Hallo,
vorab sei erwähnt, dass ich juristischer Laie bin. Demnach kann ich keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben bzw. übernehme ich keinerlei Haftung für von mir gegebene Tipps und Hinweise!
Doch nun zum Thema:
Grundsätzlich ist zu sagen (aber das ist sicherlich bekannt), dass beim Verkauf einer Immobilie die bestehenden Mietverträge übernommen werden (müssen). Hier „greift“ § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete).
M. E. hätte jedoch von der Verkäuferin (bzw. deren Makler) darüber informiert werden müssen, welche Mietverhältnisse im Verkaufsobjekt bestehen. Idealerweise hätte man sich das schriftlich bestätigen lassen sollen (oder diese Info hätte zum Inhalt des notariellen Kaufvertrages gehört).
Nun ist die Frage, inwieweit man der Verkäuferin (oder dem Makler) beweisen kann, dass besagte Info zu den Mietverhältnissen (vorsätzlich) nicht übermittelt wurde.
Sofern man diesen Beweis schlüssig antreten kann (sicherlich am besten durch ein Schriftstück o. ä.), bestehen sicher gute Chancen, die entsprechenden Personen auf Schadenersatz zu verklagen…
Aber wie bereits angedeutet - ich kann diese Ansichten nicht durch entsprechende Paragraphen oder Gesetzestexte „untermauern“. Diese entstammen nur meinem eigenen Rechtsverständnis zur benannten Sachlage.
Vielleicht hilft ja noch mal ein Gespräch/eine Beratung mit dem Notar, der die Vertragsparteien bzgl. des Grundstücksverkaufes rechtlich beraten/belehren muss.
Letztlich kann es jedoch aber passieren, dass ggf. ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss…
Abschließend aber noch eine Frage:
Verstehe ich es richtig, dass die Verkäuferin einen langfristigen Mietvertrag hat? Wie geht das denn? Hat sie mit sich selbst (also als Eigentümer und gleichzeitig als Mieter) vor dem Verkauf des Hauses einen Mietvertrag geschlossen? Das klingt - wenns so wäre - ziemlich ominös bzw. fragwürdig…
Naja, ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte bzw. evtl. ein paar Denkanstösse gegeben habe.
MfG schoerschi