ich habe folgendes Problem.
Vor 10 Jahren habe ich meine Wohnung angemietet. Damals erlaubte mir meine Vermieterin mündlich ohne Eintrag in den Mietvertrag eine Satelitenschüssel auf dem Balkon zu installieeren. Schon mein Vorgänger hatte dort eine Schüssel.
Nun plant der neue Vermieter Kabelanschluss legen zu lassen und will die Schüsseln verbieten.
Die Schüssel ist auf einem Balkon am Geländer befestigt, und befindet sich in einem Hinterhof.
Fragen:
Muss ich dem Kabelanschluss mit dem entsprechenden Kosten zustimmen.
Kann der Vermieter mir verbieten die Schüssel weiter zu nutzen (seit über 10 Jahren nutze ich die Schüssel, und habe auch entsprechende Investitionen in Receiver etc. getätigt). Die Schüssel ist am Balkongeländer befestigt und Hinterhof.
Vielen Dank für Hinweise, da ich falls sich nicht mit dem Vermieter reden läßt ich anwaltschaftlich mich verteidigen will.
Hallo,
grundsätzlich gilt, was nicht schriftlich vereinbart ist, muss vom neuen Vermieter nicht akzeptiert werden. D.h. er kann von Ihnen verlangen, die Sat.-anlage abzubauen. Anwaltlich könnte es vielleicht klappen, da er vor Gericht ein Gewohnheitsrecht, bei dem Richter anführen könnte. Wenn es ein gnädiger Richter ist, kann er zu Ihren Gunsten entscheiden. Dies kann man bekräftigen, indem man sich von einem oder mehreren Zeugen bestätigen lässt, dass es bisher keine Einwände gab bzw. dass die Anlage dort schon viele Jahre hing.
Hallo verehrter User,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO
Das sind meines Erachtens Einzelfallentscheidungen. Eine Umstellung von Satellitenschüsseln auf dem Dach hin zu einem Kabelanschluss ist prinzipiell zulässig:
normalerweise geht man in Ihrem Fall von einer Duldung über lg.Zeit aus und kann das nicht ohne Weiteres ändern. Da der Spiegel am Hinterhaus ist, schon garnicht. Auch können Sie nicht gezwungen werden, den Kabelanbieter zu akzeptieren, das ist eine Einschränkung des Persönlichkeitsrecht. Inzwischen gibt es interessante Urteile zu diesem Problem, die Sie im Internet lesen können. Bei Google einfach Balkon und Satspiegel? eingeben, das reicht.
MfG Maldi64