Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
der Vermieter (ein Wohnungsunternehmen) wurde (lt. Anschreiben) verpflichtet, die Zentralheizung mit einer Probeentnahmestelle zur Überprüfung des Trinkwassers auszustatten. Durch diesen Einbau würde eine regelmäßige Kontrolle und Sicherstellung der Trinkwasserqualität sichergestellt, was eine Verbesserung des allgemeinen Wohnverhältnisses darstellen würde und somit die Kosten auf die Miete umgelegt werden könnten (nach § 559 BGB). Ist dem so?
(bei Interesse kann ich das Originalanschreiben zur Verfügung stellen).
Gruß HPfaff

Moin,
danke kein Bedarf.
Das die Trinkwasserleitungen kontrolliert werden müssen ist mir nicht neu und das die Mieter die Kosten zu tragen haben ist selbstverständlich.

Gruß connection

Hallo,

Kosten, die dadurch entstehen, dass gesetzliche Verpflichtungen erfüllt werden, sind nach 559 BGB auf den Mieter umlegbar.
Ich meine mich zu erinnern, dass es spezielle Regelungen bei Heizungen mit einer zentralen Warmwasserbereitung gibt. Näheres ist mir aber nicht bekannt.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.