Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

durch eine Anzeige bei wg-gesucht.de haben wir ein Wohnungsangebot durch die jetzigen Mieter gefunden. Diese wurden vom Vermieter mündlich aufgefordert neue Mieter zu suchen. Nach Wohnungsbesichtigung bekamen wir die Zusage der jetzigen Mieter. Nach der Zusage (1-2Wochen vergingen, in welchem die Mieter dem Vermieter die Entscheidung mitteilten und dieser mündlich zustimmte, wir aber keinen Kontakt zu ihm hatten) schaltete sich die Hausverwaltung ein, welche anscheinend auch vom Vermieter den Auftrag bekam einen Nachmieter für die Wohnung zu suchen. Diese machen dies allerdings mit Makler. Unsre Frage nun: ist unser Mitvertrag nun bindend und können wir auf die Zusage(ohne Provision) beharren oder nicht?

Hallo Claudia,
leider kann ich Dir in diesem Zusammenhang nicht weiterhelfen. Mein Thema ist die Energieseite.

Viele Grüße

Hallo,

für meine späte Antwort bitte ich um Nachsicht.

Dieses ist sicherlich ein Fall für einen Juristen. Zwei Fragen müssen Sie sich sicherlich stellen:

  1. Gab es nachweislich eine Zusage durch den Vermieter. (Ein mündlicher Mietvertrag kann max. ein Jahr laufen, ansonsten muss ein Mietvertrag schriftlich abgefasst werden (siehe BGB).)
  2. Hat der Makler Ihnen die Wohnung provisionspflichtig nachgewiesen und/oder war der Makler für Sie als Vermittlungsmakler tätig? (siehe §§ 652ff. BGB)

Viele Grüße