Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Wir wohnen seit 14 Jahre in dieser Wohnung,unten wohnt unser Vermieter.Er hat bei sich umbauen lassen und nun ist rausgekommen das viele Stromleitungen auf unseren Zähler angeschlossen sind ,Z.B.Hoflicht ,Bewegungsmelder,Garage,(aus der Garage hat er immer Strom genommen für alle arbeiten im Garten.(Rasenmäher ,Schredder),Kellerlicht in 3 Räume ,seine 30 Jahre alte Gefriertruhe (Stromverbrauch heute 2,33 kw in 24 Stunden)Habe ein Strommessgerät ausgeliehen und gemessen,da kommen fast 70 kw im Monat zusammen,nur die Truhe.Der Vermieter sagt,Pech gehabt und das es verjährt ist.Ich wollte wenigstens den Strom von der Truhe für diese Jahre von Ihm wiederhaben.Kann ich das fordern oder habe ich wirklich Pech gehabt.
Gruß Gabi
Die Verjährung ist 3 Jahre. Hier handelt es sich jedoch offensichtlich um Betrug, denn der Vermieter hat das absichtlich gemacht. Wenn Strafverfahren, und in diesem Zusammenhang kann dann ein [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Gabi,
ich sehe die Sache so an, dass die Handlungsweise deines Vermieters eine krminelles Verhalten. Man muss diese Handlungsweise als Diebstahl betrachten und bewerten. Den dies kommt dem Stromklau vor dem Stromzähler zu ungunsten des Stromlieferanten gleich. Unsere Rechtsprechung kennt in derartigen Fällen kein Pardon. Schließlich ist dies eine strabare Handlung.
Ich selbst kenne mich im Strafrecht so gut wie nicht aus. Ich würde empfehlen, bei euerem Amtsgericht zu einem Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft gehen und den Sachverhalt vortragen und darum bitten, einen Hinweis zu erhalten, was man in einem solchen Fall unternehmen kann und muss. Dies hat den Vorteil, dass man die Auskunft kostenlos bekommt. Dann kann man immer noch entscheiden, was man unternimmt. Mann kann sich entscheiden, ob man den Rechtsweg in Anspruch nimmt oder ob man erst noch mal mit dem Vermieter spricht und diesen auf die Rechtslage hinweist und er eventuell bereit ist, einen Schadensausgleich vorzunehmen oder zu zahlen.
Im anderen Fall würde ich sofort alle Sicherungen für die Stromabnehmer des Vermietrs, die du genant hast, herausnehmen, und ihn davon unterrichten, zu mindestens, was die Tiefkühltruhe betrifft, damit er dich dafür nicht schadenersatzpflichtig machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
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Hallo aus Bernburg,
fordern können sie alles, ob sie es bekommen ist die Frage. So einfach wie ihr Vermieter denkt, wenn er meint: PECH GEHABT, ist die Rechtslage nicht.
Seit 1.1.2002 gilt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Das Gesetz sieht Verjährungsfristen von 6 Monaten, 3 Jahren und 30 Jahren sowie auch Fristen von 1 Jahr vor.
In vier Jahren verjähren Ansprüche des Mieters auf Rückzahlung überhöhter Kostenmiete. Ich schätze die Ermittlung der Höhe wird schwierig.
Der dreißigjährigen Verjährungsfrist unterliegen Herausgabeansprüche aus dem Eigentum und anderen dinglichen Rechten wie Nießbrauch oder Erbbaurecht. Außerdem betrifft die 30jährige Verjährungsfrist alle titulierten Ansprüche. Das sind jene, die bereits vor Gericht verhandelt wurden und für die ein Rechtstitel ausgestellt worden ist.
Abweichend von der alten Rechtslage (§ 225 BGB alte Fassung) sind nach § 202 BGB neue Fassung auch Vereinbarungen über eine Erschwerung der Verjährung zulässig.
