Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

meine Mutter bewohnt eine Neubauwohnung und bekam ihre erste Betriebskostenabrechnung.
Dabei wurde ein Posten „Brandwarnanlage“ bei Hausnebenkosten in Höhe von 135.-€ (von insgesamt 4.200.-€) abgerechnet. Auf Nachfrage bei meiner Mutter sagte sie mir, dass man in ihrer Wohnung Brandmelder neu installiert habe.

Meine Frage: Ist es zulässig die Neuinstallation einer Brandwarnanlage, wohlgemerkt nicht die Wartung derselben, auf die Mieter umzulegen?

Vielen Dank im voraus und Gruß,

DFranz

Hallo,

ich denke nein. Da es sich um eine Wohnwertverbesserung handelt - also eine Modernisierung im weitesten Sinne - kann der Vermieter 11% der Investition auf die Miete umlegen. Auf jeden Fall wird er mit dieser Erklärung kommen und dann fällt es schwer, gegen die Mieterhöhung rechtssicher zu argumentieren.
Dies hat er aber nicht getan, sondern eine Umlage auf die Betriebskosten errechnet. Das ist jedoch nur zulässig, wenn diese Position in der Aufstellung der Betriebskosten von Mietbeginn an vorhanden war, was ich mal nicht vermute. Wenn dem so ist: Widerspruch einlegen.
MfG Fesser