Liebe/-r Experte/-in,
Ich wende mich an Sie mit folgendem Anliegen:
Ich wohne seit 4 Jahren in einem 6 Familienmietshaus,vor ca. 2 Monaten ist ein neuer Mieter eingezogen, welcher ständig Ruhestörung und Lärmbelästigung betreibt.
Er renoviert nachts 12 Uhr seine Wohnung ( Putz von den Wänden hacken ),bekommt ständig Besuch, welcher lautstark durch das Treppenhaus hüpft.Er veranstaltet ständig lautstarke Partys bis morgens 7 Uhr, welche sich mit lauter Musik, Geschrei und Gepolter äußern.
Wir haben diesen Mieter auch schon persönlich auf diese Belästigungen angesprochen, aber ausser Beleidigungen kommt nichts von ihm,er zeigt keinerlei Einsicht.
Wir rufen ständig die Polizei, welche auch sofort kommt, jedoch interessiert das diesen Mieter nicht.
Erst gestern gab er wieder eine lautstarke Party,auch da riefen wir morgens 4 Uhr die Polizei.
Hinzu kommt, das besagter Mieter zusätzlich zu seinen lautstarken Belästigungen noch eine Wohnungstürscheibe eines anderen Mieters zerschlagen hat.
Ich habe vor einer Woche unseren Vermieter angeschrieben und diese Vorfälle mitgeteilt, bisher kam jedoch keine Antwort von ihm.
Ich teilte unserem Vermieter auch mit, daß ich in naher Zukunft, wenn diese Zustände anhalten, die Miete um 15% kürzen werde, meine Frage an Sie, bin ich dazu berechtigt?
Ich möchte auch noch erwähnen, daß wir vor einem Jahr schon einmal so einen Fall im Haus hatten,dieser Mieter jedoch ist wohl ausgezogen, man sieht ihn nicht mehr,sein Namensschild ist jedoch noch an der Tür.
Für eine Antwort Ihrerseits bedanke ich mich herzlichst im Vorraus!
Viele Grüße
Manuela
Liebe lärmgeschädigte Maunuela,
rufen Sie doch bitte unter google den Begriff „Mietminderungstabelle“ auf.
Dort sind alle Berechtigungsgründe zur Mietminderung aufgeführt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Liebe Grüße - Karin
Hallo Manuela, gern versuche ich Ihnen ohne Garantie für Richtigkeit zu antworten:
Ja, eine Mietminderung von 15-20 % halte ich in diesem Fall für angemessen. Bitte aber daran denken: Diese Mietminderung muss schriftlich, am besten per Einschreiben mir Rückschein angekündigt werden.
Wenn das bereits geschehen ist, kann nochmals eine sehr kurze Frist gesetzt werden.
Ferner ist ein Protokoll zu führen, wann, wodurch und in welchem Ausmaß die Störungen auftreten,möglichst von Zeugen abzeichnen lassen.
Der Sinn ist jedoch nicht die Mietminderung an sich, sondern, dass die Störungen aufhören.
Dafür ist sogar an eine Strafanzeige zu denken, wenn der Hausarzt bestätigen kann, dass durch den Schlafentzug körperliche und/ oder psychische Schäden aufgetreten sind. Auch bei Beleidigungen des Täters sollte Strafanzeige erstattet werden.
Dieses alles sollten möglichst alle übrigen Bewohner des Hauses machen.
Ich wünsche alles Gute und viel Erfolg !
Chris.R.