Mein Rat: wollen sie mehr als die letzten vier Jahre, brauchen sie einen Titel. Den bekommen sie nur vom Gericht. Fordern sie schriftlich ca. 8.000,00 EUR bis 17.000,00 EUR für eine außergerichtliche Einigung. Geht der Vermieter darauf nicht ein, erstatten sie Anzeige wegen Betruges und arglistiger Täuschung. Eigentümer sind verantwortlich über Zustand und Beschaffenheit der Immobilie, durch deren Vermietung sie monatlichen Gewinn erzielen. Ich würde in jedem Fall Vorsatz unterstellen, damit sich die Rechtslage dreht und der Eigentümer in der Beweispflicht steht. Er kann sich nicht rausreden und ist in jedem Fall verantwortlich! Zeitweiligen Nutzern (Mieter) steht dieses Recht nicht zu; (Der BGH entschied das Mietern eine unverhältnismäßige Belastung nicht zuzumuten ist. Wie sollen Mieter z.B. den Eigentümer kontrollieren was dieser in der Garage macht, oder) Ermittlungen über den baulichen Zustand fremdes Eigentum zu führen.
Ermitteln und Errechnen sie (oder ein Anwaltsbüro - Gutachter wäre Vorteilhaft sobald das Gericht die Klage zulässt, damit die Berechnung von unbeteiligten Dritten erfolgen die beide Seiten anerkennen und ihnen keine Vorteilsansprüche vorgehalten werden können), die möglichen Ersatzansprüche anhand der tatsächlichen Preise des Stromlieferanten mindestens der letzten vier Jahre. Ermittelt die Staatsanwaltschaft, können sie mit Entschädigungen der gesamten Mietzeit rechnen.
Ich wünsche ihnen Mut und starke Nerven, denn wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
LG vom Bernburger
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Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Wir wohnen seit 14 Jahren in dieser Wohnung, unten wohnt unser Vermieter. Er hat bei sich umbauen lassen und nun ist rausgekommen dass viele Stromleitungen auf unseren Zähler angeschlossen sind, z.B. Hoflicht, Bewegungsmelder, Garage, (aus der Garage hat er immer Strom genommen für alle Arbeiten im Garten (Rasenmäher, Schredder), Kellerlicht in 3 Räumen, seine 30 Jahre alte Gefriertruhe (Stromverbrauch heute 2,33 kw in 24 Stunden) Habe ein Strommessgerät ausgeliehen und gemessen, da kommen fast 70 kw im Monat zusammen,nur die Truhe. Der Vermieter sagt, Pech gehabt und das es verjährt ist. Ich wollte wenigstens den Strom von der Truhe für diese Jahre von ihm wiederhaben. Kann ich das fordern oder habe ich wirklich Pech gehabt.
Gruß Gabi
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Hallo verehrte Frau Baum,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
Das Verhalten des Vermieters kann ich nur als hochgradig dreist und kriminell bezeichenn !
Versuchen sie festzustellen, ab wann der Vermieter definitiv auf Ihre Kosten Strom verbraucht (gestohlen) hat und rechnen Sie weiter (überschlägig) aus, wie hoch dieser Betrag inzwischen aufgelaufen ist. Diesen Betrag sollten Sie plus aufgelaufener Zinsen unter 4-wöchiger Fristsetzung zurückfordern. Hier kann meines Wissens die Verjährung überhaupt nicht wirksam sein. Im weiteren würde ich dem Vermieter im Rückforderungsschreiben mitteilen, daß Sie ihn bei Zahlungsverweigerung oder Zahlungsverzug wegen Betruges anzeigen würden.
Wenn Sie die Probleme mit Ihrem Vermieter nicht auf diese Weise geregelt bekommen, dann empfehle ich, sich unbedingt an den örtlichen/regionalen Mieter-Verein zu wenden !
Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO
Hallo Gabi,
ich sehe die Sache so an, dass die Handlungsweise deines
Vermieters eine krminelles Verhalten. Man muss diese
Handlungsweise als Diebstahl betrachten und bewerten. Den dies
kommt dem Stromklau vor dem Stromzähler zu ungunsten des
Stromlieferanten gleich. Unsere Rechtsprechung kennt in
derartigen Fällen kein Pardon. Schließlich ist dies eine
strabare Handlung.
