Liebe/-r Experte/-in,
Im Mietvertrag steht, dass alle 5 Jahre „Renovierungsarbeiten“ getätigt werden müssen- also weißeln. (Bei Person A+B) Person A wohnt seit 8 Jahren in der Wohnung EG. Gestrichen wurde vor 3 Jahren nur die Küche und das Kinderzimmer. Aber bunt. Also Küche hellgelb und Grün, Kinderzimmer gelb. Muss der Mieter bei Auszug diese Räume streichen? Wohnzimmer wurde noch nie gestrichen.
Person B wohnt seit 2 Jahren in der Wohnung DG, hat bereits nach 1 Jahr komplette Wohnung in verschiedenen Farben gestrichen. (Terracotta, apricot). Wenn B in 3 Monaten auszieht, muss er streichen?
Danke für eim paar Tipps.
Gruß M.