Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, wir haben festgestellt, das die Treppenhausbeleuchtung (für 2 Parteien) und die Hofbeleuchtung (mind. 120 Watt für 4 Parteien) über unseren Wohnungszähler lief. Dies wurde behoben und der Vermieter will uns für den Zeitraum von 04/2009 bis 02/2010 35,00 Euro zahlen. Kann uns jemand sagen, wie man das errechnen könnte? Denn 35,00 erscheint uns ein bißchen zu wenig. Wir sind für jeden Hinweis dankbar. Liebe Grüße

Hallo,
Sie können ja den vermieter einen Vorschlag unterbreiten, indem Sie für einen Monat den Verbrauch jetzt berechnen. Dann sollte man diesen Verbrauch auf 10 Monate hochrechnen, mit dem alten verbaruch vergleichen und dann hätten Sie einen guten Wert, wo man sagen kann wieviel Geld ihr Vermieter danach zahlen sollte.
Fällt mir dazu spontan ein.
Ich hoffe, daß ich helfen konnte,
Grüße

also wir zahlen fürs ganze Jahr 75,00 euro da ist Treppenhaus und Kellerlicht mit drin und sind 7 Parteien
bei 3 Etagen.Die 35,00 Euro könnten Ok sein, muss aber nicht, die Frage ist, ob die Hofbeleuchtung ein Bewegungsmelder hat,wenn ja, dann könnte die Summe in Ordnung sein.

also wir zahlen fürs ganze Jahr 75,00 euro da ist Treppenhaus und Kellerlicht mit drin und sind 7 Parteien
bei 3 Etagen.Die 35,00 Euro könnten Ok sein, muss aber nicht, die Frage ist, ob die Hofbeleuchtung ein Bewegungsmelder hat,wenn ja, dann könnte die Summe in Ordnung sein…