Liebe/-r Experte/-in,
nehmen wir mal an jemand wäre vor 10 Tagen aus einem Büro/ Wohnung ausgezogen (Gewerbeobjekt) die Vermieterin hat keine Abnahme gemacht, sondern gesagt, dass würde sie allene später machen. Wie lang hätte Sie Zeit die Abnahme zu machen? Wäre das so richtig? Müsste man bestimmte Fristen beachten?
Hallo Ruhestandsplaner,
leider ist mir nicht bekannt, ob diesbezüglich Fristen eingehalten werden müssen.
Aus eigenen Erfahrungen war es bei mir bisher so, dass die Abnahme bei Auszug gemeinsam erfolgte mit einem Übergabeprotokoll, in dem schriftlich evtl. Mängel usw. festgehalten wurde.
Mit freundlichen Grüßen
petra0801
Hallo,
völlig unmöglich.
Der (Ex-) Mieter muss zur Abnahme auffordern, gegebenenfalls auch mit verschiedenen Terminvorschlägen.
Eine Abnahme seitens des Vermieters allein hilft nicht. Was, wenn bei dieser Abnahme Mängel festgestellt werden und der Ex-Mieter diese besteitet?
Hier fangen die Streitigkeiten schon vor der Beweislastumkehr (dem eigentlichen Zweck der Abnahme) an!
Einseitige Abnahmen sind sehr selten und entstehen meist durch stillschweigende Ingebrauchnahme.
Ist alles in Ordnung - dann ist alles in Ordnung. Aber wer weiss das vorher schon? Und wer weiss, ob der „Allein-Abnehmende“ ihm nichts böses will?
Also: völlig unmöglich!
MfG
Feßer
Lieber Ruhestandsplaner,
wann hätte denn der Mieter gerne die Abnahme?
Die Sachlage ist ein wenig dürftig beschrieben!
SG
TW
Hallo,
also ich würde das so nicht hinnehmen. Stelle Dir mal vor, die Mieterin kommt Wochen später an und hat eine Menge Beanstandungen!
Ich würde der Vermieterin höchstens 1 Woche Frist zu einer gemeinsamen Abnahme setzen. Auch würde ich mindestens 1 Zeugen mitnehmen. Hinterher die Abnahme ohne Beanstandung oder mit evtl. berechtigten Beanstandungen schriftlich mit Unterschriften fixieren.