Ich wohne in einer Wg und bin Hauptmieterin, sprich ich zahle die gesamte Miete bis spätestes jeden 3. eines Monats. Laut Untermietvertrag sind auch meine Untermieter dazu verpflichten mir bis zum 3. eines jeden Monats die Miete zu überweisen. Nur klappt das leider nicht. Da beide nur für einige Monate hier wohnen wollen sie keinen Dauerauftrag einrichten und so kommt die Miete oft erst am 6. 7. oder noch später. Ich bin ziemlich genervt davon weil mein Konto so ständig in den Dispo gerät.
Nun meine frage. Kann ich einen Finanziellen ausgleich verlangen und wenn ja, in welcher Höhe? Es sind ja nicht nur die Soll Zinsen die ich der Bank zahlen sondern meine Boni verschlechtert sich auch je mehr ÜZ Tage ich habe.
Liebe Cornelia,
ich bin zwar Hausbesitzer, habe bisher aber noch nicht mit Untermietern zu tun gehabt.
Daher kann ich Dir nur den Rat geben Dich diesbezüglich entweder an einen Schiedsmann oder einen Rechtspfleger des Amtsgerichtes zu wenden. Der Rechtspfleger erteilt Auskünfte telefonisch kostenlos, der Schiedsmann schlichtet gegen geringe Gebühr.
Evtl, könntest Du ja auch anteilige Kaution geltend machen, welche Du zur Deckung des Kontominus verwenden könntest oder den Dauerauftrg kanzeln und per Überweisung die Miete später anweisen. Verspätung der Zahlung um ein paar Tage sind durchaus normal.
Solltest Du zufällig Mitglied einer Gewerkschaft sein, kannst Du dort fragen, ob eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund darin kostenfrei enthalten ist. Bei Verdi ist es beispielsweise so.
Sie geben Ihre ANtwort schon in Ihrer Frage „3. eines jeden Monats die Miete zu überweisen“ das bedeutet, das die Überweisung bis zum 3 tag eines Montag getätigt werden muss. Ergo enstehen hier noch Banklaufzeiten, ich empfehle Ihnen Ihre Verträge entsprechend anders zu formulieren, das die Miete bis zum 3 Tag eines jeden Monat auf Ihrem Konto eingegangen sein muss!
Hallo Liebe Cornelia,
Vorab gesagt: ich bin kein Rechtsanwalt sondern ein am friedlichen Miteinander interessierter Vermieter, auch mit viel Erfahrungen als Mieter, der am gleichberechtigten Umgang mit gegenseitigem Respekt miteinander interessiert ist.
Finanziellen Ausgleich finde ich nicht einfach und weiß auch nicht wie berechnen; dennoch empfehle ich was anderes, was meines Erachtens der Situation eher gerecht werden könnte.
2 Empfehlungen:
gerichtlichen Mahnbescheid erlassen (kannst Du bequem vom Internet aus)
Dauerauftrag auch bei kurzfristigen Mietabsichten, weil die Bank genau das Gesetz kennt und deshalb für pünktlichen Eingang beim Vermieter sorgt.
A) wenn die Frist bekannt ist, dann einen befristeten Dauerauftrag
B) wenn keine Frist bekannt ist, dann haben die Mieter genügend Zeit, den Dauerauftrag zu stornieren (mindestens drei Monate entsprechend der gesetzlich Vorgeschriebenen Kündigungsfrist).
Du kannst ohne weiteres einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen. Im Internet geht das ganz einfach. Dann bekommen die Mieter zusätzlich zu der Aufforderung zur Mietzahlung noch 23,00 EUR Gerichtsgebühr gleich mit angemahnt.
Laut BGB ist bei einer Zahlungsverpflichtung, die mit einer Fälligkeitsfrist verbunden ist, wie zB bei einer Miete, die ja zum 3 Werktag im Monat fällig ist, sofort am 4. Werktag im Monat ein Verzug gegeben.
Ein Widerspruch der Mieter hat dann wenig Chancen.
Gerade wenn die Mieter irgendwie unverbindlich mitteilen, dass sie eh bald wieder ausziehen, ist eine pünktliche Mietzahlung sehr wichtig. Denn sonst läuft man nach Beendigung des Mietverhältnisses seiner Miete hinterher besonders, wenn etwa die Mieter keine neue Adresse angeben möchten, wird das dann schwierig.
(Der Vermieter braucht nämlich für seine Vermietungs-Nachfolge etwas Zeit, damit er Nachmieter finden kann.
Das wird vom Gesetz in folgender Weise respektiert:
Es gibt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, die bis zum 3. Werktag des Monats geschrieben sein muß, sonst zählt die Frist noch einen Monat länger.)
Gruß
ha
Das war die Frage: Lieber Experte
wollen keinen Dauerauftrag einrichten und so kommt die Miete oft erst am 6. 7. oder noch später. mein Konto gerät so ständig in den Dispo
Kann ich einen Finanziellen ausgleich verlangen und wenn ja, in welcher Höhe?
nicht nur die Soll Zinsen, sondern auch meine Boni verschlechtert
Cornelia Hammitzsch