Mietrecht

Hallo !
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Wir bewohnen ein Einfamilienhaus mit 2 Etagen. In der unteren Etage wo Bad, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Waschküche sind bemerkten wir mitte Oktober Schimmel an den Wänden aber nur im Schlafzimmer.
Wir haben es dem Vermieter mitgeteilt, welcher dann am 03.11. die Dusche ausbaute. Danach kam auch Schimmel in Kinderzimmer und Waschküche. Das Bad ist voll gefließt da haben wir „nur“ einen sehr muffigen Geruch.

Der Vermieter meinte dann das wir falsch lüften und die Möbel mind. 15 cm von der Wand weg müssen.

Nachdem ich dann einen Brief an Ihn geschickt hatte und ihn nochmal aufgefordert habe einen Gutachter zu bestellen kam dieser dann auch am 25.01. und hat festgestellt das wir einen Rohrbruch im Bad haben.

Der Rohrbruch selber wurde behoben,aber jetzt kommen trocknung und renovierung. Der Fußboden mit Fußbodenheizung wird also an verschiedenen Stellen aufgemacht wo die schläuche zur Trocknung rein kommen. Aber da dort schlafräume sind, denke ich das wir dann nicht hier wohnen bleiben können, wir haben eine 14 monate alte Tochter und die Geräte sind wohl sehr laut.
Die Dusche ist auch noch nicht eingebaut.

Jetzt meine Fragen:

-können wir die Miete nach schriftl. ankündigung mindern ? Wenn ja wieviel ?

  • Kann man bei „unbewohnbarkeit“ in ein Hotel gehen auf Kosten des Vermieters ?

In der ganzen zeit sind etwa 40 m³ Wasser un Wände und Bodenplatte gelaufen welche auf unserer Wasseruhr berechnet sind. Das muss doch auch der Vermieter erstatten, oder ???

Unsere Tochter hat schon gesundheitliche Probleme, welche ich schriftlich vom Kinderarzt bescheinigt habe.

Vielen Dank für eure Antworten.

Lieber Gruß Sabrina

Hallo !

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Wir bewohnen ein Einfamilienhaus mit 2 Etagen. In der unteren
Etage wo Bad, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Waschküche sind
bemerkten wir mitte Oktober Schimmel an den Wänden aber nur im
Schlafzimmer.

Wir haben es dem Vermieter mitgeteilt, welcher dann am 03.11.
die Dusche ausbaute. Danach kam auch Schimmel in Kinderzimmer
und Waschküche. Das Bad ist voll gefließt da haben wir „nur“
einen sehr muffigen Geruch.

Der Vermieter meinte dann das wir falsch lüften und die Möbel
mind. 15 cm von der Wand weg müssen.

Nachdem ich dann einen Brief an Ihn geschickt hatte und ihn
nochmal aufgefordert habe einen Gutachter zu bestellen kam
dieser dann auch am 25.01. und hat festgestellt das wir einen
Rohrbruch im Bad haben.

Der Rohrbruch selber wurde behoben,aber jetzt kommen
trocknung und renovierung. Der Fußboden mit Fußbodenheizung
wird also an verschiedenen Stellen aufgemacht wo die schläuche
zur Trocknung rein kommen. Aber da dort schlafräume sind,
denke ich das wir dann nicht hier wohnen bleiben können, wir
haben eine 14 monate alte Tochter und die Geräte sind wohl
sehr laut.

Die Dusche ist auch noch nicht eingebaut.

Jetzt meine Fragen:

-können wir die Miete nach schriftl. ankündigung mindern ?
Wenn ja wieviel ?

  • Kann man bei „unbewohnbarkeit“ in ein Hotel gehen auf
    Kosten des Vermieters ?

In der ganzen zeit sind etwa 40 m³ Wasser un Wände und
Bodenplatte gelaufen welche auf unserer Wasseruhr berechnet
sind. Das muss doch auch der Vermieter erstatten, oder ???

Unsere Tochter hat schon gesundheitliche Probleme, welche ich
schriftlich vom Kinderarzt bescheinigt habe.

Vielen Dank für eure Antworten.

Lieber Gruß Sabrina

Hallo, miete mindern ist sicherlich drin, vorzeitiger auszug ohne ei´nhaltung der kündigungsfrist müsste auch möglich sein. die kosten für 40 cbm wasser sind wohl das geringste problem?
Ich würde mir bei einem mieterverein oder rechtsanwalt weiteren rat einholen.
Grüsse Michael

Hallo Sabrina,

sorry, aber so genau kenn ich mich im Mietrecht auch nicht aus. Aber soviel ich weis, habt Ihr ein Recht auf Mietminderung, sofern der Vermieter nicht reageirt.
Aber in Eurem Fall hat er ja was gemacht. Nur, s wie sich das anhört, kommt der Vermieter nicht richtig " in die Pötte" . reagiert also zu langsam.
Am Besten fragt Ihr da mal bei der verbrauherberatung nach. Ich denke schon, dass Ihr da was an Kosten erstattet bekommen könnt. Fragt besser mal nach.

