Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Wir sind vor ca. 10 Monaten in ein altes Einfamilienhaus gezogen und hatten einen kleinen Wald vor dem Haus. Dieser sollte auch bleiben.
Nachdem wir eingezogen waren, wurde dieser Wald doch komplett umgenietet, weil eine Solaranlage auf das Dach kam und die Bäume die Sonne gestört hätten. Soweit hatten wir kein problem damit. Nun ist aber alles weg, und es sieht da aus wie Klaut und Rüben. Alle Wurzel sind noch drinne, Gestrüpp ohne Ende. Und der Vermieter will da nix mehr dran ändern. Dann haben wir gesagt, gut das Gestrüpp beseitigen wir, aber wenigstens Mutterboden sollte soweit über die Würzel kommen, damit man Rasen ansänen kann. Aber das will er nicht. Er will es „Naturbelassen“ haben. :frowning:
Unter anderem ist da eine Häcke sichtbar beworden, die wir gerne weg haben möchten, aber die soll stehen bleiben. Was können wir tun? Es sieht grausam aus.
Achja im Mietvertrag steht: Verpflichtung der „ortnungsgemäßen“ Pflege, des Gartens!
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!!
LG Andrea

Nachdem im Mietvertrag steht, dass der Garten vom Mieter ordnungsgemäß gepflegt werden muss, hat der Mieter, denk ich, auch das Recht auf einen „gepflegten“ Garten und nicht auf einen, bei dem es ausschaut wie Kraut und Rüben.
Dass er den Wald weggemacht hat, war natürlich sein Recht, aber jetzt hat er auch die Pflicht, daraus wieder etwas Ansehnliches zu machen.
Natürlich ist das meinerseits nur eine Vermutung, sicher bin ich mir nicht. Aber das sagt einem ja eigentlich der normale Menschenverstand. Und es sollte ja auch in seinem Sinne sein, wenn die Mieter sich darum kümmern und nicht alles verwahrlosen lassen. Wie die rechtliche Seite aber tatsächlich ausschaut, kann ich nicht hundertprozentig sagen

Moin,
schau bitte in Deinen Mietvertrag, darin ist alles geregelt. Es kommt wirklich darur an was darin steht.
Gruß connection

Hallo!!
Erstmal danke für deine antwort. Also im Mietvertrag steht:
Die Mieter verpflichten sich zur ordungsgemäßen Pflege des Grundstückes, hierzu gehört insbesondere, den Rasen regelmäßig zu mähen bzw. mähen zu lassen. Das zu pflegende Grundstück ist aus dem anliegenden Lageplan zu ersehen.Mehr steht zur Gartennutzung und Pflege nicht.
Und im Lageplan ist das gesammte Grundstück drauf.

Moin,
schau bitte in Deinen Mietvertrag, darin ist alles geregelt.
Es kommt wirklich darur an was darin steht.
Gruß connection

Hallo Andrea,

hier finde ich keine leichte Antwort. Der Satz im Mietvertrag: Verpflichtung der
ortnungsgemäßen Pflege, des Garten" sagt erstmal garnichts zu euren Rechten. Falls zu diesem Thema nicht mehr im Mietvertrag festgehalten ist, habt ihr schlechte Karten.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo Andrea,

wenn im Mietvertrag sonst nichts steht, dann kann wohl der Vermieter den Garten nach Belieben nutzen und gestalten, ihn also auch als Naturwildnis wachsen lassen. Die braucht Ihr dann auch nicht zu pflegen, denn Natur „pflegt“ sich selbst.
Dass dies nun nicht Ihrer Vorstellung von Gartennutzung entspricht, ist ärgerlich. Aber da hätten Sie im Mietvertrag entsprechende Rechte festlegen müssen.
Gruß von Heihei