Mietrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
mich hat gestern morgen fast der Schlag getroffen als ich die Abrechnung für Heizkosten aufgemacht habe. Ich soll € 900,00 nachzahlen. Meine Frage(n) nun:
Wir sind vor 2 Jahren in ein kleines Miethaus gezogen. Unsere Vormieter haben wir kennengelernt und uns vorab sehr genau über alles informiert. Letztes Jahr haben wir auch bereits eine Nachzahlungsrechnung erhalten die wir schon nicht verstanden haben. Wir sollten im letzten Jahr zu zweit den Jahresverbrauch einer 5-köpfigen Familie innerhalb von 5 Monaten überholt haben. Wobei wir beide arbeiten gegangen sind und praktisch nie zuhause waren, die Heizung war aus. Die Familie dagegen hatte 3 Kleinkinder, Mutter war zuhause und der Mann hat von zuhause aus gearbeitet, also waren die immer da. Wir hatten uns daher bei den Vermietern beschwert, weil das in unseren Augen nicht sein konnte. Jedenfalls sind unsere monatlichen Abschläge für die Heizwerkte auf 120,00 angestiegen (also doppelt so viel).
Unser Vermieter hat von einem Freund die Heizung prüfen lassen und uns mitgeteilt, dass hier alles in Ordnung wäre. Sehr schön, das Ergebnis haben wir ja jetzt.
Mein Mann hat gestern also nochmal die Zählerstände ablesen und vergleich wollen. Da es ja so warm ist, haben wir seit 6 Wochen die Heizung ausgestellt (an den Heizkörpern und der Heizung im Keller) er wunderte sich, dass der Zähler weiterlief. Er hat den Not-Aus-Knopf gedrückt aber trotzdem läuft der Zähler weiter. Die Heizung lässt sich scheinbar nicht abstellen - mal davon abgesehen, dass eine Gasheizung sich abstellen lassen sollte bei Gefahr, ist es nun auch nicht wirklich geschenkt.
Können wir als Mieter nun unsere Vermieter einbinden? Ich sehe nicht ein das wir so viel zu zahlen haben wo wir praktisch nie da sind und die Heizung ausgeschaltet haben. Er hat doch gesagt sie ist in Ordnung. Kann ich ein Sonderkündigungsrecht geltend machen? Ich hab jetzt ein bisschen Angst da ich die Heizung nicht abstellen kann und außerdem wollen die Heizwerke jetzt künftig 260 € Abschlag, das überschreitet dann meine Finanzen, wo doch ursprünglich 60 € im Monat angesetzt waren.
Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Hilfe.
joko809

ein Kündigungsgrund liegt hier nicht vor. Sie können, auf eigene Zustimmung des Vermieters, die heizung überprüfen lassen.

Hallo joko809,
Deinen Ärger und Unmut über die Heizkostenabrechnung kann ich sehr gut verstehen. Aber bitte sehe es mir nach, dass ich aus deinem ausführlichen Schreiben/Bericht nicht ganz klarkomme. Ich verstehe, dass du alles unternommen hast, dem übermäßigen Verbrauch von Heizgas in der Gastherme Herr zu werden. Ich bin sogar davon über-zeugt, dass du dabei auf dem richtigen Weg bist.
Bei der Suche nach der Ursache des zu hohen Verbrauchs an Heizenergie musst du einmal unterscheiden, dass es dir sicher gelingt, die Leistung der Gastherme außer Betrieb zu setzen, sodass an diesem Gerät kein Gas mehr verbrannt/verbraucht werden kann. Es kann aber auch eine zweite, eine sehr entscheidende Einrichtung geben, nämlich den Gaszähler, der die Verbräuche an Gas in deinem kleinen Miethaus erfasst. Sollte der Gaszähler defekt sein, davon ist nach deiner Schilderung auszugehen, dass der Zähler auch nach dem vollkommenen Abstellen der Gasheizung weiter läuft, spricht dafür, dass mit dem Zähler etwas nicht in Ordnung ist, oder ein Zuleitungsrohr irgend-wo undicht ist.
In einem solchen Fall solltest du deinem Vermieter und dem Gaslieferanten sofort ohne Verzögerung Kenntnis geben. Selbstverständlich schriftlich und Einschreiben mit Rück-schein oder persönlich im Beisein eines Zeugen, die Schreiben den genannten Personen und Unternehmen zustellen. Nach der Zustellung sollte auf den Kopien von dir und deinem Zeugen der Vermerk angebracht werden, am XX.XX.XXXX um XX.XX Uhr das Schreiben bei XY persönlich in Begleitung von XXXXXXXX eingeworfen, Unterschrift. Dies ist notwendig, damit du beweisen kannst, deinen Vermieter und den Gaslieferanten davon in Kenntnis gesetzt zu haben.
Dies wäre es, was ich zu deinen Ausführungen in deiner Anfrage sagen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

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Hallo Willie,
zwischenzeitlich bin ich bereits einen Schritt weiter. Ich habe mir einen Gas- Wasserinstallateur kommen lassen, der vom Gericht auch oft als Gutachter geholt wird. Dieser hat mir bestätigt, dass sowohl die Heizung (läßt sich nicht ausschalten) als auch der Zähler, der immer weiter läuft defekt sind.
Jetzt weiß ich nur nicht, ob ich zum einen ein Sonderkündigungsrecht gegenüber meinem Mieter habe (der Mietvertrag gibt nichts her) und ob ich die Nachzahlung an meinen Vermieter weitergeben kann. Kannst du mir hierzu etwas sagen?
Danke und schönen Abend
joko809

