Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche euren Rat.
Vor 4 Monaten bin ich in diese Wohnung eingezogen u. habe diverse Reparaturen durchgeführt.
Meine Frage ist nun, wer den undichten Badewannenabfluß reparieren muß?
Das Problem ist, dass um den Wasserablauf die Dichtung nicht in Ordnung ist u. das Wasser ungehindert unter der Badewanne teilweise abläuft somit ins Mauerwerk eindringt.
Da ich im allgemeinen Dusche, ist diese Problem mir erst jetzt beim ersten Bad aufgefallen.
Trotz Stöpsel sind Fließgeräusche zu hören.
Bei einem Test, Stöpsel rein etwas Wasser reinlaufen lassen, ist das Wasser abgelaufen. Wenn der Stöpsel reingesetzt wird läuft kein Wasser ab,nur außerhalb des "Ringes.
Meine Frage ist nun , wer muß die Reparatur durchführen Vermieter o. Mieter.
Im Vorwege schon Danke für eine Antwort.
Liebe Grüße Heike
Grundsätzlich muss der Vermieter die Reparaturen durchführen. Sie sollten den Vermieter über den Schaden in Kenntnis setzen und ihn um Abhilfe bitten.
Grundsätzlich muss der Vermieter die Reparaturen durchführen.
Sie sollten den Vermieter über den Schaden in Kenntnis setzen
und ihn um Abhilfe bitten.
Hallo Frau Weber
vielen Dank für die Antwort.
Liebe Grüße Heike
Hallo Heike,
normalerweise zahlt der den Schaden verursacht. Eine Gummidichtung kann schon mal porös werden. Sowas sehe ich als normalen Verschleiß an.
Reparieren sollte auf jeden Fall ein Fachmann *grins* kann natürlich auch eine Fachfrau! Schon wegen eventueller Regressfolgen bei falscher Anwendung und Überschwemmung in der eigenen Wohnung und den darunterliegenden Wohnungen.
Hier ist auch eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll.
Wer genau in Ihrem Fall die Kosten trägt, hängt auch vom Mietvertrag ab. Meist ist dort geregelt das Kleinrep. bis zu einem bestimmten Betrag der Mieter trägt.
Bei großen städtischen Mietgesellschaften meldet man dem Verwalter den Schaden, der löst einen Rep. Auftrag aus, dann erfolgt ein Anruf eines Installateurs wegen Terminabsprache und damit ist die Sache erledigt. So läuft das bei uns, kostete noch nie extra. Außer der Installateur stellt fest, dass der Mieter den Schaden durch sein Verhalten (WC mit Speiseresten oder Rolle Klopapier verstopft), verursachte, dann muss auch schon mal der Mieter zahlen.
Sonnige SonntagsOktoberGrüße schickt der Bernburger
Sache des Vermieters; Kleinreparaturen bis 75 Euro pro Jahr insgesamt müssen jedoch in der Regel vom Mieter selber übernommen werden.
MfG
–
Dr. Joachim Kühl
!
Danke! L. G.Heike
Vielen Dank für die Antwort.
MfG Heike
M. E. der Vermieter.
Bin aber kein Jurist
Ich würde sagen, dass der Vermieter diese Reparatur durchführen muss.
Hallo Heike,
das kann ich Ihnen so pauschal nicht beantworten, denn dafür kommt es zunächst mal entscheidend auf Ihren Mietvertrag an. Findet sich dort nichts, dürfte es aber wohl Sache des Vermieters sein.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Die neuen Mietverträge enthalten meist die sog. Bagatellschäden, die vom Mieter zu tragen sind. Da hier aber das Mauerwerk betroffen wäre, wäre es schon Sache des Vermieters, die Sache zu beheben. Die Mieterpflichten zu Bagatellschäden enden meiner Meinung nach an der Wand innen, alles was dahinter passiert, wäre Vermietersache. Die Sache beim Vermieter mal vortragen, denn eindringendes Wasser kann immense Feuchtigkeitsschäden verursachen, wofür der Vermieter ebenfalls zuständig wäre. Aber Achtung: die Vermieter versuchen die Feuchtigkeitsschäden meist auf die Mieter abzuwälzen (z.B. falsches Lüften, falsches Baden/Duschen). Da nicht beirren lassen, wenn ein Verschleißschaden am Ventil der Badewanne „in der Mauer“ vorliegt.
Hallo Delia1
danke für deine Antwort.
L. G. Heike