Liebe/-r Experte/-in,
meine Mutter ist mit Pflegestufe 3 ins Pflegeheim gekommen, ich habe deren Wohnung gekündigt, der Vermieter besteht jedoch auf Einhaltung der Kündigungsfrist und Räumung der Wohnung.
Muss ich ggf. für die noch zu entstehenden Kosten aufkommen? Ich bin doch kein Mieter und auch kein Rechtsnachfolger, denn die Rente meiner Mutter geht nunmehr komplett ans Pflegeheim und der Restbetrag an Kosten wird durch die Sozialhilfe getragen da meine Rente auch nicht ausreichend ist.
Kann der Vermieter ggf. Forderungen an mich stellen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Hallo,
hier gibt es schon einen Widerspruch. Sie sagen Sie haben die Wohnung gekündigt aber dann sagen Sie wiederum, dass Sie kein Rechtsnachfolger sind. Als erstes würde ich sagen, dass Sie die moralische Pflicht haben, alles für Ihre Mutter zu regeln, sofern Sie nicht selbst hierzu in der Lage ist. Ist ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt, müsste er die Sachen klären. Da Ihre Mutter noch lebt (Gott sei Dank) und ist kein Betreuer bestellt, dann wäre Sie selbst für die Sachen verantwortlich. Es spielt keine Rolle, wer die Rente Ihrer Mutter erhält, es sei denn das Pflegeheim ist zu Betreuung aller Angelegenheiten verfügt worden.
Sorry… schwierig. Tut mir leid, kann keine Hilfestellung geben.
MfG
Hallo Lohnsteuerwissender,
die gesetzliche Kündigungsfrist ist einzuhalten. Alles andere ist Vereinbarungssache zwischen Mieter (oder Bevollmächtigtem) und Vermieter.
Gruß
Lendzy
Da ich nicht viel Zeit habe, nur ganz kurz:
Ihr Vermieter kann die 3-monatige Kündigungsfrist verlangen. Dabei ist es egal, wer die Miete bezahlt. Da Sie die Tochter/Sohn sind, bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als das zu übernehmen. Selbst im Todesfall muss die 3-Monats-Fist eingehalten werden und die Erben müssen zahlen. Leider ist die Gesetzgebung so…
MfG
Waldi 64