Liebe/-r Experte/-in,
Hallo an alle,
nehmen wir mal an, man würde mietfrei bei Verwandschaft, die ein Haus haben und selber dort nicht wohnen möchten, wohnen.
Alle anfallenden Betriebs, Instandsetzungskosten und so
selber zahlen.
Wie sieht es denn dann für den Vermieter aus, der mußte vorher ja Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ans Finanzamt zahlen als noch keine Verwandschaft in dem Haus gewohnt hat, sondern dieses richtig Vermietet war.
Fallen diese dann weg oder muß trotzdem weitergezahlt werde, auch wenn gar keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung da sind.
Wird man dann nach Schätzwert an die Kandarre genommen obwohl man wirklich nichts einnimmt und die Verwandschaft für Nada dort wohnen läßt???
Danke und Gruß an alle
Antwort (aufgrund längeren Krankenhausaufenthaltes leider erst jetzt)
Soviel ich weiß, muss auch weiter gezahlt werden, denn es werden dann je nach Wohnungsgröße kalkulatorische Mieteinnahmen zugrunde gelegt (sinngemäß „sie hätten ja beziehen können“). Da spielt es glaub ich keine Rolle, ob der Vermieter selbst drin wohnt oder ob Verwandschaft drin wohnt. Da wird es so viel ich weiß ähnlich gehandhabt wie bei Unterhaltsforderungen. Selbst wenn ich keine Mieteinnahmen erziele oder mein Haus selbst bewohne und meiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig bin, wird für meine Wohnung eine kalkulatorische Miete zugrunde gelegt und dem Einkommen hinzugerechnet als Ausgleich zu den Mietkosten meiner Frau, die in einer Mietswohnung lebt. Von dem erhöhten Betrag wird dann der Unterhalt berechnet, obwohl ich meine laufenden Kosten am Haus auch habe. Ähnlich stelle ich mir das bei der Steuer vor.
Hoffe, konnte ein wenig weiterhelfen ohne Gewähr auf Richtigkeit.
Gruß schnueffel