Liebe/-r Experte/-in,
ich versuche mich kurz zu fassen.
2003 unterschrieben wir einen Mietvertrag für ein Reihenhaus mit mündlicher Option späterer Kauf.Der Vermieter hatte nichts dagegen.parallel zu unserem Reihenhaus steht sein zweites Haus. Zu unserem Haus gehört ein Schuppen.Als wir einzogen, merkten wir, das das Haus einige Schäden aufwies, welche der Eigentümer dann abstellte. Seit dem an hat er nichts mehr getan.
Auf Grund der günstigen Warmmiete haben wir uns auch nicht weiter beschwert und das Haus wie unser eigens gepflegt. Sanitär ausgewechselt, renoviert,neue Küche u.s.w. Betriebskosten bekamen wir die ganzen Jahre nie. 2006 stellten sich dann Mängel ein, wenn man im Bad den Lichtschalter bedient, geht im Büro der Computer aus, im Dachgeschoß reißen die Wände, trotz Mängelbekanntgabe durch Telefonate, blieb alles so und wir zahlten weiter. 2006 wollten wir das Haus erwerben, wobei er keine Antwort gab.Seid 2008 haben wir nur noch lauwarmes Waser und die Heizung werden auf 5 im Erdgeschoss warm und in der ersten Etage in den Kinderzimmern im Dachgeschoß passiert nichts mehr.Auch dort reagierte er nicht.Wir wollten Ihn dann auch nicht ärgern, und entlüfteten selbst um den Schaden in Grenzen zu halten. Anfang 2009 kamen dann Käfer durch die Terrasse in die Wohnstube und wir stellten komplett nasse Wände fest, Tapete ist dort nicht mehr möglich und der Rest der Tapete ist schwarz angelaufen.Wir bezahlten trotzdem weiter.In dem anderem Haus wohnten Mietnomaden und auf Grund der hohen Kosten, welche unser Vermieter gehabt hätte, erklärte ich mich bereit das Haus von Unrat und allem zu befreien und dieses Haus gegen 3 Mieten zu malern.
Nach 3 Monaten war das andere Haus bezugsfähig und ich bot ihm an, dieses für ihn zu veräußern, er freute sich und der Verkaufspreis sollte 110.000,00 € betragen.Ich verkaufte es 2010 für 120.000,00€ mit der Vereinbarung, das er 5000€ uns für den Verkauf auszahlt.Ich stellte dann das Haus bei Immbolienscout ein und hatte ganz schnell extrem viel Arbeit mit Interessenten. Welche jetzt bei ihrem Notar waren und feststellten, das mein Vermieter lediglich vorgemerkt im Grundbuch steht und garnicht verkaufen konnte.Seit dem an bin ich total sauer auf ihn und meine das dies betrug ist, denn auch unser Haus war nicht veräußerbar. Er schrieb mir dann, wir sitzen im selben Boot. In unserem Haus verteilte sich nun schon Schimmel, ich ihn wieder angerufen und gutachter bestellt, welcher nur dem Vermieter Auskunft erteilen durfte und uns als Mietern nicht. Also unser Haus Mängel ohne ende,von dem Nachbarhaus hatte ich nun immer noch den Schlüssel und unser Vermieter kümmerte sich um nichts.( schwer beschäftigter Unternehmer )
Jetzt kümmerten wir uns dann seit Mai 2009 um zwei Häuser, mit Rasen mähen, lüfte usw. und ohne einen cent von ihm zu sehen.Jetzt reichte es uns und auf Grund der Mängel im Haus bei uns und der Arbeit im anderem Haus behielten wir 3 Mieten im Jahr ein,normalerweise hätten wir auf Grund unserer Schäden 58% monatlich einbehalten müssen. Er reagierte nicht. ende 2011 wollte er das ich das Haus dann nochmal verkaufe und dies tat ich dann, da ich ja auch die 5000€ mal sehen wollte. Jetzt ist das Haus fast verkauft, er muß nur noch seine Vormerkung löschen lassen aber das geld möchte er uns nicht auszahlen, jetzt will er uns rausschmeißen ???
Ich übelege ihn anzuzeigen, wegen betrug ?
Ich übelege ihn anzuzeigen, wegen betrug ?
Wenn das Ihre einzige Frage ist, dann kann ich nur raten, ganz schnell zum Anwalt, damit er Ihnen diese Überlegung austreibt.
Ich sehe nur Naivität auf Ihrer und keinen Betrug auf Seiten des Vermieters.
Hallo Loriot,
Mängel muss der VM natürlich abstellen. Dazu sollte man ihm die Mängell schriftlich anzeigen und einen Termin zur Beseitugung einräumen. Bei Nichtausführung kann man dann die Miete kürzen. Ob Sie zu einer Mietkürzung von 58% berechtigt wären oder nicht, kann nicht gesagt werden, da die Gerichte dies unterschiedlich bewerten. .Der VM ist nur zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet. Ansonsten gilt - gemietet wie gesehen. Ansprüche auf MOdernisierung/Verebesserung der Wohnqualität hat man keine.
Ein Vorverkaufsrecht sollte man sich immer schriftllich geben lassen. So haben Sie die Beweispflicht, dass es eins gibt. Und da der VM das Haus eh nicht verkaufen kann, bezweifle ich, ob Ihnen das Geld auch zusteht.
DA Sie nicht schreiben, welchen Grund der VM für die Kündigung angibt, kann ich nicht sagen, ob diese rechtmäßig ist oder nicht. Mögliche Gründe: Eigenbedarf, Nichtzahlung der Miete, zu hohe Kosten für eine Renovierung.