Ich selbst kenne mich im Strafrecht so gut wie nicht aus. Ich
würde empfehlen, bei euerem Amtsgericht zu einem Rechtspfleger
der Staatsanwaltschaft gehen und den Sachverhalt vortragen und
darum bitten, einen Hinweis zu erhalten, was man in einem
solchen Fall unternehmen kann und muss. Dies hat den Vorteil,
dass man die Auskunft kostenlos bekommt. Dann kann man immer
noch entscheiden, was man unternimmt. Mann kann sich
entscheiden, ob man den Rechtsweg in Anspruch nimmt oder ob
man erst noch mal mit dem Vermieter spricht und diesen auf die
Rechtslage hinweist und er eventuell bereit ist, einen
Schadensausgleich vorzunehmen oder zu zahlen.
Im anderen Fall würde ich sofort alle Sicherungen für die
Stromabnehmer des Vermietrs, die du genant hast, herausnehmen,
und ihn davon unterrichten, zu mindestens, was die
Tiefkühltruhe betrifft, damit er dich dafür nicht
schadenersatzpflichtig machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
WilliDer Vermieter hat die Leitungen in der Garage beim umbauen gleich mit umklemmen lassen.Nun dachte er es ist alles richtig angeschlossen.Entschädigung für die Stromkosten wollte er dafür aber nicht bezahlen.Dann habe ich wieder alles geprüft und gemerkt,das mein Zähler immer noch läuft,trotzdem bei mir alles raus war.Die Truhe und 3 Lampen in den Kellerräumen sind das dann noch gewesen.Die Truhe ist nun wo anders angeschlossen.Ich habe nun mit eon-Avacon (Stromlieferant)gesprochen und alles ausgerechnet,von damals bis heute(Strompreis 1995-2008).Es ist eine Summe von 1722 Euro zusammengekommen.Ich hab ihn nun angeboten das ich von der Miete 250 Euro abziehe bis das beglichen ist.Er hat es angenommen aber wollte es nicht schriftlich machen.Mal sehen ob ich mein Geld so bekomme.
Vielen Dank für die Antwort.
Gruß Gabi
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Wir wohnen seit 14 Jahre in dieser Wohnung,unten wohnt unser
Vermieter.Er hat bei sich umbauen lassen und nun ist
rausgekommen das viele Stromleitungen auf unseren Zähler
angeschlossen sind ,Z.B.Hoflicht ,Bewegungsmelder,Garage,(aus
der Garage hat er immer Strom genommen für alle arbeiten im
Garten.(Rasenmäher ,Schredder),Kellerlicht in 3 Räume ,seine
30 Jahre alte Gefriertruhe (Stromverbrauch heute 2,33 kw in 24
Stunden)Habe ein Strommessgerät ausgeliehen und gemessen,da
kommen fast 70 kw im Monat zusammen,nur die Truhe.Der
Vermieter sagt,Pech gehabt und das es verjährt ist.Ich wollte
wenigstens den Strom von der Truhe für diese Jahre von Ihm
wiederhaben.Kann ich das fordern oder habe ich wirklich Pech
gehabt.
Gruß Gabi
Re: mietrecht
an Gabriele Baum , 17.07.2009 21:29
Hallo Gabi,
ich sehe die Sache so an, dass die Handlungsweise deines Vermieters eine krminelles Verhalten darstellt. Man muss diese Handlungsweise als Diebstahl betrachten und bewerten. Den dies kommt dem Stromklau vor dem Stromzähler zu ungunsten eines Stromlieferanten gleich. Unsere Rechtsprechung kennt in derartigen Fällen kein Pardon. Schließlich ist dies eine strafbare Handlung.
