Mietrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich bin im Dezember in meine neue Wohnung gezogen!! Bin kurzfristig aus Berlin hergezogen und da ich bereits einen Monat bei einer Freundin auf der Couch verbracht habe, mußte ich die erstbeste Wohnung nehmen!! Die Vermieter machten jedoch zur Bedingung das ich mich verpflichte 2 Jahre in besagter Wohnung zu bleiben!! Das wurde auch im Mietvertrag handschriftlich festgehalten!! Nun meine Frage: Gibt es da keine Möglchkeit früher rauszukommen??? Die Wohnung ist sehr klein, und da ich gerne mit meinem Freund zusammen ziehen möchte würden wir uns gerne etwas größeres suchen!!!

Vielen Dank schonmal …

Wer einen Zeitmietvertrag eingeht, muss diesen auch prinzipiell erfüllen. Es bleibt allerdings
der Versuch, die Wohnung unter zu vermieten. Dies muss dem Vermieter angezeigt werden,
da eine Untervermietung genehmigungspflichtig ist. Der Vermieter kann die Untervermietung
allerdings auch nur aus wichtigem Grund untersagen.

Ich würde ein offenes Gespräch mit ihm suchen und ihm klar machen, dass Sie die
Wohnung auf jeden Fall verlassen werden, weil sie zu ihrem Freund ziehen wollen. Sagen
sie ihm einfach, dass sie untervermieten wollen, ich könnte mir vorstellen, dass ihm die
Auflösung des MV lieber ist. Und wenn das nicht funktioniert, suchen sie sich wirklich einen
Untermieter für die Zeit. Solange der keine kleinen Kinder frisst, MUSS ihr Vermieter das
hinnehmen. Mietrechtlich bleiben sie allerdings bis zum Ablauf des Vertrages sein
Ansprechpartner. Vergessen Sie trotz allem die ordentliche Kündigung nicht…

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Hallo angia,

leider sind auch handschriftliche Zusätze im Mietvertrag gültig. Versuch Dich am besten mit deinem Vermieter gütlich zu einigen. Vielleicht zeigt er Verständnis für Deine Situation. Du könntest auch anbieten, Dich um einen Nachmieter zu kümmern.

Viel Glück!
heihei

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Liebe Angia1112,

das kommt ganz auf die Formulierung in deinem Mietvertrag an. Grundsätzlich kann man einen Vertrag nur dann befristen, wenn auch ein Grund dafür angegeben ist, z. B. ein geplanter Umbau oder Abriss des Hauses oder auch der Einzug eines Familienmitgliedes deines Vermieters nach Fristablauf. In diesem Falle ist eine ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ausgeschlossen. (Nur außerordentliche Kündigungen sind erlaubt, etwa, dass du deine Miete nicht zahlst oder der Vermieter dir den Gebrauch der Mietsache verweigert etc…)

Hast du schon einmal mit ihm persönlich darüber gesprochen? Vielleicht findet ihr auf einem ganz einfachem Wege eine Lösung, z. B., in dem du ihm anbietest, selbst nach einen Nachmieter für ihn zu suchen. Ich würde ihm deine Situation erklären. Vielleicht will er eurem Glück ja gar nicht im Wege stehen? Nicht alle Vermieter sind ja einfach nur geldorientiert, sondert auch manchmal menschlich :wink:

Wenn er einfach nur im Vertrag das beiderseitige Kündigungsrecht ausgeschlossen hat - ohne Angabe eines Grundes - ist das meiner Meinung nach strittig.
Ich habe zwar von einem renommierten Anwalt gehört, der selbst vermietet und solche Verträge abschliesst, weil er meint, es handele sich hierbei um eine Gesetzeslücke, aber das Mietrecht selbst verlangt einen genauen Befristigungsgrund.

Berichte doch noch mal, was im Vertrag steht und/oder ob du es auf die kommunikative Tour versuchen könntest.

LG, Becky

Hallo,
nein, leider. Wenn Sie eine solche Befristung unterschreiben, müssen Sie sich auch dran halten. Einziger Ausweg: Sie finden einen Nachmieter, der dem Vermieter zusagt.

Grüße, Zita

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Liebe Becky,

das war eine ziemlich schwierige Situation damals…ein Bekannter von mir hat vorher hier gewohnt und mir versichert, ich könne die Wohnung haben!!! Als ich dann aus Belin hierher nach Trier kam,war aber leider alles andere als klar das ich die Wohnung bekomme:frowning: ich habe dann einen Monat bei einer Freundin gewohnt und meinen ganzen Hausrat in ihrem Keller deponiert…somt mußte ich quasi zu allem ja und Amen sagen, was die Vermieter von mir verlangen…

Konkret hieß das unter §2 Mietzeit:

  1. Vertrag auf bestimmte Zeit:
    Das Mietverhältnis beginnt mit dem (ab hier handschriftlich) 01.12.2008, Mindestmietzeit beträgt 2 Jahre
    und als zweiter Haken unter §28 sonstige Vereinbarungen
    Die Mieterin verpflichtet sich bei Auszug 200 Euro für die anstehenden Malerarbeiten zu zahlen.

oh mann…glaube kaum das die mit sich reden lassen, ist ne ziemlich unmenschliche Person:wink: Denen geht es darum das sie keine Lust auf ständigen Wechsel haben, zwecks Abnutzung des Flures (wände verkratzen etc), andererseits ist es jawohl nur logisch, das in einer 35 qm Wohnung keiner ewig bleibt,es sei denn es ist eine ältere Person (was im 1.Stock auch nicht gerade sinnvoll ist) oder ein ziemlich unansehnlicher Junggeselle :wink:

hmmmmmm, da ist guter Rat teuer…aber einen Grund für die Mindestmietzeit haben die nicht angegeben…

glg

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Liebe Angia1112,

ich habe dir folgenden Link rausgesucht.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…

Vielleicht hilft dieser dir weiter.
Fazit: Vorzeitige Kündigung ist bei Zeitmietverträgen nicht möglich.
Gruß
Kerstin

Hallo,
suche einen Nachmieter, der zu den gleichen Konditionen einsteigt wie du. Viel Erfolg!
Liebe Grüße

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Hier denke ich, muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Der Vermieter kann ja nichts dafür, dass du die Wohnung „nehmen musstest“ und wenn du unterschreibst, dass du zwei Jahre bleibst… das hättest du ja nicht tun müssen und dir eine andere Wohnung nehmen, bei der der Vermieter die üblichen Kündigungsfristen von 3 Monaten hat.

Vielleicht einfach die Lage schildern und fragen, ob sie einverstanden sind? Oder einen Nachmieter präsentieren, vielleicht machen es die Leute.