Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe zwei Fragen zum Mietrecht.
Wir bewohnen ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Die beiden „Hauptwohnungen“ sind vermietet. Die kleine Einliegerwohnung wird sporadisch (tageweise, 3-4 mal im Jahr) durch den Eigentümer genutzt.
Die Eigentümerin (beide ca. 80 Jahre) sprach mich im vergangenen November darauf an, das die Dekoration im Eingangsbereich zu entfernen ist. Wir sprechen hier über zwei Blumentöpfe links und rechts des Eingangsbereiches und eine kleine Deko-Eisenbahn mit Blumenkübeln ca. 90 cm lang und 25 cm breit, welche nicht im Laufbereich abgestellt sind.
Der Handlauf an der Wand ist überall zu erreichen um auch älteren Menschen sicheren Halt zu geben. Nun die Frage: Ist es richtig, das ich diese entfernen muß, da mir bis jetzt keine genaue Rechtslage bekannt ist.
Des weiteren wurde uns die Nutzung und Pflege des Gartens übertragen und nun sind die Bäume durch den Vermieter vollkommen kahl geschnitten worden. Sicherlich ist Baumschnitt richtig aber sollte der in einer recht radikalen Art und Weise passieren und auch ohne terminliche Ankündigung? Wäre toll, wenn ich hier Klärung erhalten würde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gleich soviel auf einmal aber gehen wir es langsam an:

Es ist richtig das im hausflur keine Gegenstände sich befinden dürfen. Dieses steht meistens in einer Hausordnung, die als ANlage zum Mietvertrag häufig vereinbart wird.

Richtig ist, das sie evtl. über ihren Mietvertrag eine Gartennutzung und auch die Möglichkeit der Pflege haben. Jedoch sind Sie leider nicht Eigentümer des Gartens. Auch hier kann der Eigentümer unter Beachtung der Umweltschutzrichtlinien desn Baum entsprechend beschneiden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Eigentümerin (beide ca. 80 Jahre) sprach mich im
vergangenen November darauf an, das die Dekoration im
Eingangsbereich zu entfernen ist. Wir sprechen hier über zwei
Blumentöpfe links und rechts des Eingangsbereiches und eine
kleine Deko-Eisenbahn mit Blumenkübeln ca. 90 cm lang und 25
cm breit, welche nicht im Laufbereich abgestellt sind.

Der Handlauf an der Wand ist überall zu erreichen um auch
älteren Menschen sicheren Halt zu geben. Nun die Frage: Ist es
richtig, das ich diese entfernen muß, da mir bis jetzt keine
genaue Rechtslage bekannt ist.

Die Eigentümer können auf die Entfernung bestehen, da Sie ja eine Wohnung, nicht aber das gesamte Haus mit Eingangsbereich gemietet haben.

Des weiteren wurde uns die Nutzung und Pflege des Gartens
übertragen und nun sind die Bäume durch den Vermieter
vollkommen kahl geschnitten worden. Sicherlich ist Baumschnitt
richtig aber sollte der in einer recht radikalen Art und Weise
passieren und auch ohne terminliche Ankündigung? Wäre toll,
wenn ich hier Klärung erhalten würde.

Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Vielleicht erhalten Sie hier von jemand anderem Auskunft.

Hallo,leider ist es mir nicht gelungen auf die gestellten Fragen eine Antwort zu finden.Ich kann nur
einen Tipp geben.Gehen Sie zur NRW-Verbraucherberatung,
die kann eine kompetente Auskunft geben,oder ein Gespräch mit einem kompetenten Partner vermitteln,Kosten
ca 15,00 Euro. Mit freundlichen Grüßen K.Graf

Hallo,
relativ einfach - rein rechtlich betrachtet:

  1. Grundlegend: Mietgegenstand ist die Wohnung, eine Gartenmitbenutzung wurde gestattet. Jedoch hat die Gartenfläche nichts mit dem Mietgegenstand zu tun, kann also ohne Zustimmung des Eigentümers nicht zum Abstellen von Möbeln, Werkzeug oder - in diesm Falle - Zierrat genutzt werden. Klar wäre hier im Sinne eines angenehmen Umgangs ein entsprechendes beidseitiges Entgegekommen sinnvoll… Vielleicht hat sich der Eigentümer einfach nur geärgert, weil ihr in vorher nicht - wenigstens anstandshalber - um Erlaubnis gefragt habt.
  2. Solange der Eigentümer nicht gegen die Baumschutzsatzung der Gemeinde verstösst, kann er mit SEINEN Bäumen machen, was er will. Ganz einfach.

