Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
Es geht hier um das Oberflächenwasser.
Wir wohnen in 3 Gebäuden mit 6 Parteien. Das Oberflächenwasser wurde immer Gesamt geteilt durch die 6 Parteien ermittelt. Ist dies richtig?
Wieviel Jahre können falsche Abrechnungen zurück gefordert werden?
Ist es richtig dass man für die Abrechnung 2010 seitens des Vermieters 12 Monate Zeit hat?
Auch wenn man weis, dass man Geld zurüch bekommt.
Vielen Dank
JA so ist das vielerorts üblich. Mir ist kein Gerichtsfall bekannt, wo dies anders entschieden wurde.
Berechtigte Forderungen sind falls nichts anderes vereinbart wurde 10 Jahre, möglich.
LG aus Bernburg
Die Berechnung des Niederschlagswassers durch die Wasserbetriebe erfolgt immer pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Deshalb ist es sinnvoll, wenn der Vermieter die Kosten pro Quadratmeter Gemieteterfläche weitergibt, nicht pro Anzahl der Miet Einheiten. Das ist so üblich. Eine Änderung dieses Modus bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung aller Mieter.
der Mieter hat grundsätzlich ein Jahr Zeit, eine Betriebskostenabrechnung anzufechten. Ein Jahr nach der Zustellung.
der Vermieter hat für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung Zeit bis zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Die Abrechnung für 2010 müssten Sie also, wenn das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr ist, bis zum 31 zwölften 2011 16:00 Uhr im Briefkasten haben. Das spielt keine Rolle, ob sie noch Geld zurückbekommen oder nachzahlen müssen.
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Nein, das ist nicht richtig. Die Kosten sind nach dem Verhältnis der Wohnflächen zu verteilen. Es sei denn, in den Mietverträgen wurde etwas anderes vereinbart.
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Falsche Abrechnungen können gar nicht zurückgefordert werden. Du meinst sicher, wie lange man Zeit hat, einer falschen Abrechnung zu widersprechen: Genau 1 Jahr nach Erhalt der falschen Abrechnung.
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Nicht nur für die Abrechnung 2010. Das gilt für alle Abrechnungen. Sie müssen dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen.
Grüße aus Berlin
Stefan Pfeiffer