Mietrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hier mal eine allgemeine Frage zum Recht für Vermieter.
Braucht man bei einer Räumungsklage gegen einen Mieter
eigentlich einen Anwalt,oder gehts auch ohne?
(Kosten?!)-und-mal angenommen Kündigung und Räumungsklage sind durch, aber der Mieter findet
keine andere Wohnung weil er keinen anderen Dummen mehr findet der auf ihn reinfällt-was dann?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hier mal eine allgemeine Frage zum Recht für Vermieter.
Braucht man bei einer Räumungsklage gegen einen Mieter eigentlich einen Anwalt,oder gehts auch ohne?
(Kosten?!)-und-mal angenommen Kündigung und Räumungsklage sind durch, aber der Mieter findet keine andere Wohnung weil er keinen anderen Dummen mehr findet der auf ihn reinfällt-was dann?
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Hallo verehrte/r User/in,
in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Fachanwalt aufsuchen.
Detaillierte Auskünfte meinerseits wären nur in Kollision mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz möglich.
Beste Grüße USKO

Hallo,
ich würde einen Anwalt nehmen, schon um abzuklären, ob die Kündigung wirksam ausgesprochen wurde, ob die Gründe eine Kündigung rechtlich sichern, Terminstellung dem Gesetz entspricht usw. usf.
Sind die Gründe eindeutig, dann wird im Falle der rechtskräftigen Verurteilung auch die Kostenfrage zu Gunsten des Gewinners entschieden. Als Laie macht man zu oft schon Formfehler usw. die nur Geld Kosten.
MfG
suver

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hallo arya

theoretisch ja praktisch nein

mfg steffen

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Also dann praktisch mit.Danke Steffen

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Na gut.Dann stürze ich mich in die nächsten Kosten und nehme einen Anwalt.Danke für die Mühe .Arya

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Hallo,Mit den Gründen bin ich mir sicher,nachdem mir
meine Kündigung schriftlich bestätigt wurde hoffe ich ,daß die Kündigung auch wirksam ist.Trotzdem:Stimmt schon,daß da ne menge Verfahrensfehler auftreten können,und nach dem Hinweiss,daß die Kostenfrage zu meinen Gunsten entschieden werden kann werde ich mich Morgen um einen Anwalt umschauen.Danke für die Hinweise.Schönen Abend noch suver.Grüße Arya

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Ohne Anwalt geht immer, es ist nur die Frage ob man als Vermieter alle rechtlichen gegebenheiten kennt.

Ich bin der Meinung dass, bei einer Zwangsräumung die Wohnung auch ohnen neue Unterkuft geräumt wird.

Ich würde jedoch bei diesem Thema immer Einen RA hinzuziehen.

Michael45

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Hallo

eine Klage vor dem Amtsgericht kann man in Zivilsachen auch ohne einen Anwalt angehen. Hier leisten die Gerichte sogar Hilfe bei der Einreichung der Klageschrift, weil bestimmte Voraussetzungen und Richtlinien erfüllt sein müssen. Nachlesen kann man dies auf fast jeder Webseite des zuständigen Amtsgerichtes.

Eine Räumungsklage ist jedoch immer das letzte Mittel, wenn etwas im Mietverhältnis nicht stimmt. Da es hier immer auf die Gründe für eine Kündigung ankommt, müssen natürlich vorher bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine korrekte Abmahnung, eine gerechtfertigte fristlose Kündigung oder aber auch eine gerechtfertigte fristgerechte Kündigung.
Aber dies alles muss rechtlich ziemlich korrekt erfolgt sein, sonst wird es schwer eine Räumungsklage durchzusetzen. Hier würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, der die rechtlichen Aspekte durchleuchtet und schaut ob eine Räumungsklage auf Erfolg stoßen kann.

Wichtig ist auch, wer wohnt alles in dieser Wohnung, gegen wem muss alles Räumungsklage eingereicht werden?
Wohnt z.B. in der Wohnung jemand der nicht mit im Mietvertrag steht, so kann ein Gerichtsvollzieher natürlich nicht den Besitz dieses Mitbewohners räumen, wenn hier der Mitbewohner nicht mit in der Klage aufgenommen worden ist. Sie sehen, hier gibt es eine Menge Stolperfallen.

Hier ist etwas zum Nachlesen:
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/raeumungsklage.php

Wenn die Kündigung und die Räumungsklage durch ist, kann natürlich geräumt werden, auch wenn der Schuldner keine neue Bleibe gefunden hat. Liegt hier aber eine soziale Härte vor (auch wenn man es manchmal nicht glauben möchte), kann das Gericht natürlich entscheiden, wann spätestens oder ob überhaupt geräumt werden kann. Hier kann es sich bis zu einem Jahr hinziehen, bis der Mieter raus muss.

Mein Rat: Bei Räumungsklage auf jeden Fall einen Anwalt einbeziehen, auch wenn hier neue Kosten enstehen.

Ich hoffe etwas geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

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