Mietrecht

Hallo!
Ich habe eine Frage…

In meiner Mietwohnung ging die Gegensprechanlage kaputt- sie musste
erneuert werden. Die Rechnung beläuft sich auf 300,- Euro. Mein
Vermieter möchte jetzt, dass ich einen Anteil von 76,-Euro selbst
zahle.
In meinem Mietvertrag (wohne seit April 98 hier) steht, dass ich
anfallende Reparaturen innerhalb der Wohnung bis 150 DM (jetzt
76,-Euro) selbst tragen muss.

Ist das so in Ordnung? Ich kann doch nichts dafür, wenn die Anlage
aus Altersgründen den Geist aufgibt…
Ich denke, dass die Sprechanlage zur Wohnung gehört und demnach der Vermieter dafür ganz zuständig ist-oder?

Für einen Rat bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße,
LeonieSunflower

Hi,

In meinem Mietvertrag (wohne seit April 98 hier) steht, dass
ich
anfallende Reparaturen innerhalb der Wohnung bis 150 DM (jetzt
76,-Euro) selbst tragen muss.

Ist das so in Ordnung? Ich kann doch nichts dafür, wenn die
Anlage
aus Altersgründen den Geist aufgibt…
Ich denke, dass die Sprechanlage zur Wohnung gehört und
demnach der Vermieter dafür ganz zuständig ist-oder?

das ist so in Ordnung, dazu gibt es ein BGH-Urteil (AZ: VIII ZR 129/91). Demnach ist eine Beteiligung des Mieters an Reparaturkosten in Ordnung, wenn vertraglich eine Obergrenze vorgsehen ist.

Ansonsten weiß ich nach solchen Artikeln immer wieder ganz genau, warum ich auf ein Dasein als Vermieter bisher verzichtet habe und es immer weniger Menschen gibt, die Wohnraum vermieten. Mal abgesehen davon, daß mir das Vollkaskodenken der Deutschen tierisch auf den Sack geht, finde ich beachtlich, daß man einen Mietvertrag sehenden Auges unterschreibt und sich dann erst nach Jahren darüber Gedanken macht, wenn es ans Zahlen geht.

Gruß
Christian

Vollkaskomentalität (l.OT)
Hi Christian,

auf dieses Beispiel bezogen muss ich allerdings sagen, dass IMHO die Kleinreparaturenklausel vor allem erst einmal deshalb geschaffen wurde, um Diskussionen zwischen beiden Parteien wegen jedes heißen Lüftchens zu vermeiden.
D.h. für mich, dass eben der Mieter kleinere Dinge ohne Einschaltung des Vermieters selber regelt.
Es war nach meiner Meinung nicht als Selbstbeteiligung des Mieters bei Reparaturen gedacht, die über Trivialschäden hinausgehen, eine normale Abnutzung darstellen und zur Erhaltung der Wohnsubstanz notwendig sind (für die man ja letztendlich bereits einen Abnutzungsausgleich über den in Dtl. nicht geringen Mietzins zahlt!).

Also halte ich (als durchaus vermieterfreundlicher Mensch) solche Fragen für durchaus berechtigt zu klären, ohne gleich Vollkaskomentalität vorgeworfen zu bekommen.

Grüße
Jürgen

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Hallo Leonie,

In meiner Mietwohnung ging die Gegensprechanlage kaputt- sie
musste
erneuert werden. Die Rechnung beläuft sich auf 300,- Euro.
Mein
Vermieter möchte jetzt, dass ich einen Anteil von 76,-Euro
selbst
zahle.
In meinem Mietvertrag (wohne seit April 98 hier) steht, dass
ich
anfallende Reparaturen innerhalb der Wohnung bis 150 DM (jetzt
76,-Euro) selbst tragen muss.

Fällt die Gegensprechanlage aus und liegt der Schaden im Netz der Anlage ist der Vermieter zuständig. Analog kann man dies mit einer elektrischen Leitung vergleichen. Wenn eine Leitung defekt ist, auch wenn daraus ständig Stromentnahmen erfolgen, handelt es sich auch nicht um eine Anlage die dem täglichen Zugriff ausgesetzt ist.

