Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine rechtliche Frage, wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet:
ich habe meine Eigentumswohnung wegen Eigenbedarf gekündigt, nun kann ich noch nicht sofort da selbst einziehen, sondern ich möchte diese zunächst mal untervermieten, bis ich dann selbst einziehen kann.
Stellt es rechtlich ein Problem dar, sprich kann mein ehemaliger Mieter, der natürlich nicht begeistert war, auszuziehen, irgendwelche rechtlichen Schritte gegen mich veranlassen, denn ich werde ja erst mal in der Wohng nicht selbst wohnen, bin da aber gemeldet.
In wie weit stehe ich da auf der rechtlich unbedenklichen Seite, wenn ich wie gesagt meine Wohng jetzt untervermieten möchte, obwohl ich wegen Eigenbedarf meinen, nun ehemaligen Mieter gekündigt habe??
nun kann ich noch nicht sofort da selbst einziehen, sondern
ich möchte diese zunächst mal untervermieten, bis ich dann
selbst einziehen kann.
Stellt es rechtlich ein Problem dar, sprich kann mein
ehemaliger Mieter, der natürlich nicht begeistert war,
auszuziehen, irgendwelche rechtlichen Schritte gegen mich
veranlassen, denn ich werde ja erst mal in der Wohng nicht
selbst wohnen, bin da aber gemeldet.
In wie weit stehe ich da auf der rechtlich unbedenklichen
Seite, wenn ich wie gesagt meine Wohng jetzt untervermieten
möchte, obwohl ich wegen Eigenbedarf meinen, nun ehemaligen
Mieter gekündigt habe??
Vielen leiben Dank!
Das weiß ich leider auch nicht so genau.Tut mir leid.Ich vermute,dass dein ehemaliger Mieter dir die Kosten für seinen Umzug auferlegen kann,da du ihm ja unter einem falschen Vorwand gekündigt hast.Wie gesagt,ist nur eine Vermutung.
Hallo,
also wenn dann als neuer Untermieter nicht ein sehr enger Familienangehöriger (Sohn/ Tochter/ Ehepartner) einzieht, sehe ich da Probleme mit dem bisherigen Mieter kommen.
Für mich heißt Eigenbedarf auch tatsächlich „eigener Bedarf“.
Ich bin allerdings kein Rechtsanwalt, der hier sicher die fachkundigere Antwort geben könnte.
Mietrecht ist leider nicht mein Spezialgebiet - schreib daher lieber noch mal an Experten bzgl. Mietrecht.
Aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen, dass es auf den Zeitpunkt der Kündigung ankommt, ob Eigenbedarf vorlag. Du hast ja offensichtlich erst nach der Kündigung und nach dem Auszug des Mieters festgestellt, dass Du den Eigenbedarf tatsächlich (noch) nicht hast. Insofern dürfte es meines Erachtens in diesem Fall keine Schwierigkeiten geben, wenn Du noch untervermietest. Wenn aber bei der Kündigung der Eigenbedarf noch nicht vorgelegen hat, dürfte der ehemalige Vermieter vermutlich mit einer Schadensersatzklage Erfolg haben.
Aber wie gesagt ist das nur aus dem Bauch heraus, ohne dass ich mir hierzu Kommentare durchgelesen habe. Frag daher lieber noch mal Mietrechtsexperten.
Mietrecht ist nun nicht meine Baustelle, aber die mir und eigentlich allgemein bekannte Rechtsprechung stellt bei Eigenbedarfskündigungen darauf ab, dass der Eigentümer oder ein ihm nahestehender Verwandter (z. B. Kind) die Wohnung dann auch wirklich selbst bewohnt. Auch nur vorübergehend dies nicht zu tun und stattdessen unter zu vermieten wird meiner Überzeugung nach Probleme geben können, sofern der bisherige Mieter diese bereiten möchte.
Antwort zu deiner Frage Mietrecht
Hallo,
ich denke , man kann nicht auf Eigenbedarf kündigen und dann nicht selbst einziehen. Da ich kein Experte bin, entschuldige, wenn ich nicht klar antworten kann
LG Jaani