Bei einer Streitigkeit über solche Lappalien würde ein Amtsrichter im mündlichen Gütetermin immer um ein Vermittlungsergebnis - auch wenn es nicht rechtsnah ist - bemüht sein. LG- Richter vielleicht auch, OLG entscheidet nur nach Gestzgebung und das endet wie oben beschrieben.

Hoffe, es hilft trotzdem.
MfG
Feßer

Beim Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht klären.

Hallo Kurt,

das Treppenhaus ist nicht mitgemietet.Gegen eine Fußmatte ist nichts einzuwenden. Alles andere wie Schuhe oder Möbelstücke gehört in die Wohnung.
Pflanzen oder Bilder bringen sie im Treppenhaus nur nach Absprache mit dem Vermieter unter. Ich beziehe mich mit dieser Aussage auf ein Merkblatt 37 des Mietervereins Hamburg.
Ist der Garten zusammen mit der Wohnung vermietet, so steht die Nutzung ausschließlich dem betreffendem Mieter zu. Eine Umgestaltung sollte mit dem Vermieter aber besprochen werden. Ob der Vermieter dann trotzdem eine Pflege des Gartens wie Baumschnitt vornehmen darf, ist mir leider nicht bekannt. Ist die Pflege des Gartens denn schriftlich festgehalten ? Bäume sollten schon recht radikal geschnitten werden, ich bin da kein Experte weiss das aber noch von meinen Großeltern.
Ich weiß natürlich nicht, wie radikal geschnitten wurde, aber vielleicht haben es die Vermieter nur gut gemeint. Netter wäre es schon gewesen, wenn sie das angekündigt hätten. Ich würde mal die Vermieter fragen, ob sie mit der Pflege des Gartens nicht zufrieden sind. Reden ist immer besser als Vermutungen.

Viele Grüße Koni

ich wünschte, ich könnte helfen. Leider weiss ich aber keine sichere Antwort (bin kein Jurist).
Wenn der Garten nicht mitvermietet ist (Sie für die Nutzung also zahlen), kann der Vermieter dort Gartenarbeiten vornehmen, die Sie dulden müssen.
Was die Deko betrifft, gilt womöglich dasselbe, denn Sie haben ja nur die Wohnung gemietet. Was der Vermieter allerdings dulden muss, ist eine Nutzung des unmittelbaren Eingangsbereichs vor Ihrer Wohnungstür. Hier können Sie z.B. einen Schuhschrank aufstellen. On das ab auch für Deko gilt: keine Ahnung…

Alles Gute für Sie, aber seien Sie auch ein bisschen nachsichtig mit den alten Leuten…

Guten Morgen,

leider hat Ihre Vermieterin Recht bezüglich der Deko. Dies ist aus feuerpolizeilichen Gründen nicht gestattet und wird bei der „Feuerbeschau“ immer wieder gerügt. Ob dies in Ihrem Fall geschehen ist, kann ich nicht beurteilen, aber sollte die Feuerwehr einmal vorbeikommen und dies feststellen würde Ihre Vermieterin mit Strafen rechnen müssen.

Bezüglich des Baumschnittes ist dies zwar schade, aber liegt im Ermessen des Vermieters (wobei ich mich gerade frage, warum man im Winter Bäume beschneidet). Es gibt kein Gesetz oder keine Verordnung indem der Baumschnitt genau geregelt ist.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Antwort geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Hallo,
danke für die Anfrage.
Ich habe keine eindeutige Urteile gefunden was die Dekoration im Eingangsbereich betrifft.
Ich fürchte aber der Eingangsbereich ist nicht Teil Ihrer Wohnung und unterliegt daher dem Bestimmungsrecht der Eigentümer. In dem Fall scheint mir dies sehr willkürlioh ausgeübt, so das durchaus möglich ist, ein Richter würde dies anders sehen und entscheiden die Blumenkübel und Dekoration dürfen bleiben.
Die Bäume bleiben im Besitz der Vermieter (Eigentümer).
Von daher ist es zwar schlechter Stil das so zu machen, wie Sie es schildern, aber Ihre Rechte sind nicht verletzt worden. Sie können den Garten ja weiterhin nutzen. Wenn der Sichtschutz nun wegfällt, könnte man die Sache evtl in einem anderen Lichte sehen.
Gruß

