Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen es gehr um Mietrecht.
Ca. am Nov. 2009 haben mein Freund und ich eine Wohnung angeboten bekommen. Die Wohnung hat uns sofort gefallen 92m². Hatte jedoch ein Manko, vorher hat dort ein Messi gewohnt, dementsprechend sah die Wohnung auch aus. Keine Böden-Tapeten, verdreckte Heizungen, 30Jahre altes Badezimmer und Gäste-WC. Mit dem Vermieter haben wir uns dann daruf geeinigt, das er die Kosten für die Renovierung trägt und wir alles selber machen! Wir haben in der kompletten Wohnung Fliesen-Laminat verlegt, Bäder rausgerissen alles komplett neu verfliest, tapeziert, Heizungen gereinigt u.s.w. Der Vermieter wollte in der Zwischenzeiteinen Mietvertrag fertig stellen und noch einen Universalschüssel besorgen.
2 Monate nach Renovierung konnten wir dann einziehen, haben Kontakt zum Vermieter gesucht dieser hat sich jedoch nicht gemeldet.
Wir hatten Ihn bezüglich eines Mietvertrages angeschrieben haben darauf keine Antwort bekommen.
Bis er Ende des Jahres 2010 von der Stadt angeschrieben wurde und drauf aufmerksam gemacht wurde das er doch einen Mietvertrag mit uns vereinbaren solle. Dies musste dann auch ganz schnell gehen!
Jetzt ist es so, in der Zeit in der er sich nicht gemeldet hat haben wir keine Miete gezahlt. Wir konnten auch nichts zur Seite legen da mein Freund Arbeitslos war.
Jetzt ist es so ab dem 01.12.10 haben wir die Miete wie vereinbart gezahlt, sind 01.06.11 umgezogen.
Am 06.12.11 habe ich vom Vermieter eine Mahnung bekommen wir sollen Ihme den kompletten Mietrückstand überweisen.
Ich weiß das er Im recht ist da wir den Mietvertrag dummerweise auf den 01.02.10 zurückdatiert haben.
Dumm gelaufen!
Ich bräuchte Eure Hilfe da ich nicht weiß wie ich Ihm Antworten soll.
Er verlagt 5900€. Ich würde gerne Verhandeln das wir uns auf den Preis von 2500€ einigen, mit Begründung der Renovierung und das er sich nicht gemeldet hat???
Den Univershlschüssel haben wir erst im Okt. 2010 erhalten dieser passte jedoch nicht.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen ein Schreiben zu erstellen.

Danke schonmal

Mfg Valentina77

Hallo Valentina,

dumm gelaufen, wie du schreibst. Auch wenn ihr keinen Mietvertrag habt, gilt doch die mündliche Vereinbarung.
Ich schließe aus deiner Schilderung, dass eure geleistete Arbeit für die Renovierung von Euch und nicht vom Vermieter getragen wurde oder?

Falls es so ist, würde ich dem Vermieter wie folgt schreiben:

Sehr geehrter Herr…
ihre Forderung in Höhe von Euro 5.900,00 können wir nicht anerkennen.
Wie ihnen selbst bekannt ist, haben wir die Wohnung in einem völlig verwahrlosten Zustand übernommen und erst wieder mit viel Arbeit und Mühe bewohnbar gemacht.
Unter diesem Aspekt haben sie als Vermieter hohe Stundenlöhne eingespart, so dass wir erwarten, dass uns diese Leistung honoriert und mit der nicht gezahlten Miete für die Monate von …verrechnet wird.
Wir haben grob gerechnet …Stunden Arbeit in die Renovierung der Wohnung investiert, so dass wir allenfalls bereit sind, eine Summe von …Euro zu zahlen. (Sie können auch erst einmal versuchen, kein Zahlungsangebot zu machen und die Antwort des Vermieters abwarten).

Viele Grüße
Ulla

Hallo,

leider verstehe ich einiges an Ihren Schilderungen nicht.

Soweit ich es verstanden habe, haben Sie ab Dezember 2009 einen Schlüssel zur Wohnung gehabt und sind dann im Februar 2010 eingezogen. Den Mietvertrag haben Sie erst später erhalten und darin wurde keine Vereinbarung über Renovierungskosten getroffen.

Wenn dieser Sachverhalt richtig ist, würde ich dem Vermieter in dem Schreiben Kopien der ausgelegten Kosten für die Renovierung reinlegen und ihm mitteilen, dass Sie sich ja geeinigt hätten, dass er die Kosten dafür trägt. Nach Abzug der Auslagen beträgt die rückständige Miete noch 2.500 €, die Sie bereit sind in Raten zu bezahlen. So oder ähnllich würde ich es formulieren. Sollte er damit nicht einverstanden sein, rate ich Ihnen einen Anwalt zu nehmen bzw in einen Mieterverein gegen eine Jahresgebühr einzutreten, dieser hat Anwälte, die sich dann mit dem Vermieter auseinander setzen werden.

Leider ist es wirklich nicht glücklich bei Ihnen verlaufen, da Sie vergessen haben einige Sachen schriftlich festzuhalten, aber vielleicht haben SIe Zeugen, Bilder o. ä. von dem vorherigen Zustand der Wohnung.

Liebe Grüße

mitredenwill

hallo,
es wäre total unprofessionell, auf diese komplexe fragestellung in diesem forum zu antworten. bitte suchen Sie sofort den nächsten mietrechtsanwalt/mieterverein auf - als arbeitsloser haben Sie anspruch auf eine kostenlose rechtsberatung bei einem anwalt! stellt dieser fest, dass Sie im recht sind, dann bekommen Sie auch prozesskostenhilfe.
viel glück,
udo

  • und nicht vor der beratung irgendwelche angebote machen - dies könnte gegen Sie ausgelegt werden!