Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich habe mir ein Mehrfamilienhaus gekauft. Es hieß bei der Besichtigung, dass die Verkäuferin und Ihrer Tochter die EG-Wohnung bis Juli räumt. Im Notarvertrag ist dazu nichts bestimmtes geschrieben. Nur dass nach vollständiger Kaufpreiszahlung, die Laten, Gefahren, Mieten, Kaution…auf mich übergehen.

Nun bin ich auch nach vollständiger Kaufpreiszahlung im Grundbuch eingetragen! Es hieß bisher, dass kein Mietvertrag existiert, mir wurde auch keiner übergeben! Auf einmal heißt es nach Aufforderung zur Räumung , dass ein langfristiger Mietvertrag existiert! Was kann ich tun um diese Betrüger aus der Wohnung zu kriegen, wenn nun doch ein Mietvertrag existiert.

Danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen!

Gruss
Melon

sry, da weiß ich nichts

Hallo,
vorweg sei gesagt, das ich kein Anwalt bin, daher auchmein dringender Ratschlag, das Du dich aneinen Anwalt wendest.
Grundsätzlich gilt wie bei Verträgen aller Art, das nur schriftlich fixiertes rechtsgültig sein kann. Eine Ausnahme stellt nur dar, wenn du anhand von Zeugen belegen kannst, das etwas anderes zugesichert wurde. Ist dies nicht der Fall, sieht es schlecht aus. Aber ich würde auf jedenfall mich anwaltlich beraten lassen.

Gruß und viel Erfolg
Daylighter

Hallo Melon,
die Sachlage nach Ihrer Schilderung erscheint mir klar gegen Sie zu sprechen. Sofern Sie keine Zeugen benennen können, die Ihren Standpunkt stützen, sind die schriftlichen Verträge schwerwiegender. Der Erwerber tritt in bestehende Mietverhältnisse ein (§ 566 BGB). Es fällt mir noch die Frage ein, wer denn den Mietvertrag mit der Verkäuferin unterschrieben hat und ob sich hieraus ein Indiz der Täuschung ableiten ließe. Aber wenn hier tatsächlich kriminelle Energie dahinter steckt, bleibt Ihnen der Gang zum Fachanwalt sowieso nicht erspart.
Schöne Grüße
Thomas W.

Hallo Thomas,
die Verkäuferin (Mutter) hat mit ihrer Tochter (Mieterin) den Mietvertrag abgeschlossen.
Bei dieser Konstellation kann man ja alles aus dem Hut zaubern. Müssen die Mieten nicht auf Kontoauszügen zu belegen sein.
Ich habe Zeugen, Kaufinteressenten, denen das gleiche erzählt wurde.

Gruß
Melon

Na denn, Beweise sammeln, Aussagen schriftliche einholen und ab zum Anwalt. Eventuell recht schon eine Drohkulisse, die Verkäufer zum Auszug zu bewegen.
Viel Glück
Thomas_W.

Sorry,
da kenne ich mich nicht aus.
Viel Glück
Llissy

Hallo,

vorab sei erwähnt, dass ich juristischer Laie bin. Demnach kann ich keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben bzw. übernehme ich keinerlei Haftung für von mir gegebene Tipps und Hinweise!

Doch nun zum Thema:

Grundsätzlich ist zu sagen (aber das ist sicherlich bekannt), dass beim Verkauf einer Immobilie die bestehenden Mietverträge übernommen werden (müssen). Hier „greift“ § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete).

M. E. hätte jedoch von der Verkäuferin (bzw. deren Makler) darüber informiert werden müssen, welche Mietverhältnisse im Verkaufsobjekt bestehen. Idealerweise hätte man sich das schriftlich bestätigen lassen sollen (oder diese Info hätte zum Inhalt des notariellen Kaufvertrages gehört).

Nun ist die Frage, inwieweit man der Verkäuferin (oder dem Makler) beweisen kann, dass besagte Info zu den Mietverhältnissen (vorsätzlich) nicht übermittelt wurde.

Sofern man diesen Beweis schlüssig antreten kann (sicherlich am besten durch ein Schriftstück o. ä.), bestehen sicher gute Chancen, die entsprechenden Personen auf Schadenersatz zu verklagen…

Aber wie bereits angedeutet - ich kann diese Ansichten nicht durch entsprechende Paragraphen oder Gesetzestexte „untermauern“. Diese entstammen nur meinem eigenen Rechtsverständnis zur benannten Sachlage.

Vielleicht hilft ja noch mal ein Gespräch/eine Beratung mit dem Notar, der die Vertragsparteien bzgl. des Grundstücksverkaufes rechtlich beraten/belehren muss.

Letztlich kann es jedoch aber passieren, dass ggf. ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss…

Abschließend aber noch eine Frage:
Verstehe ich es richtig, dass die Verkäuferin einen langfristigen Mietvertrag hat? Wie geht das denn? Hat sie mit sich selbst (also als Eigentümer und gleichzeitig als Mieter) vor dem Verkauf des Hauses einen Mietvertrag geschlossen? Das klingt - wenns so wäre - ziemlich ominös bzw. fragwürdig…

Naja, ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte bzw. evtl. ein paar Denkanstösse gegeben habe.

MfG schoerschi

Hallo,
wenn ein Mietvertrag existiert, dann gilt dieser und geht auf den neuen Eigentümer über. Mir ist ähnliches beim Hauskauf auch passiert: Die mündlichen Mietverträge des Voreigentümers liefen weiter. Ich habe mit den Mietern schleunigst einen schriftlichen Mietverrag unterschrieben, um lästige mündliche Absprachen mit dem Vorbesitzer zu umgehen. Mietvertragskündigungen (oder Räumungen) müssen meines Wissens immer schriftlich erfolgen. Das hätte man im Kaufvertrag festhalten sollen.
Unklar ist mir, warum Sie die Wohnung räumen lassen wollen, scheinbar wird ja Miete gezahlt - Sind Sie Kapitalanleger oder Eigenutzer? Bei letzterem können Sie auf Eigenbedarf bestehen.
Viele Grüße
rewi1209