wir müssen am WE eine Wohnungsabnahme machen. Unsere
Mieterin zieht ( endlich) aus und die neue Mieterin
soll im Gleichzug den Schlüssel bekommen.
Ich hab schon viele sogenannte „Ubergabeprotokolle“
gesehen und auch schon eines bereitgelegt.
Dennoch stellen sich ein paar Fragen auf die wir keine
Antwort finden…
Wir haben bei unserem letzten Besuch gesehen das die
Leisten der Holzdecken beim streichen nicht abgeklebt
wurden. Diese sind nun in einem Zimmer Orange, im
anderen Pink, in der Küche weiß…angestrichen. Es sind
in der ganzen Wohnung hell lasierte Holzdecken und die
passenden Leisten. Sieht nun schon heftig aus…
Desweiteren hat die bald „Ex-Mietern“ das Schloss der
Whg-Türe austauschen lassen und dabei die Türe
beschädigt. Es ist ein ca. 3cm langer Riss in der Türe.
Der Duschschlauch ist kaputt ( wurde erst vor einem
Jahr reingemacht als sie einzog).
Im Kinderzimmer hat die Mieterin einen neuen Teppich
verlegt weil ihr der Alte nicht gefiel. Wir haben
zugestimmt - sie hat nun aber einen pinkfarbenen
Barbieteppich verlegt und unsere neuen Mieter wollen
diesen nicht haben ( haben keine Kinder). Wir haben nun
augemacht das wir einen Laminat verlegen.
Was kann ich nun von der Mieterin verlangen reparieren
zu lassen oder ggf. von der Kaution einbehalten um die
Mängel zu reparieren?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Aach- ich sollte vielleicht noch anmerken das im
Mietvertrag steht das bei Einzug renoviert wird und bei
Auszug nur besenrein übergeben wird…
ich bin leider kein Experte auf diesem Gebiet. Ich kann dir daher nur aus meinen eigenen Erfahrungen und Meinungen berichten:
Wir haben bei unserem letzten Besuch gesehen das die
Leisten der Holzdecken beim streichen nicht abgeklebt
wurden. Diese sind nun in einem Zimmer Orange, im
anderen Pink, in der Küche weiß…angestrichen. Es sind
in der ganzen Wohnung hell lasierte Holzdecken und die
passenden Leisten. Sieht nun schon heftig aus…
Dazu würde ich sagen, das sie entweder versuchen muss, die Leisten zu reinigen oder dass sie die Leisten ersetzen muss, da die Leisten meiner Meinung nach nicht Bestandteil der Wand sind, sondern der Decke.
Zur Türbeschädigung würde ich auch eine Reparatur oder Ersatz von ihr verlangen. Grundlegend würde ich erst einmal die komplette Kaution (ich hoffe ihr habt eine verlangt) für die Reparaturen einbehalten. Vielleicht solltet ihr euch auch überlegen, den Mietvertrag zu ändern und zwar so, dass bei Auszug die Wandfarbe weiß ist und sonstige Bodenbeläge in den ursprünglichen Zustand versetzt werden müssen, denn sonst kann es euch immer wieder passieren, dass ihr keine Nachmieter bekommt, ohne selbst immer wieder viel Renovierungsarbeiten und natürlich Kosten zu investieren.
Ich hoffe euch damit ein wenig weitergeholfen zu haben.
Zum Thema Farbe, sei es für den Bodenbelag oder die Holzleisten, hat der Mieter „frei Wahl“ solange die Ausführung sach- und fachgerecht (von mittlerer Güte) ist.
Wenn der Schaden an der Türe nicht nur durch Abnutzung sondern durch unsachgemässen Einbau bzw. Austausch des Schlosses entstanden ist könnt ihr Schadensersatz fordern.
Bei dem Duschschlauch wird die Mieterin auf „normale Abnutzung“ plädieren und höchstwahrscheinlich recht bekommen. Da würde ich lieber die „paar Euro“ aus eigener Tasche bezahlen als eine teure Niederlage zu kassieren.
Insgesamt werdet ihr nur bei der Sache mit der Tür erfolgreich sein.
Zum Thema Farbe, sei es für den Bodenbelag oder die
Holzleisten, hat der Mieter „frei Wahl“ solange die
Ausführung
sach- und fachgerecht (von mittlerer Güte) ist.
