Mietrecht

Hallo zusammen,

wir haben vor 5 Wochen unsere neue Mietwohnung bezogen und stellten schon nach ca. 7 Tagen des drin wohnens fest, dass im Schlafraum zwei Wände nass sind. So sehr, dass sich die von uns neu gelegten Fußleisten von der Wand abbiegen.
Bei Wohnungsübergabe erwähnte der Vermieter, dass an dieser Stelle ein wenig Feuchtigkeit und Schimmel durch den vorangegangen Mieter entstanden ist (falsches Heiz- und Lüftungsverhalten) und dieses fachgerecht entfernt wurden sei. Da unsere alte Wohnung bereits gekündigt war, kamen wir aus der Nummer nicht mehr raus, so dass ich diesen Umstand im Übergabeprotokoll festhalten ließ.
Als ich die vom Vermieter neu tapezierte Raufaser entfernte kam mir der Schimmel schon entgegen gesprungen.
Wir setzten uns zunächst telefonisch mit den Vermietern in Kontakt, diese kamen dann zur Besichtigung und sagten Eingangs gleich, wir können ja wieder ausziehen.
Des weiteren stellten sie mir einen Heizofen hin und ich solle nun mal schön die nassen Wände damit trocknen. Stromkosten wollte aber niemand übernehmen.
Daraufhin schrieb ich eine Mängelanzeige und schickte diese per Einschreiben los. Wenige Tage später erhielt mein Freund einen Anruf, in dem gesagt wurde, dass die Reperaturarbeiten umfassender seien und sie diese Kosten nicht gewillt wären zu tragen, allerdings würden sie uns keine Steine in den Weg legen, wenn wir ausziehen.
Mittlerweile haben wir eine Mietkürzung von 20% vorgenommen und schauen eifrig nach neuen Wohnungen. Wie können wir fristlos (wenn überhaupt) aus dem jetzigen Mietvertrag raus? Den Raum können wir nicht mehr nutzen (ich bin Allergiker) und sind mit Bett und allem was dazu gehört ins Esszimmer gezogen.
Vielen Dank im voraus!

Hallo auch…
Für mich hört sich das ganze nicht nach falsch lüften an. Wohnt über euch nochmal jemand oder habt ihr eine Dachwohnung ?
Auf wie lange habt ihr einen Mietvertrag abgeschlossen ? Ist eine Kündigungsfrist eingetragen. Wenn euch der Vermieter mitteilt das er euch keine Steine bei einer Kündigung in den Weg legen wolle heißt das eigentlich soviel wie Wenn ihr kündigen wollt dann macht das. Das braucht ihr aber UNBEDINGT schriftlich. Telefonisch ist nicht gültig. Eine fristlose Kündigung ohne einverständnis ist nur dann möglich wenn nachweislich falsche angaben gemacht wurden. Sprich er hat euch mitgeteilt das die Wand wohl feucht wäre hat das aber auf den Ex-Mieter geschoben ( beliebte Ausrede um Kosten zu sparen ) Habt ihr eine Rechtschutzversicherung ? Wenn ja ist Mietrecht miteingetragen ? Falls ihr das habt so schnell wie möglich zum Anwalt. Was ich euch sowieso empfehlen würde.
Viel Glück
Greetz
Petra

Hallo,

ich empfehle schnellstens einen Anwalt einzuschalten. Folgenden kann ich empfehlen: http://www.gaede-lawyers.de/42786.html

Grüße

Karsten

Hallo Clara,

nun offensichtlich ist der Zustand der Wand ein anderer als der im Übergabeprotokoll festgehaltene.
Hättet Ihr das gewusst, hättet Ihr die Wohnung nie bezogen. Entsprechend hättet Ihr Eure „Willenerklärung“ nicht abegegeben, der Vertrag wäre nicht zustande gekommen. Das die Wand anscheinend nicht fachmännisch behandelt wurde, sondern nur übertapeziert spricht für eine absichtliche Täuschung seitens des Vermieters.
Einer fristlosen Kündigung dürfte nichts entgegenstehen.