Grüße

GabiHo

Da Schimmelpilz kein Schönheitsfehler, sondern ein Gesundheitsrisiko ist, muss der Vermieter dagegen vorgehen. Müssen bauliche Mängel ausgebessert werden, kann der Mieter eine Mietminderung erreichen. Sind bei größeren Sanierungen einige Wohnräume vorübergehend nicht mehr nutzbar, muss der Vermieter sogar für Ersatz sorgen. Außer einer Ersatzwohnung kann der Vermieter auch Hotelübernachtungen anbieten.

Folgende Minderungsquoten sind als angemessen angesehen worden:
• bei punktuellen Schäden (ein undichtes Fenster) 5 Prozent,
• bei mehrere Räume betreffenden geringen Feuchtigkeitserscheinungen oder Geräuschstörungen (Trittschall, Kinderlärm) 10 Prozent,
• bei Ausfall der Dusche, stärkeren Geräuschstörungen 15 Prozent,
• bei größeren Feuchtigkeitsstörungen, Lärmstörungen von Nachbarn 20 Prozent,
• bei Unbenutzbarkeit von Küche und Bad 50 Prozent,
• über 50 Prozent: nur bei Beeinträchtigung der Substanz des Mietobjekts.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte als Grundlage die Nettokaltmiete dienen.

Abgesehen von diesen Infos ist die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung aus meiner Sicht empfehlenswert, um im Falle eines folgenden Gerichtsstreites auf der sicheren Seite zu sein.

Gruss,

Heike

Hallo Sabrina,
vorweg sei gesagt, das ich kein Anwalt bin, somit meine Meinung keine Rechtsgrundlage bietet!

Zu Deinem Problem/Frage:
Grundsätzlich kann man mit Sicherheit, wenn das Wohnen aus den beschriebenen Gründen nicht möglich ist, in eine Hotel gehen. Du solltst dich allerdings im Vorfeld mit einem Anwalt oder dem Mieterbund besprechen, damit es nicht im Nachgang eine böse Überraschung wegen den Kosten gibt.
Das ganze ist natürlich sehr komplex und muss sehr individuell überprüft werden.Dabei sind alle Details der aktuellen Situation und deren Entstehung wichtig.
Und diese würde ich auch von einem eigenen Gutachter prüfen lassen,damit Deine Interessen gewahrt werden.
Sorry das ich Dir nicht einen besseren Rat geben kann.

Lieber Gruss
daylighter

RE: Mietrecht Wasserschaden
Hallo Sabrina,
also, erstmal sucht euch eine neue Bleibe.
Auch wenn alles trocken gelegt ist. es wird immer etwas zurück bleiben.

Die Miete könnt ihr auf jeden Fall kürzen, soweit mir bekannt ist 30% der Kaltmiete. Aber dies bitte vorher schriftl. dem Vermieter ankündigen.Den Rest der Miete „unter Vorbehalt“ überweisen.

Was den Aufenthalt im Hotel betrifft, kann ich leider keine Auskunft geben.

Was den Wasserverbrauch angeht, tja das wird nicht so einfach,wahrscheinlich wird der Vermieter versuchen es auf Euch abzuwälzen. Der Vermieter kann das aber, wenn es sein Verschulden ist über die Haftpflicht regulieren. Das gilt aber auch für Euch.

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Hallo Sabrina

das klingt reichlich übel und die rechtlichen Folgen können sehr weitreichend sein

z.B. Mietminderung ja, wieviel für diesen Einzelfall angemessen ist, kann im Zweifel bzw. Streitfall erst im nachinein ein Gericht sagen (z.B. Schlafraum vollständig nicht bewohnbar Mietpreis im Verhältnis von m²-Fläche Schlafzimmer zur Wohnung insgesamt)

evtl. besteht auch Anspruch auf eine Ersatzunterkunft
z.B. wenn die Wohnung derart feucht ist, dass sie derzeit nicht bewohnbar ist (Tochter - Kinderarzt klingt in diese Richtung)

40m³ Wasser-Kosten sind da sicher das geringste Problem, aber auch hier besteht natürlich Erstattungsanspruch (bei 5Euro/m³ wären das hier „nur“ 200€)

z.B. hier findest Du im Netz weitere Infos (auch Musterschreiben/Minderungstabelle):
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Ansonsten ist mein Rat aber, in diesem speziellen Fall anwaltliche Hilfe, Beratung und Unterstützung zu suchen.

In jedem Fall aber > Alles Gute !!!