Klare Antwort. Die Gegensprechanlage gehört nicht zu den Kleinreparaturen. Hier findet ein technischer Schaden statt. Technische Schäden unterliegen nicht der Kleinreparaturklausel. Im Übrigen geht dies auch aus der Rechtsprechung hervor. Es muss sich um eine Kleinreparatur handeln. Der BGH hat in seiner Entscheidung WM 91, 381; 89, 324 festgestellt, dass eine solche Reparatur insgesamt umgerechnet 75 EURO nicht überschreiten darf. Der Betrag von 300 EURO ist eindeutig eine Reparatur und fällt nicht unter Kleinreparaturen. (OLG FFM WM 97, 609). Ausserdem handelt es sich hier um notwendige Instandsetzungsmassnahmen des Vermieters. Ohne eine ordnungsgemässe Anlage ist keine vertragsgemässe Wohnung durch den Vermieter zur Verfügung gestellt. Er muss gegen sich sogar dann eine Mietminderung von 5 % gelten lassen.

Gruss Günter

Ist das so in Ordnung? Ich kann doch nichts dafür, wenn die
Anlage
aus Altersgründen den Geist aufgibt…
Ich denke, dass die Sprechanlage zur Wohnung gehört und
demnach der Vermieter dafür ganz zuständig ist-oder?

Für einen Rat bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße,
LeonieSunflower

Hallo Jürgen,

D.h. für mich, dass eben der Mieter kleinere Dinge ohne
Einschaltung des Vermieters selber regelt.
Es war nach meiner Meinung nicht als Selbstbeteiligung des
Mieters bei Reparaturen gedacht, die über Trivialschäden

ich habe meinen Vertrag nicht vorliegen, aber wenn ich mich recht entsinne, steht das genau so drin.

Erhaltung der Wohnsubstanz notwendig sind (für die man ja
letztendlich bereits einen Abnutzungsausgleich über den in
Dtl. nicht geringen Mietzins zahlt!).

Das stimmt schon, aber hier geht es ja um Dinge, die der Mieter mit abnutzt und nicht um solche, die durch den reinen Zeitablauf im Werte gemindert werden. Die Regelung bzgl. der Schönheitsreparaturen schlägt in die gleiche Kerbe.

Vollkaskomentalität vorgeworfen zu bekommen.

Zur Vollkaskomentalität kommt m.E. noch ein bißchen Blauäugigkeit. Wer den Vermieter mit solchen Klagen nervt (hier wurde ja zunächst das Forum befragt, was schon mal ganz clever ist), riskiert hier außerdem, daß der Vermieter irgendwann mal die Nase voll hat und mal schaut, ob seine Mieten nicht unterhalb der örtlichen Vergleichsmiete liegen.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Erhaltung der Wohnsubstanz notwendig sind (für die man ja
letztendlich bereits einen Abnutzungsausgleich über den in
Dtl. nicht geringen Mietzins zahlt!).

Das stimmt schon, aber hier geht es ja um Dinge, die der
Mieter mit abnutzt und nicht um solche, die durch den reinen
Zeitablauf im Werte gemindert werden.

Irrtum, hier handelt es sich um eine Reparatur. Ausserdem gehört eine Koingel oder eine vorhandene Gegensprechanlage zur Wohnung. Die Abnutzung ist durch Miete bereits geregelt. Technische Defekte wegen dem Alter der Anlage sind jedoch Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen).

Die Regelung bzgl. der

Schönheitsreparaturen schlägt in die gleiche Kerbe.

Nein, dieses Thema ist aus einer völlig anderen Sicht zu sehen.

Vollkaskomentalität vorgeworfen zu bekommen.

Zur Vollkaskomentalität kommt m.E. noch ein bißchen
Blauäugigkeit. Wer den Vermieter mit solchen Klagen nervt
(hier wurde ja zunächst das Forum befragt, was schon mal ganz
clever ist), riskiert hier außerdem, daß der Vermieter
irgendwann mal die Nase voll hat und mal schaut, ob seine
Mieten nicht unterhalb der örtlichen Vergleichsmiete liegen.

Weshalb ? Der Mieter ist doch nicht verpflichtet dem Vermieter seine technischen Einrichtungen zu zahlen und gleichzeitig dafür die Miete zu entrichten. Richtig ist aber schon, wenn jemand eine sehr günstige Miete hat, die unter dem ortsüblichen Satz liegt, ob manches nicht selbst gemacht werden kann. Eine Klingel oder Gegensprechanlage gehört jedoch zu dem Begriff „baulicher Veränderung“. Diese darf der Mieter grundsätzlich nie ohne Zustimmung des Vermieters durchführen. Das rechtliche Problem liegt hier also nicht nur in dem Begriff der Reparatur sondern auch darin, dass jede Reparatur einer Klingel oder einer Gegensprechanlage ( wenn vollständiger Ersatz wie im vorliegenden Fall erforderlich wird) gleichzeitig eine bauliche Verändeurng ist, die generell der Erlaubnis des Vermieters bedarf.

Gruss Günter

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