass er die Miete drei Monate aussetzt, WEIL SIE JA ZU VIEL BEZAHLT HAT IN ALL DEN JAHREN, weil sie geheizt hat wie bekloppt, aber das WZ nicht warm wurde.
Wenn es hart auf hart kommen WÜRDE, was könnte man dagegen machen. Gibt es Ansprüche auf Rückzehlungen etc.?
Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
Vielen Dank im voraus
Hardy Kloßek
Hallo Hardy,
nach meinem Empfinden kann es schwierig werden eine Rückzahlung bzw. einen
Ausgleich im Nachhinein zu fordern.
Normalerweise hättest Du das zu der Zeit als die Mängel da waren reklamieren
und dann auch entsprechende Schritte zur Mietminderung einleiten müssen. Der
Grund dafür ist, dass die Beweislast bei Dir liegt, die Du ja jetzt vermutlich nur
schwerlich erbringen kannst.
Das ist aber nur meine Ansicht als Vermieter und Mieter. Mein RAT aber: Geh zu
einem Anwalt und lass Dich beraten. Sowas kostet nicht die Welt, wird eventuell
von einer Rechtsschutzversicherung (falls Du eine hast) abgedeckt. Es ist am
besten, wenn Du Dir in so einer Angelegenheit rechtskräftige Auskunft beim
Anwalt holst.
Viele Grüße
Tom
Hallo Tom!
Vielen Dank für deine super schnelle Antwort. Du hast mir schon geholfen. Einfach aus dem Grund, da du mich in meinem Vorhaben gestärkt hast. Ich werde erst ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter führen. Wie gesagt, wir haben eine guten Kontakt und er hat immer alles prompt erledigt, wenn was war. Von daher könnte ich mir vorstellen, dass er auf mein Angebot eingeht. Ich wollte halt nur wissen, wie so etwas läuft, wenn er sich wirklich quer stellen sollte, weil wir wissen ja beide, dass bei Geld die Freundschaft aufhört.
Nochmal vielen Dank
Hardy
Hallo Hardy Kloßek,
erstmal war es von vornherein wichtig die mietminderung gegenüber dem vermieter gleich zu erklären. das problem im mietrecht ist, dass es nicht gegen alle wohnungsschäden mietminderungen gibt. zeigt sich der vermieter bereit das ganze so schnell wie möglich zu beseitigen, so könnt ihr erstmal gar nichts unternehmen und so wie ich es sehe, wurde das problem bereits behoben. sollte es aber nochmal auftreten, dann würde ich auf jeden fall eine mietminderung verlangen. für die jetztige situation ist es rechtmäßig zu spät und fällt auch nicht mehr in die rechtliche grundlage. ach ja, voraussetzung der mietminderung ist immer, dass der mieter den schaden nicht selbst verursacht hat. meistens finden aber die vermieter irgendeinen grund und viele mieter klagen, dann kommt es darauf an was der sachverständiger sagt, es kann erstmal teuer werden.
ich füge hier noch einen link zum lesen, der dritte absatz ist - denke ich mal - wichtig für euch zum nachlesen:
http://www.verbraucher-urteile.de/miet/mietminderung…
es gab aber auch schon fälle, wo die mieter später versucht haben vom vermieter minderung einzuholen. es hängt vom vermieter ab. sollte es wirklich so sein, dass ich wg. einer schlechten dachdämmung viel zu viel geheizt habt, dann würde ich es nochmal beim vermieter schriftlich anzeigen. ihr müsst jetzt erstmal abwiegen, sollte der vermieter alles verneinen, ob es sinnvoll wäre vor´s gericht zu ziehen, ob es dann nicht noch teurer wird, sollte euch aber recht gegeben werden, dann müsst ihr weder gerichts- noch rechtsanwaltskosten zahlen.
versuche doch mal hier im forum rechtsanwalt für mietrecht zu finden. es ist ein heikles thema - der eine hat glück mit der vermieter, dann andere widerrum sehr viel pech.
aber - lasst ncihts unversucht!
Hallo Victoria!
Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. ich konnte mir sehr viel daraus ziehen!
Gruß Hardy