Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Problem mit meiner Vermieterin. Wir haben eine Wohnung in einem schönen, aber ziemlich alten Haus in ländlicher Gegend. An einem Freitag im April stellte ich fest, dass das Wasser im Küchenbecken nur noch sehr langsam ablief. Gegen 15 Uhr ging dann gar nichts mehr. Wir kontrollierten den Siphon und mit einem Reinigungsdraht die ersten Meter des Rohres - aber da war nichts. Unsere Vermieterin war nicht zu Hause (sie wohnt im Haus hinter uns). Da die Geschirrspülmaschine nicht mehr abpumpen konnte und am Tag darauf eine größere Familienfeier mit viel Besuch geplant war, rief ich eine Rohrreingungsfirma an, die auch kurze Zeit später kam und mit einer ins Rohr eingeführten elktrischen Fräse schließlich Erfolg hatten. Auf meinen Wunsch hin vermerkte der Handwerker auf der Rechnung ausdrücklich, dass sowohl Siphon als auch die ersten Rohrmeter frei waren. Außerdem geht aus den Einzelpositionen der Rechnung hervor, dass die Verstopfung 10 m entfernt war. Der Rechnungsbetrag ist meines Wissens mit 190 € auch nicht überhöht. Trotzdem weigert sich unsere Vermieterin nach anfänglichen Ausflüchten nun direkt, uns diese Kosten zu erstatten. Wir hätten ihre Einwilligung abwarten müssen, und sie hätte ja auch eine andere Firma beauftragt. Ist sie damit wirklich im Recht???
Die Antwort ist für uns auch deshalb wichtig, weil das Wasser inzwischen schon wieder nur langsam abläuft (was wir ihr auch mündlich und schriftlich mitgeteilt haben) und somit die nächste Verstopfung wahrscheinlich wird.
Danke bereits im voraus!
Heidi
Betrifft Verstopfung Abfluss:
Hallo Heidi,
wie mir bekannt ist liegt nur dann ein Notfall vor, wenn der Abfluss bereits komplett verstopft ist und man Schaden vom Mieteigentum und eigenem Eigentum abwenden will.
Außerdem wird immer davon ausgegangen, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat und damit für die Reparatur aufkommen muss.
Ist die Verstopfung außerhalb der Wohnung durch ungenügende Isolierung der Abwasserleitung und dadurch einfrieren entstanden, so ist das ein Schaden, der durch den Vermieter zu tragen ist.
Bei Euch scheint aber ein größeres Problem zu bestehen, evtl. ist auch der Neigungswinkel der Rohre nicht ausreichend. Lasst das den Vermieter prüfen und reparieren. Für den vergangenen Fall kann dann erst geklärt werden, ob der Vermieter Euren Aufwand erstatten muss.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Viele Grüße
Marion
Hallo, Marion,
Danke für die Antwort - das hilft mir schon einmal weiter!
Viele Grüße
Heidi