Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Im Mietvertrag steht, dass alle 5 Jahre „Renovierungsarbeiten“ getätigt werden müssen- also weißeln. (Bei Person A+B) Person A wohnt seit 8 Jahren in der Wohnung EG. Gestrichen wurde vor 3 Jahren nur die Küche und das Kinderzimmer. Aber bunt. Also Küche hellgelb und Grün, Kinderzimmer gelb. Muss der Mieter bei Auszug diese Räume streichen? Wohnzimmer wurde noch nie gestrichen.

Person B wohnt seit 2 Jahren in der Wohnung DG, hat bereits nach 1 Jahr komplette Wohnung in verschiedenen Farben gestrichen. (Terracotta, apricot). Wenn B in 3 Monaten auszieht, muss er streichen?

Danke für eim paar Tipps.
Gruß M.

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn bei Auszug die Wohnung renoviert übergeben werden muss, dann muss das der Mieter auch tun, auch die Wände weiß streichen, wenn dem Nachmieter das nicht gefällt. Falls der Nachmieter auf eine Renovierung verzichtet, müss das im Überggabiprotokoll, welches der Nachmieter unterschreiben muss,erwähnt werden.
Bassauer

Hallo, da kenne ich mich leider so gar nicht aus. Allerdings denke ich, die Mieter haben sehr wohl ein Recht auf Farbe. Wichtig ist doch einzig und allein, dass sie die Wohnung beim Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand bringen müssen.
Renorvierungsarbeiten heißt im Übrigen für mich nicht, dass die komplette Wohnung weiß gestrichen werden muss. Es heißt viel mehr, dass sie wohnlich und instand gehalten werden muss. Würde also bedeuten, wenn der Fußboden an manchen Stellen extrem abgenutzt wurde, dort evtl. neuer Teppich o.ä. verlegt werden sollte.
Naja, aber wie gesagt. Das ist nur meine Meinung und absolut kein Fachwissen.
Grüße, Braselino