Ihre anderen Fragen haben mit Mietrecht nichts zu tun. Es könnte übrigens auch sein, dass der VM gar nicht wusste, dass er das Haus nicht verkaufen kann.
Gruß Kumitano
Danke, das weiß ich jetzt auch.
hallo,
der fall ist leider zu schwierig für mich. wünsche ihnen alles gute. weiß nur, dass beim kauf oder verkauf von grundstücken nur das notarielle zählt. sorry
viele grüße
maria
Hallo,
ich würd mir auf alle Fälle erst mal einen guten Rechtsanwalt suchen. Ich weiß, dass das nicht billig ist, wenn man keine Rechtsshutzversicherung hat. Aber ich denke, dass da ohne Anwalt nichts zu machen ist. Auf jeden Fall müssen die Mängel beseitigt werden, sonst könnt Ihr Mietminderung beantragen. Es geht nicht, dass das Haus Schimmelbefall, feuchte Wände, Ungeziefer, keine richtig funktionierende Heizung usw. hat und aber der volle Mietpreis bezahlt wird. Erkundigt Euch auf jeden Fall bei einem Anwalt und der sagt Euch dann auch, ob Ihr Anzeige erstatten könnt oder sollte
Viel Glück!
Hallo,
ich kann hier nur zu Ihrem Mietvertrag mich äußern, alles was mit Verkauf usw. zu tun hat fällt nicht unter das Mietrecht. Hier kann ich nur empfehlen sich einen guten!! Anwalt zu nehmen.
Zum eigentlichen Mietvertrag:
hier haben Sie versäumt Ihren Vermieter schriftlich auf Mängel aufmerksam zu machen und mit Fristsetzung Abstellung der Mängel zu verlangen. Das sollten Sie aber nachholen, Mietminderung ankündigen und auch ab dem Mitteilungsdatum wirksam werden lassen. Nur wenn dem Vermieter Geld vorenthalten wird reagiert er (alte Erfahrung!).
Prüfen Sie Ihre Mietzahlungen, wenn Sie unangekündigt Miete einbehalten haben, kann das ein Mietrückstand sein und zur Kündigung berechtigen. Ansonsten kann ich keine Kündigungsgrund erkennen.
Sie brauchen professionelle Hilfe.
Gruß suver
Ich würde ihn anzeigen, aber mich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten.
Bassauer
Hallo,
aufgrund des sehr komplexen Sachverhaltes sollte das auf jeden Fall geprüft werden.
Hier kann man nicht pauschal sagen ob Betrug vorliegt oder nicht, da man nicht nachweisen kann, das er das wissentlich alles gemacht hat oder nicht.
Es ist aber sehr gut möglich. Mein Rat an Sie ist, sofort einen Anwalt besuchen und ihm das alles machen lassen. Am besten zu einem Fachanwalt. Sorry, aber hier geht es nicht anders.
Moin, da kann Dir nur ein Rechtsanwalt helfen. Ich bin dazu nicht in der Lage.
Gruß connection
Wenn du von garnix schriftlich in der Hand hast, wird es sicherlich schwierig sein, aber hierzu können sicherlich die Experten mehr sagen.
Der Zustand deines/r Hauses/Wohnung hört sich schon schlimm genug an. Es kann doch nicht die günstige Miete sein, dort noch weiterhin wohnen zu wollen. Euer Vermieter nutzt Euch ungemein aus.
Tut mir leid, daß ich nicht weiterhelfen kann.
Mietrecht Eigentumsverhältnisse
Langer Rede kurzer Sinn:
bei einer derartigen Vermischung verschiedener „Probleme“ ist anwaltliche Hilfe gefragt.
Was ich nicht verstehe: euer Vermieter ist nicht Eigentümer im Grundbuch -> wie kann er dann als Vermieter auftreten? Wer ist denn der Eigentümer?
Hallo,
was ich nicht verstehe, warum haben Sie das Haus nicht gekauft? Dann hätten Sie doch gar keinen ´Stress!!!
zu den 5000 € es wurde nichts schriftlich fixiert und nach dem ganzen was passiert ist war es doch Klar das er sich weigert zu zahlen! Hierzu kann ich nur sagen selber Schuld! Tut mir leid aber so ist das nun einmal! mfg
Ja, da habe ich mich auch schon schlau gemacht, mit dem fazit, das er lediglich vorgemerkt ist und als vorgemerkter darf man vermieten aber nicht verkaufen.
wo dann die nächste frage auftaucht, an wen zahlen wir eigentlich die miete, denn wenn er erst als zweites im grundbuch steht und als erstes eine bank oder der bauträger und die gelder nicht weiter gezahlt werden ?
doch, haben wir schriftlich, auch die ganzen interessenten, welche das haus besichtigt haben alles per mail vorhanden und nicht gelöscht.auch die mängelanzeigen welche er alle ignoriert alles schriftlich.
wir wollten schon paar mal kaufen, er hat uns immer vertröstet, wir wußten doch bis 2010 nicht, das er lediglich im grundbuch vorgemerkt ist und damit nur vermieten darf.
Hallo,
wenn alles schriftlich vorhanden ist, mit Unterschrift - dann ab zum Anwalt!
Obwohl ich Anwälte nicht mag und diese immer Meide wenn es geht! Viel Glück! mfg
doch, haben wir schriftlich, auch die ganzen interessenten,
welche das haus besichtigt haben alles per mail vorhanden und
nicht gelöscht.auch die mängelanzeigen welche er alle
ignoriert alles schriftlich.