Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich wohne seit 2006 in einem Mietshaus. Nach einer Zeit bemerkte ich, dass die Wohnungstür innen und auch die Zimmertüren mit Latexfarbe gestrichen überstrichen wurden, die sich nun wie Gummi abziehen lässt. Bei jedem kleinsten Stoss reisst die Farbe ein und man kann sie wie eine Gummischicht abziehen.Darunter sind alle Zimmertüren dunkelbraun gestrichen, richtig hässlich. Den Verwalter ( nicht Vermieter) habe ich auf diesen Zustand aufmerksam gemacht, er ging aber nicht gross darauf ein. Den richtigen Vermieter erreicht man einfach nicht, der sitzt ständig in Polen.
Meine Frage ist nun, bin ich verpflichtet, die Wohnungstür sowie die Zimmertüren nun auf meine Kosten zu streichen? Oder ist dieser Fall Vermietersache, da ich der Meinung bin, die Türen wurden nicht ordnungsgemäß gestrichen? Es handelt sich übrigens noch um Türen aus DDR Zeiten.
Vielen Dank!
Liebe Grüße, Luann
Hallo Luann,
wenn vom Vermieter oder vom Vormieter eine falsche Farbe verwendet wurde, die sich nun löst, so ist dies nicht Dein Verschulden. Diesen Schaden zu beheben ist Sache des Vermieters. Wenn ein Verwalter der Ansprechpartner ist, dann musst Du nicht auch noch den Vermieter kontaktieren.
Ich rate Dir den Verwalter schriftlich über den Mangel zu informieren mit dem Hinweis, dass Du nach einer angemessenen Frist (je nach Aufwand 4 - 6 Wochen) die Miete kürzen wirst, sollte der Mangel bis zu diesem Zeitpunkt nicht behoben sein.
Diese „Drohung“ hilft in den meisten Fällen. Im Übrigen ist es oftmals billiger eine neue Tür einzubauen, als diese zu streichen.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Udo
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Hallo aus Bernburg,
nur wenn Sie zugelassener Gutachter sind und das Mietobjekt begutachten sollen.
Zu klären wäre warum gegen die Türen gestoßen und warum die Farbe wenn schon reingeplatzt auch noch abgezogen wurde. Das Alter spielt keine Rolle, in der ehem. DDR sind diese Türe noch sehr verbreitet und es gibt weit ältere Türen und Tore die noch intakt sind.
Mieter sind per Gesetz verpflichtet, dem Eigentümer über Mängel (nachweissicher durch Einschreiben mit Rückschein), zu informieren; damit dieser die Möglichkeit hat, größeren Schaden abzuwenden. Unterlassen Mieter diese Info, dreht der Gesetzgeber die Rechtslage und der Mieter hat für alle Folgeschäden voll aufzukommen.
Wer (Mieter oder Fachfirma) die Instandsetzung übernimmt hängt von den Vereinbarungen des Mietvertrages ab oder wird vom Eigentümer entschieden.
LG vom Bernburger
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Eine konkrete Antwort kann ich hier leider geben. Aber ich würde einmal im Mietvetrag schauen, ob zufällig starre Fristen für Schönheitsreparaturen vereinbart worden sind, dann muss der Vermieter für die Instandsetzung / haltung aufkommen.
Wenn Sie einmal googeln, werden Sie eine Menge finden über unwirksamme Vereinbarungen und Urteile des BGH zu Schönheitsreparaturen
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Hallo Luann,
natürlich müssen Sie die Türen nicht streichen.
Sie sollten dem Vermieter jedoch über diesen Magel schriftlich informieren und Ihne bitten diesen Mangel
unter einhaltung einer Frist zu beheben.
Gruß
michael45
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Hallo Luann,
das Streichen der Zimmertüren, sowie der Innenseiten von Fenstern und Wohnungstüren, das Streichen der Heizkörper:
Dies zählt alles zu den Schönheitsreparaturen und müssen von dem Wohnungsmieter durchgeführt werden.
Infos auch unter:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Gruß
Kinga
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Auch wenn der Vormieter, bzw der Vermieter selber falsche farbe, in dem Fall Latexfarbe benutzte?
LG Luann
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Ja, denn dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.
Gruß
Kinga
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Hallo wer-weiss-wasser,
leider ist Ihr Thema etwas prekär.
Es ist eigentlich Sache des Mieters die Wohnung in Schuss zu halten.
Da hier allerdings ein fehlverhalten seitens des Vormieters vorliegt und der Vermieter nicht erreichbar ist,sollten Sie den Vermieter schriftlich anweisen.
Keine telefonische Absprache (kann später vor einem Gericht nicht eingesehen werden),Brief kopieren und abschicken.
Bitte eine Frist setzen zwecks Renovierung.
Lesen Sie auch im BGB ab §560 nach .
Diese Auskunft ist natürlich nicht gesetzlich und hat auch keinen Anspruch auf weiter Instanzen.
Viel Erfolg
diekoschis
Vielen Dank für die Antwort!
Es handelt sich ja auch nicht um Schönheitsreparaturen, sondern dass ich eben gemerkt habe dass mit falscher Farbe gestrichen wurde und nun alles abblättert.
LG Luann
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