Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Welche Punkte habe ich, wenn meine zukünftige Lebensgefährtin in meine Wohnung zieht (ich bin Hauptmieter)zu beachten. Genügt eine normal Meldung beim Magistrat.
Ist eine Verpflichtung gegenüber der Hausverwaltung gegeben, dies zu melden? Mein Wohnungsvertrag ist nicht befristet.

Mit freundlichen Grüßen
Alvaroy

Hallo,
ja, der Einzug der Freundin ist unbedingt anzumelden!
Dem Vermieter und der Hausverwaltung, sie müssen auch ihre Zustimmung dazu geben, ansonsten besteht die Möglichkeit des Vermieters die Wohnung zu kündigen.

Des Weiteren werden die Nebenkosten angehoben, da mehr Wasser Müllabfuhr etc. gebraucht wird, dies ist zu berücksichtigen.

Auch sollten Sie klären, ob Sie weiterhin als alleiniger Mieter die Wohnung mieten dürfen oder ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden muss, d. h. schriftlich bestätigen lassen, dass der Einzug Ihrer Freundin genehmigt ist.

Ich hoffe meine Antwort ist hilfreich und alles Gute, lG