Die Holzleisten wurden nicht abgeklebt und
versehentlich beim streichen mit angestrichen und das
sieht man auch deutlich. Wie sieht es dann aus?
Wenn der Schaden an der Türe nicht nur durch Abnutzung
sondern
durch unsachgemässen Einbau bzw. Austausch des
Schlosses
entstanden ist könnt ihr Schadensersatz fordern.
Der Riss ist definitiv keine Abnutzung das erkennt man
deutlich - auch ohne fachwissen. Frägt sich nur was
verlange ich als schadensersatz?! Die Türe ist 7 Jahre
alt ist aber in gutem Zustand gewesen. Eine neue in der
richtung kostet ca 300-400€
Nun hat sie über dem Schloss einen 3 cm langen Riss.
Kann ich ihr eine komplett neue Tür in Rechung stellen
oder muss ich versuchen lassen zu reparieren?!
Bei dem Duschschlauch wird die Mieterin auf „normale
Abnutzung“ plädieren und höchstwahrscheinlich recht
bekommen.
Da würde ich lieber die „paar Euro“ aus eigener Tasche
bezahlen als eine teure Niederlage zu kassieren.
Mit dem Duschschlauch bin ich auch der meinung das ich
einfach nen neuen kaufe.
Insgesamt werdet ihr nur bei der Sache mit der Tür
erfolgreich
sein.
Hab noch was vergessen:
Zu der Wgh gehört eine 25m² große Terrasse, diese ist
gefliest. Es wurde der Abfluss nicht sauber gehalten,
dieser war verstopft. Es stand nun Wasser auf der
Terrasse ( ca. 10cm hoch)und die Sockelleisten haben
sich gelöst. Es drang Wasser in die Wand ein und es
bildete sich ein Wasserrand. Deshalb hat sie die Miete
bereits seid 2 Monaten gekürzt da es unerträglich sei
diesen Wasserrand anzusehen und die Terrasse nicht
nützbar sei. Ich habe aber bereits nachdem sie den
Mangel meldete versucht das zu beheben. Habe die
Sockelleisten provisorisch wieder rangemacht aber nicht
gestrichen da wir ja wussten sie zieht aus.
Muss nun die ganzen Sockelleisten abmachen, neue kaufen
( die Fliesen gibt es nicht mehr) und diese wieder
anbringen und die Terrasse streichen.
Was ist mit diesen kosten?
Beschädigungen müssen durch den Mieter behoben werden! Das Schloss darf ich austauschen als Mieter. Wenn ich aber die Tür beschädigt habe, muß ich diese auch wieder reparieren!
Was den Boden betrifft, so braucht die Mieterin nichts zu ersetzen. Haben Sie die Erlaubnis schriftlich erteilt? Mündliche Verträge gelten nicht vor dem Mieterbund!! Sollte sich die Mieterin an diesen wenden.
Bei den Decken, so bin ich der Ansicht, braucht die Mieterin nichts zu machen!
Ich würde einen Fachmann wegen der Tür um ein Gutachten bitten und die Kosten (auch das Gutachten) von der Kaution abziehen! Vorher aber die Mieterin informieren!!
Alles Gute!!
kaum eine Chance, für die Instandhaltung ist der Vermieter zuständig. Sie hätte euch allenfalls mitteilen müssen, dass das Wasser nicht abläuft. Wenn es zu einer Zeit war (schlecht Wetter,Winter usw.), an der einem das durch längere Nichtnutzung der Terasse nicht auffällt, könnte ihr ihr auch nicht nachweisen, dass sie es versäumt hat dies euch mitzuteilen. Dazu wäre sie verpflichtet gewesen und müsste den Schaden. der durch die Nichtmeldung entstanden ist, bezahlen. War also Sommer kann man davon ausgehen, dass ihr die Verstopfung aufgefallen ist und sie dies zu spät oder gar nicht gemeldet hat und sie muss zahlen.
Holzleisten:
Ist es nicht fach- und sachgerecht muss sie zahlen.
Bei einem Rechtsstreit muss man jedoch immer dir Kosten im Auge behalten. Ihr könntet zwar gewinnen, aber was macht ihr wenn sie kein Geld hat? Dann könnt ihr euch nur die Kaution einstreichen und rennt dem rest hinterher. Ich würde erst mal nur den entsprechenden Betrag von der Kaution einbehalten und hoffen, dass sie diese nicht vor Gericht einfordert. Wenn doch sollte man sich das genau überlegen.