Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe am 01.04.2011 eine Praxis angemietet mit mind.ein jähriger Nutzung. Ich möchte allerdings vorher raus. Die miete ist für mich nicht mehr bezahlbar, aber ich möchte keine Insolvenz anmelden, dafür wäre es zu wenig. Ich habe dort den ganzen Tag Baulärm vom Park gegenüber und Kirchtumglocken. Da ich psychologische Beratung mache, stört das enorm. Genauso die Arztpraxis unter mir ist sehr hellhörig, so dass ich jeden Patienten höre und vor allem die Türen zu schlagen, auch wenn ich 2 Räume weiter bin. Jeden hört man im haus erzählen. Kann man darüber raus kommen? Ich muss da echt dringend raus, ich weiß nur nicht wie. Vielleicht können Sie mir helfen. Ich danke im Voraus.

LG Susann

Hallo Susann,

wenn ich das richtig verstehe, läuft das „Geschäft“ sehr schlecht, was auf den unzumutbaren Lärm und sonstige lautstarke Störungen zurück zu führen ist. Bleiben dadurch Kunden/Klienten weg? Ist das nachweisbar? War der Verdienst früher wesentlich höher?

Wenn dem wirklich so ist, würde ich mit dem Vermieter erst mal in Ruhe darüber reden. Zugleich schriftlich mit Frist die Abstellung der Störungen verlangen. Da er aber wahrscheinlich keine Abhilfe schaffen kann, würde ich wegen Unzumutbarkeit außerordentlich kündigen und gleichzeitig die Miete in höherem Maße mindern.

Für den Nachweis der Störungen sollten mehrere glaubwürdige Zeugen vorhanden sein, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

Grüße von
Helmut