Hallo Sibell,
alles was ich schreibe begründet sich auf den §535 BGB, dort ist in Absatz 1 angegeben gesagt, dass der Vermieter den Mietgegenstand in einem vertragsgemäßen geeigneten Zustand überlässt und in der Mietzeit in diesem Zustand zu halten hat.
Was einfach heißt, dass er etwas reparieren lassen muss was an der Wohnung oder dem Haus defekt ist.
Laut §536 und §536a haben Sie einen Anspruch auf Mietminderung, Schadensersatzanspruch und Aufwendungsersatzanspruch jedoch und das ist die Schwierigkeit an Ihrem Fall, Sie sind im März eingezogen und haben, von den Mängeln, dem alten Fußboden bzw. dem Schimmel im Keller wissen müssen, denn Sie haben sich ja wahrscheinlich die Wohnung und den Keller angesehen? Oder? Falls nicht müssen Sie es beweisen können. Haben Sie es gewusst, verlieren Sie nämlich sämtliche Ansprüche! Eine Ausnahme gibt es dabei, Sie haben den Vertrag nur unter der Bedingung abgeschlossen, dass die Fußböden erneuert werden bzw. der Schimmel im Keller beseitigt wird, dann hätten Sie weiterhin Anspruch auf Beseitigung, Mietminderung und Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz.
Grundsätzlich kann ich Ihre Situation vollends verstehen. Ich weiß nicht ob Sie es bereits versucht haben aber evtl. plant Ihr Vermieter das Objekt auch zu sanieren? Als Mieterin haben Sie zumindest die Pflicht Ihn auf diese Mängel hinzuweisen und eigentlich sollte er diesem auch nachkommen und etwas gegen die Mängel unternehmen.
Bzgl. des Schimmels im Keller muss ich Ihnen sagen, das hier eine Sanierung der Außenwände auch von Außen durch geführt wird, wahrscheinlich können Sie Ihre Sachen im Keller belassen. Lediglich ein Anstrich auf der dann trockenen Wand ist hier notwendig. Die Sanierung ist allerdings sehr sehr teuer. Evtl., wird hier eher eine reduzierte Miete in Kauf genommen.
Die Miete können Sie ansonsten immer Mindern, da gibt es keine Fristen. Den Mangel sollten Sie allerdings vorher schriftlich mitteilen, wenn darauf der Vermieter nicht reagiert dann können Sie Mindern.
So ein bisschen ließt sich Ihr Text als wollen Sie Ihm einfach etwas auswischen, sollte dem so sein, dann ist die Miete nicht der richtige Punkt. Einfacher ist sich eine schöne Wohnung zu suchen die Mangelfrei ist. Schlechte Wohnungen vermieten sich auch schlecht, da wird er viel mehr dran zu knabbern haben.
Ich hoffe Ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Viele Grüße
Ihr EXP.
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