Hallo,
wie verhält es simit dem Mietvertrag, wenn der Mieter gestorben ist?
Ist er dann aufgelöst oder muss er von Familienangehörigen gekündigt werden?
Vielen Dank im voraus!
Gruss
Heinz
Hallo,
wie verhält es simit dem Mietvertrag, wenn der Mieter gestorben ist?
Ist er dann aufgelöst oder muss er von Familienangehörigen gekündigt werden?
Vielen Dank im voraus!
Gruss
Heinz
Hallo,
ich glaubte mal gelesen zu haben, dass mit dem Tod eines Mieters das Mietrecht auf die/den Erben übergeht. Das dann praktisch der Erbe der Mieter ist.
Besser ist es aber, wenn wir auf Günter warten 
Grüsse und noch ein schönes WE
Andreas
Hallo Heinz,
ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters (Ausnahme : Mietvertrag auf Lebenszeit). Der Vertrag geht auf die Erben über. Diese müssen mit einer Drei-Monatsfrist - also spätestens bis 04. August zum 31.10.2003 das Mietverhältnis kündigen. Die Erben haften auch für Schönheitsreparaturen und Schäden, die der/die Verstorbene verursacht hat.
Achtung: Ist ein Mietvertrag auf Lebenszeit mit dem Verstorbenen abgeschlossen, so endet dieser mit dem Tod. In diesem Fall müssen die Erben nicht kündigen. Dies ist aber ein Sonderfall. Aber. Solange die Wohnung nicht geräumt und in vertragsgemässen Zustand dem Vermieter übergeben ist, haften die Erben nicht aus dem Mietverhältnis, sondern im Rahmen eines Schadenersatzanspruches.
Achtung: Im Monat August gilt eine Sonderregelung für die Frist der drei Werktage. Der 2. Tag ist ein Samstag. Er wird somit als Werktag gerechnet. Die Kündigung muss daher am 4.August beim Vermieter eingehen.
Ist kein Vermögen vorhanden, stellt sich die Frage für die Erben, ob sie das Erbe überhaupt antreten wollen. Wenn sie es nicht antreten wollen, ist umgehend das Nachlassgericht zu verständigen. Ausserdem muss der Vermieter verständigt werden, dass das Erbe nicht angetreten wird und er sich mit dem Nachlassgericht auseinander setzen muss.
wie verhält es simit dem Mietvertrag, wenn der Mieter
gestorben ist?
Ist er dann aufgelöst oder muss er von Familienangehörigen
gekündigt werden?
Wenn das Erbe angetreten ist, muss gekündigt werden.
Gruss Günter