Mietrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo!
Bin Mieter in einem 2 Familien Haus.Das Haus wird verkauft.Meine Wohnung ist nicht gekündigt.Da ich jetzt eine andere Wohnung mieten könnte,ist meine Frage:Muß ich,trotz des Hausverkaufes meine Kündugungszeit von 3 Monaten einhalten?
Danke und herzliche Grüße.
Chrys

Hallo aus Bernburg,

JA - dem Vermieter (der neue Eigentümer muss die
bestehenden Verträge übernehmen) steht die volle Miete
bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist zu.
Lässt sich der Vermieter auf eine kürzere Frist ein,
diese schriftlich geben lassen, um späteren
Nachforderungen auszuschließen.

LG vom Bernburger

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo!
Bin Mieter in einem 2 Familien Haus.Das Haus wird
verkauft.Meine Wohnung ist nicht gekündigt.Da ich jetzt

eine

andere Wohnung mieten könnte,ist meine Frage:Muß

ich,trotz des

Hausverkaufes meine Kündugungszeit von 3 Monaten

einhalten?

Danke und herzliche Grüße.
Chrys

Hallo nach Bernburg.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich hätte trotzdem noch eine Frage.Das Haus ist zum Verkauf ausgeschrieben,noch nicht verkauft.Ist es nicht so,dass ich dadurch in eine Lage gerate,bei der ich nicht weiß,ob mir der neue Vermieter nicht gleich kündigt.Kann ich dem alten Vermieter unter diesen Umständen nicht fristlos kündigen?
Danke,Gruß Chrys

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Hallo aus Bernburg,

NEIN ! für fristlose Kündigungen hat der Gesetzgeber
sehr hohe Hürden vorgesehen die hier mit nichts zu
begründen wären.

Hochachtungsvoll

Hallo aus Bernburg,

JA - dem Vermieter (der neue Eigentümer muss die
bestehenden Verträge übernehmen) steht die volle Miete
bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist zu.
Lässt sich der Vermieter auf eine kürzere Frist ein,
diese schriftlich geben lassen, um späteren
Nachforderungen auszuschließen.

LG vom Bernburger

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo!
Bin Mieter in einem 2 Familien Haus.Das Haus wird
verkauft.Meine Wohnung ist nicht gekündigt.Da ich

jetzt

eine

andere Wohnung mieten könnte,ist meine Frage:Muß

ich,trotz des

Hausverkaufes meine Kündugungszeit von 3 Monaten

einhalten?

Danke und herzliche Grüße.
Chrys

Hallo nach Bernburg.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich hätte trotzdem noch eine Frage.Das Haus ist zum

Verkauf

ausgeschrieben,noch nicht verkauft.Ist es nicht so,dass

ich

dadurch in eine Lage gerate,bei der ich nicht weiß,ob

mir der

neue Vermieter nicht gleich kündigt.Kann ich dem alten
Vermieter unter diesen Umständen nicht fristlos

kündigen?

Danke,Gruß Chrys

ja warum denn nicht?

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Hallo Chrys,
Nach Lage der Dinge wirst du nicht umhin können, als die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Den Kauf bricht nicht Miete. Mit anderen Worten, der Mietvertrag zwischen dir und deinem Vermieter geht auf den neuen Eigentümer des Grundstücks über und dieser wird somit dein neuer Vermieter. Es sei den, der Vermieter entläßt dich zu einem früheren Zeitpunkt aus dem Mietverhältnis.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

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