Leider ist der Vermieter im Recht. Alles was auserhalb der Wohnung passiert ist Vermietersache. Also die Deko weck. Ist auch egal ob es auch der anderen Mietpartei gefällt. Hatte was Ähnliches mit Bildern, Schirm-Hundehandtuchhalter-Schuhablage Kombination, in der obersten Etage eines Mietshauses. Das mit den Bäumen ist auch richtig. Dem Mieter sind bei Nutzung und Pflege eines Gartens nur Banalitäten wie Rasen mähen und Unkraut zupfen zu zumuten. Also muss sich der Vermieter um Bäume kümmern. Und das haben die alten Leute gemacht.

Hallo zurück,
das ist sicher unglücklich gelaufen, zumal es sich hier nicht um größere Probleme handelt.

Wir sind der Meinung, dass der Eigentümer den Kahlschnitt der Bäume selber vornehmen kann, weil er die Verkehrssicherheit letztlich als Eigentümer trägt, auch wenn er diese hier übertragen hat Sie.

Der Vermieter muss trotzdem prüfen, was „los“ ist. Deutlich wird das am Winterdienst: auch da kann der Vermieter die Pflicht auf den Mieter abwälzen. Wenn der Mieter dann aber nie Winterdienst leistet und der Vermieter nicht reagiert, käme trotzdem im Schadensfall ein Teilregress für den Vermieter zustande.

Was die Blumeneisenbahn angeht: wir kennen den Lageplan nicht. Wenn diese zum Garten gehören, bleiben sie definitiv stehen (Sie haben ja die Pflege übertragen bekommen). Selbst wenn diese nur im Wegebereich stehen, sind wir dennoch der Meinung, dass diese stehen bleiben dürfen.

Viele Grüße
JB

Hallo Kurt,

also ganz ehrlich, richtig dass ihr die Sachen im Treppenhaus entfernen müsst, ist es nur dann, wenn die andere Mietpartei auch etwas dagegen hat. Klar, wenn es der Vermieter darauf ankommen lässt, wird er wohl Recht bekommen. Aber mal ehrlich, beide 80 Jahre alt? Mir ist tatsächlich das absolut aller selbe passiert. Beide Vermieter (Mann und Frau), wohnten im gleichen Haus über uns. Es hieß auch der Garten wird uns zur Nutzung zugelassen, aber wer war täglich drin? Beide Vermieter. Aber was soll man denn dann machen? Verklagen? 80 jährige Eheleute?? nö, sicher nicht. Ich bin am besten damit klar gekommen, in dem ich versucht habe auf die zwei einzugehen. Auch wenn ich im Recht war. Denn bei so alten Leuten, wirst du auf Granit beissen… Also im Guten versuchen, dann findet sich eigentlich immer ein Lösung. Tja, und das mit den Bäumen??? oh mann, wie bei mir. Eines Tages hat mein Vermieter auch die Bäume auf meiner Terasse super kurz geschnitten. Ich hab mich extrem aufgeregt darüber. Bin zu ihm hin und hab ihn zur Rede gestellt. Aber was hat es gebracht? Die Bäume wachsen wieder… Ich war damals auch beim Mieterschutzbund deshalb, aber mein RaE sagte das selbe, sinnlos. Was viel schlimmer wiegt, ist wenn eure Vermieter gegen euch kämpfen. Dann habt ihr niemals mehr eure Ruhe. Also versucht s im Guten… Viel Glück

tut mir leid da kann ich leider nicht helfen.

Empfehlung: Mit den Vermietern zusammensetzen und einfach nachfragen, warum die Töpfe entfernt werden sollen und wer für die Gartenarbeiten zuständig ist. Ganz ruhig und entspannt bleiben und vor allem vielleicht bei einer Tasse Kaffee.
Sich wegen solcher kleinen Dinge auf Rechtslagen zu berufen bringt nur Unfrieden.

Ja, das ist im Regelfall immer die bessere Variante. Ich wollte mit der Anfrage nur gerne unterschiedliche Meinungen erfragen. Wir haben jetzt eh schon alles bei Seite gestellt und ich werde den Vermierter bei seinem nächsten Besuch mal auf die Situation ansprechen, da eigentlich überall genügend Platz ist und sicherheitsrelevante Wege nicht betroffen sind(Feuerschutz etc.)