Folgendes: Ein Wasserschaden wird dem Vermieter mitgeteilt, die Heizung leckt, ein Raum im unteren Stockwerk ist nicht mehr beheizbar und es tritt sehr viel Wasser aus, so dass der Boden der hineingelegt worden ist erhäblichen Schaden nimmt. Nach einer Woche nach Schadensmittteilung reagiert der Vermieter immer noch nicht. Die Schadesmeldung wurde per Fax geschickt und auch per Einschreiben! Muß dazu anmerken, dass vorher schon ein Schaden war, allerdings nicht in dem Raum, nachdem der Vermieter nicht auf die Meldung reagiert hatte, haben wir selbst die Handwerker beauftragt und blieben auf der Rechnung sitzen, der Vermieter weigerte sich diese zu bezahlen, obwohl er zu dem Zeitpunkt in Urlaub war und nicht zu erreichen war!!!
Nun denn, er scheint es nun darauf ankommen zu lassen, wir allerdings nun auch! Ich sehe keine Veranlassung jede halbe Stunde in den keller zu gehen und die Pfütze aufzuputzen, kann ich ja auch nicht, ich muß ja arbeiten und so verstreichen eben bis zum Abend ca. 12 Stunden wo das Wasser seine Wege läuft! Mir scheint im Moment, dass der Vermieter es darauf ankommen lassen will! Von Beruf ist er Rechtsverdreher, ähm, ich meine Anwalt. Wie sollte man sich denn da genau richtig verhalten? Wer den Handwerker bestellt, zahlt auch, aber was ist mit dem Schaden im keller?..da lagerte so Vieles…Alles kaputt aber wir haben ün#ber Alles Quittungen! Ich sehe das als vorsätzlichen Versicherungsbetrug an!!! Ich als Frau bin nicht fähig Gewichte rumzurangieren die da lagerten, sehe es aber als Hilfeunterlassungsleistung an, wenn sich ein Vermieter nicht mal nach einer Woche meldet wenn man einen Schaden angibt.Jaja…lass noch ein wenig in die Substanz absinken, dann kann ja der Bau als beschädigt angesehen werden…welch Jammer!
Wo leben wir eigentlich? Ich habe einen Wasserschaden und mein Vermieter ignoriert das! Wer weiss Rat???
Hi,
(Mietrecht wäre ggf. passender gewesen)
(Ich versuche mal meine allgemeinen Kenntnisse aus den Ratgebersendungen und den anderen Artikeln im Mietbrett zu beantworten)
Da Gefahr im Verzug ist, Vermieter Nachweisbar eine kurze Frist setzen (z.B. heute oder morgen Abend 18:00 oder so) und Ersatzvornahme ankündigen.
Dann kannst Du selbst die handwerker bestellen, und die Rechnung kannst Du deinem Vermieter schicken, daß er sie Dir zurückzahlt. Wenn nicht, dann verrechne die Kosten einfach mit der laufenden Kaltmiete.
Wenn Du das belegbar (ggf. Telefonat unter Zeugen) machst, kann Dir kein Rechtsverdreher.
Was die Folgeschäden betrifft:
Der Vermieter hat hier (grob?) fahrlässig gehandelt, also muß er auch haften.
Also Schadensansprüche schriftlich fixieren und mit Einwurf-Einschreiben Frist zur Begleichung setzen. Ansonsten Klagen, oder vielleicht auch mit Mietzahlungen verrechnen.
Vielleicht gibt GünterW Dir kompetentere Antworten.
Grüßle
Winni
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