Hallo joko809,
Deinen Ärger und Unmut über die Heizkostenabrechnung kann ich
sehr gut verstehen. Aber bitte sehe es mir nach, dass ich aus
deinem ausführlichen Schreiben/Bericht nicht ganz klarkomme.
Ich verstehe, dass du alles unternommen hast, dem übermäßigen
Verbrauch von Heizgas in der Gastherme Herr zu werden. Ich bin
sogar davon über-zeugt, dass du dabei auf dem richtigen Weg
bist.
Bei der Suche nach der Ursache des zu hohen Verbrauchs an
Heizenergie musst du einmal unterscheiden, dass es dir sicher
gelingt, die Leistung der Gastherme außer Betrieb zu setzen,
sodass an diesem Gerät kein Gas mehr verbrannt/verbraucht
werden kann. Es kann aber auch eine zweite, eine sehr
entscheidende Einrichtung geben, nämlich den Gaszähler, der
die Verbräuche an Gas in deinem kleinen Miethaus erfasst.
Sollte der Gaszähler defekt sein, davon ist nach deiner
Schilderung auszugehen, dass der Zähler auch nach dem
vollkommenen Abstellen der Gasheizung weiter läuft, spricht
dafür, dass mit dem Zähler etwas nicht in Ordnung ist, oder
ein Zuleitungsrohr irgend-wo undicht ist.
In einem solchen Fall solltest du deinem Vermieter und dem
Gaslieferanten sofort ohne Verzögerung Kenntnis geben.
Selbstverständlich schriftlich und Einschreiben mit
Rück-schein oder persönlich im Beisein eines Zeugen, die
Schreiben den genannten Personen und Unternehmen zustellen.
Nach der Zustellung sollte auf den Kopien von dir und deinem
Zeugen der Vermerk angebracht werden, am XX.XX.XXXX um XX.XX
Uhr das Schreiben bei XY persönlich in Begleitung von XXXXXXXX
eingeworfen, Unterschrift. Dies ist notwendig, damit du
beweisen kannst, deinen Vermieter und den Gaslieferanten davon
in Kenntnis gesetzt zu haben.
Dies wäre es, was ich zu deinen Ausführungen in deiner Anfrage
sagen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Hallo joko809, 19.07.2009

in deinem Schreiben vom 17.07.2009 hast du bereits erwähnt, dass du kurz nach deinem Einzug in das Haus, zumindest nachdem du die erste Heizkostenabrechnung erhalten hattest, deinem Vermieter über die Mängel an der Heizung informiert hast. Auch dass der Vermieter einen Freund, von dem man wahrscheinlich nicht weis ob dieser die Fachkompetenz hatte, ein Urteil über die Heizungsanlage abzugeben. Auf jeden Fall hätte er fest stellen können, sofern er ordentlich geprüft hätte, ob die Heiztherme abzustellen war und ob die Gasleitungen und der Gaszähler in Ordnung waren. Dies hat er nach seinem abgebenen Bericht und urteil an seinen Auftraggeber, seinen Freund, nicht getan, nein er hat ihn bestärkt in der Annahme, es sei alles ind Ordnung.

Nun zur Sache:

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das heißt er hat dem Mieter die Mietsache frei von Mängel zu übergeben und währen der Mietzeit dafür zu sorgen, dass sofern Mängel auftreten diese unverzüglich zu beheben oder beheben zu lassen §535 BGB.

Tut er dies nicht, ist die Mietsache mit einem Mangel behaftet, der die Tauglich-keit zum vertragsgemäßne Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Miet-zeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit auf-gehoben oder gemindert ist, hat der Mieter das Recht nur eine angemessene herabgesetzt Miete zu entrichten §536 BGB.

Dies bedeutet, dass du die Miete entsprechend mindern kannst, auch rück-wirkend zu dem Zeitpunkt an, seit dem du deinem Vermieter von dem Mangel Mitteilung gemacht hast. Die Minderung braucht nicht zurück gezahlt werden, den durch den Mangel war die Miete in der Höhe nicht mehr gerechtfertigt.

Dies würde dir empfehlen, dies deinem Vermieter mitzuteilen. Gleichzeitig könnte man ihm die Ablehnung der Nachzahlung der Heizkostenabrechnung mitteilen. Darüber hinaus ihn davon in Kenntnis setzen, dass du rückwirkend von dem Zeitpunkt an dem du ihm den Mangel mitgeteilt und angezeigt hast Mietminderung geltend machst. Als Minderungsbetrag kann man eventuell zwischen 3 und 5% der Bruttomiete ansetzen, da durch das nicht außerbetriebnehmen der Gastherme die wirtschaftliche Betreibung der Heizung eingeschränkt war und ist. Eventuell kann in einem solchen extremen Fall auch Schadenersatz geltend gemacht werden. Den der Mangel war ja von Anbeginn des Mietverhältnisses vorhanden.

Das wäre es was ich dir auf deine Frage mitteilen könnte.

Wünsche dir und deiner Frau noch einen angenehmen und sonnigen Sonntag.

Mit freundlichen Grüßen

Willi

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