MIetrecht

Liebe/-r Experte/-in,

folgender Fall: Mieter hat eine Wohnung bezogen die über eine Einbauküche verfügte. In dem Mietvertrag stand, „Küche ist nicht BEstandteil des Mietvertrages“. Wenn der MIeter nun auszieht, ist er verpflichtet die Küche zu entsorgen?

Schon mal Danke für Eure Antworten.

Viele Grüße
vespy0

Wenn im Mietvertrag steht : Küche ist NICHT Bestandteil der Mietsache " die Küche aber eingebaut war , so muss der Mieter diese NICHT entsorgen . Der Mieter hat lediglich die Pflicht , die Küche in einem ordnungsgemäßen Zustand ( also sauber ) zu hinterlassen .
Ich hatte auch eine Wohnung mit eingebauter Küche . Der Vermieter beanstandete beim Auszug , dass der Herd ( altes Modell ) nicht sauber sei . Dabei war er sauber . Der Vermieter wollte sogar Ersatz ! Er hat den Prozess verloren !
Hoffe , ich konnte helfen .
Wünsche noch einen schönen Ostermontag und alles Gute

Sorry,

lässt sich so nicht eineindeutig beantworten. Was gab es denn für weitere Vereinbarungen? Wie sieht der Mietvertrag aus?

LG

Sehr geehrter Wer-Weiß-Was-Nutzer,

es ist hier keine eindeutige Formulierung gewählt, so dass man diese sicherlich unterschiedlich auslegen könnte. Aus meinem Erfahrungskreis ist aber im Wesentlichen die unentgeltliche Überlassung der Kücheneinrichtung gemeint. Das heißt, dass einerseits der Vermieter keinen Anteil für die Küche in die Wohnungsmiete eingerechnet hat, andererseits auch für den Vermieter nicht die sonst üblichen Instandhaltungspflichten bestehen. Wenn also Schäden oder Mängel an der Kücheneinrichtung auftauchen, muss sich der Mieter hier selbst um Reparatur oder Ersatz kümmern. Bei der Kücheneinrichtung handelt es sich um einen Gebrauchsgegenstand, auf den der Nutzer erfahrungsgemäß sorgfältiger achtet, wenn er die Kosten aus Abnutzung selber tragen muss.
Ich empfehle in solchen Fällen die Frage mit dem Vermieter zu klären, bevor ein Ernstfall eintritt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas W., Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Bauingenieur, München

Da die Küche nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, gehört sie also noch dem Vermieter. Da Ihnen die Nutzung nicht untersagt wurde, handelt es sich hier um einen Fall von „kostenlos zur Nutzung überlassen“ ähnlich wie mit Kellerräumen, die auch meistens nicht im Mietvertrag aufgeführt werden. Kurzum es ist natürlich nicht Ihre Aufgabe die Küche des Vermieters zu entsorgen.