Ich selbst kenne mich im Strafrecht so gut wie nicht aus. Ich würde empfehlen, bei euerem Amtsgericht zu einem Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft zu gehen und den Sachverhalt vorzutragen und darum bitten, einen Hinweis zu erhalten, was man in einem solchen Fall unternehmen kann und muss. Dies hat den Vorteil, dass man die Auskunft kostenlos bekommt. Dann kann man immer noch entscheiden, was man unternimmt. Mann kann sich entscheiden, ob man den Rechtsweg in Anspruch nimmt oder ob man erst noch mal mit dem Vermieter spricht und diesen auf die Rechtslage hinweist und er eventuell bereit ist, einen Schadensausgleich vorzunehmen oder zu zahlen.
Im anderen Fall würde ich sofort alle Sicherungen für die Stromabnehmer des Vermietrs, die du genannt hast, herausnehmen, und ihn davon unterrichten, zu mindestens, was die Tiefkühltruhe betrifft, damit er dich nicht für eventuelle Schäden die entstehen könnten schadenersatzpflichtig machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Wir wohnen seit 14 Jahre in dieser Wohnung,unten wohnt unser
Vermieter.Er hat bei sich umbauen lassen und nun ist
rausgekommen das viele Stromleitungen auf unseren Zähler
angeschlossen sind ,Z.B.Hoflicht ,Bewegungsmelder,Garage,(aus
der Garage hat er immer Strom genommen für alle arbeiten im
Garten.(Rasenmäher ,Schredder),Kellerlicht in 3 Räume ,seine
30 Jahre alte Gefriertruhe (Stromverbrauch heute 2,33 kw in 24
Stunden)Habe ein Strommessgerät ausgeliehen und gemessen,da
kommen fast 70 kw im Monat zusammen,nur die Truhe.Der
Vermieter sagt,Pech gehabt und das es verjährt ist.Ich wollte
wenigstens den Strom von der Truhe für diese Jahre von Ihm
wiederhaben.Kann ich das fordern oder habe ich wirklich Pech
gehabt.
Gruß Gabi
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Hallo,ich habe mit unseren Stromlieferanten gesprochen und habe mir die Preise der einzelnen Jahre sagen lassen.
Dann hab ich alles genau ausgerechnet und bin auf eine Summe von 1722 Euro gekommen.(Nur die Truhe).Diese fordere ich nun vom Vermieter.Kann auch mit meiner Miete verrechnet werden.Mal sehen was bei rauskommt.Ansonsten werde ich einen Rechtsanwalt diese Sache übergeben.
Nochmals vielen Dank
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Sorry, aber ich hatte bereits geantwortet.
Noch einmal kurz zusammengefasst:
Verjährung dürfte vorliegend nicht eingreifen, da diese auch die Kenntnis vom Bestehen eines Rückforderungsanspruches voraussetzt. Da diese Kenntnis erst jetzt vorliegt, kann auch noch nichts verjährt sein. Im Übrigen beträgt die Verjährung grundsätzlich 3 Jahre, beginnend mit dem Schluß des Jahres , in dem der Anspruch entstand.
Für das letzte Jahr kann also noch keine Verjährung eingetreten sein.
Ich rate dazu zu versuchen, den Stromverbrauch der unrechtmäßig angeschlossenen Verbrauchsgeräte zu ermitteln, ihn aufs Jahr hochzurechnen und so den Strompreis zu berechnen. Diese Kosten unter Fristsetzung vom VM zurückfordern, ggf. danach mit der Miete verrechnen.
Ich hoffe dies hilft ein wenig.
Gruß
Sebastian
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Hallo Gabi,
leider hat sich meine Antwort wegen mehr als 2-wöchiger Abwesenheit (im internet-losen Hochgebierge) sehr verzögert, Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter sind aber deshalb nicht verfallen.
Grundsätzlich gilt folgendes:
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter KENNTNIS von den anspruchsbegründenden Umständen erhalten hat.
Die Voraussetzung der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners würde ggf. dazu führen, dass die Verjährung nie eintritt, wenn der Gläubiger keine entsprechende Kenntnis erlangt. Um diese Folge einzuschränken, tritt die Verjährung in solchen Fällen zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs ein d.h. dass Sie Ihre Ansprüche bis zum 1.1.1999 rückwirkend geltend machen können.
MfG, Ludwig Schuster