Hallo!
Wenn man 1 Monat vor dem eigentlichen Ende des Mietvertrags aus einem Mietvertrag entlassen wird und in eine andere Stadt zieht, steht es dem Vermieter zu, für diesen einen Monat Nebenkosten von der Kaution einzubehalten, wenn in dem Monat bereits ein Nachmieter eingezogen ist?
Danke!
Gruß
Silvana
Hallo
was heisst „entlassen wird“ - wurde dies schriftlich festgehalten?
Ansonsten rechnet der Vermieter auch die übrigen NK bis zum tatsächlichen Mietende ab.
Hat er natürlich den Nachmieter auch 1 Monat früher (auch schriftlich fixiert?) angenommen, müsste er dann termingemäß abrechnen und kann eigentlich keine NK mehr einbehalten, es sei denn, er weiß, dass eine höhere Nachzahlung droht.
Hallo!
Auch so!
Wenn man 1 Monat vor dem eigentlichen Ende des Mietvertrags
aus einem Mietvertrag entlassen wird und in eine andere Stadt
zieht, steht es dem Vermieter zu, für diesen einen Monat
Nebenkosten von der Kaution einzubehalten, wenn in dem Monat
bereits ein Nachmieter eingezogen ist?
Wenn man schriftlich vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wurde, und ein Nachmieter auch schon tatsächlich eingezogen ist, darf der VM keine NK mehr von dem Vormieter erheben. Doppelt NK kassieren geht nicht!
Danke!
Bitte
Gruß
Andreas