Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Nach 24 Jahren ziehe ich aus der Wohnnung die ich damals unrenoviert übernommen habe. Im MIetvertrag steht… sauber zu verlassen.
Vermieterin hat angedeutet das Türen und Rahmen ja nicht weiss sind. Sind hellgrau.
Muss ich streichen und wie sieht es generell mit Schönheitsreparaturen und Heizungen aus.
Hab da was gehört, das nach langjähriger Miete gar nichts gemacht werden muß ?
Wäre für Auskunft dankbar.
LG Carola Klammann

Hallo.

Sie müssen keine Schönheitsreparaturen durchführen. Das Einzige, das Sie erledigen müssen, sind evtl. Sachbeschädigungen zu reparieren/ersetzen (z. B. ein Sprung im Waschbecken, Brandlöcher im Parkett oder ähnliches).

Der Meinung bin ich eigentlich auch. :wink:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.