Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

bereits vor einigen Wochen habe ich mehrere „Experten“ angeschrieben. Vielleicht waren auch sie unter den angeschriebenen.
Ich wollte noch mal eure Meinung einholen.

Noch mal folgende Annahme kurz und knapp:

Tag X: Eine Familie (2 Erw./1Kind) entdeckt im Schlafzimmer einen kleinen Wasserfleck/Schimmel an der Decke.

X+1: Der Hausmeister wird informiert

x+13: Keine Rückmeldung.
Familie nimmt eine Tapetenbahn im Schlafzimmer ab und entdeckt großflächigen Schimmel
Familie informiert sich bei w-w-w.de über Ihre Möglickeiten. Familie mindert schrifftlich Miete um 20% und setzt Frist wegen Ersatzvornahme

x+15: Hausverwaltung wird angerufen, ob inzwischen was veranlasst wird, da Familie in Urlaub fahren will

x+18: Familie entnimmt mehrere Tapetenproben um sie in ein Labor zu schicken (Kosten: 90€)

x+19: Maler kommt vorbei (Mutter der Familie kümmert sich darum, da Familie in Urlaub)und geht wieder, da er nur von kleinen Schimmleflecken wusste

x+29: Vorläufiges Ergebniss der Schimmelproben:
12 Schimmelarten gefunden, davon 3 höchst Gesundheitsgefährdend.
Verwaltung angerufen und dies mitgeteilt.
Verwaltung will sich bis zum Folgetag melden um alternativen Schlafplatz anzubieten

x+30 keine Rückmeldung

x+31 Maler kommt, entfernt befallene Tapeten und behandelt immernoch feuchte Wand mit „Schimmel-Ex“.

x+34 endgültiges Ergebniss Schimmelprobe da:
3 Gesundheitsgefährdende Schimmelarten
Es ist außerdem nicht vollständig auszuschließen, dass ein initialer Hausschwammbefall vorliegt, da in einer Kultur Hausschwammsporen nachgewiesen wurden. Darüber hinaus wurden holzzerstörende Moderfäulepilze nachgewiesen.
Schimmelpilzsporen bleiben außerdem nicht auf den Ort des sichtbaren Befalls beschränkt sondern werden unsichtbar in der Luft auch in die anderen Räume der Wohnung transportiert.
Eine genaue Untersuchung des Schadens durch einen Sachverständigen ist erforderlich, um das Ausmaß des Schadens festzustellen. Auf dieser Grundlage können dann die erforderlichen Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden. Diese Arbeiten sollten nur von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Eine Freimessung ist nach einem derart massiven Befall wichtig.

X+35: Verwaltung über Ergebniss informiert.
Eine raumluftmessung wird nicht bezahlt, muss Familie selber machen
Auf nachfragen, ob die Gesundheit der Mieter nicht von interesse sei,meinten sie nur, wir machen doch was wir müssen.

Was kann die Familie noch tun?
Es ist ja nicht auszuschließen, dass der Schimmel in andere Räume transportiert wurde.
Der raum ist auch weiterhin nicht benutzbar wegen der Feuchte.
Oder kann gar nichts mehr gemacht werden, da ja die Miete schon gemindert wird und der Schimmel „augenscheinlich“ entfernt wurde?

Vielen Dank noch mal für eure Hilfe und Zeit.

Gruß

ferdi

Hallo Pferdi,
dass was du tun kannst, hast im Grunde genommen schon getan.
Bei Schimmelbefall kannst du die Miete weiterhin mindern, 50% ist durchaus möglich.
Aber bitte erst schriftlich per Einschreiben dem Vermieter eine Frist setzen (mit dem Hinweis die Miete wird um 50% gekürtzt) damit der Schaden behoben wird.
Ansonsten, wenn du die Möglichkeit hast, wende dich an die öffentliche Rechtsauskunft, Mietervein o. einen Anwalt für Mietrecht.
Hast du mal überlegt, vielleicht eine andere Wohnung zu suchen?
In dem Fall besteht die Möglichkeit, dass du die Kündigungsfrist nicht einhalten musst.
Aber wie schon geschrieben, vorher den Vermieter immer,per Einschreiben darüber informieren.
Sinn der Sache ist, geht es vor Gericht, hast du immer einen Beleg
Viel Erfolg!
Liebe Grüße
Heike

Hallo Pferdi,

ich war nicht unter den diversen Angeschriebenen + kann auch hier nicht helfen.

philine