Mietrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe zum 1.7. eine Wohnung gemietet. Als ich die Wohnung besichtigt hatte, sah sie auf dem 1. Blick ok aus. Bei unterschreiben des Mietvertrages wurde kein Übergabeprotokoll etc. gefertigt. Die Wohnung liegt in einem alten Fachwerkhaus.

Nun wollte ich gestern anfangen zu renovieren und mir sind erhebliche Mängel aufgefallen und zwar:

Ein Fenster ist defekt und kann nur sehr schwer geschlossen werden
2. In der Küche gibt es kein Warmwasser
3. Sämtliche Wände und damit auch die Fliesen sind uneben und schief
4. Punkt 3 gilt auch dfür den Boden
5. Im Badezimmer ist ein Teil mit Holz vertäfelt. In dieer Vertäfelung befindet sich ein Spiegelschrank eingebaut. Dieser ist lose und zwischen Wand und Spiegelschrank ist bis zu 2 cm Luft.
6. Der restliche Teil des Badezimmers ist reiner Putz
7. In der Dusche selber ist vom Putz ein Stück weggebrochen und in der Decke somit ein Loch und damit völlig uneben
8. In der Dusche geht oben an der Wand ein Kabel her
9. Die Dusche ist zu klein, d. h. ich kann mich mit 1,85 m kaum in die Dusche stellen, da ich zwischen Kopfende und Decke dann noch ca. 1 cm Platz habe.
10. Die Vertäfelung im Badezimmr löst sich.
11. Fliesen im Badezimmer sind erheblich beschädigt.

Da die Wohnung, vorallem das Badezimmer so nicht bewohnbar ist, wollte ich mal fragen, was ich hier machen kann, bzw. bei welchen Punkten der Vermieter verpflichtet ist, diese zu beseitigen und wie ich hier am besten vorgehe.

Vielen Dank für die Antwort.

Liebe Grüße
Frank

Guten Tag

Und danke für die Anfrage.

Sie hätten auf jeden Fall ein Übergabeprotokoll machen müssen. Jetzt im Nachhinein derartige Mängel zu reklamieren, wir sehr schwer. Sie können den Vermieter nur schriftlich unter Fristsetzung zur Behebung der Mängel auffordern. Sollte der Vermieter dieser Auffrderung nicht nachkommen, dann haben Sie die Möglichkeit die Miete zu kürzen. Die Miete zu kürzen beinhaltet die Kaltmiete + die Mietnebenkosten.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

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Sind diese Mängel denn alle „behebungspflichtig“ oder sind Mängel hierbei wo der Vermieter nicht für aufkommen muss?

Vielen Dank.

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Die von Ihnen gelisteten Mängel sind alle durch den Vermieter zu beheben. Das einzige, was Sie hinnehmen werden müssen, ist Punkt 9 mit der zu kleinen Dusche. Nach der Beschreibung gehen wir davon aus, dass Sie in eine DG Wohnung gezogen sind und da ist dies durchaus üblich, dass durch die Dachschrägen, die Zimmerhöhen bei größeren Menschen derartige Probleme bereiten. Diesen Mangel hätten Sie vorher ansprechen müssen, wenn er für Sie so einschneidend ist.

Mit freundlichen Grüssen

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Geben Sie diese Liste schriftlich nachweisbar an den Vermieter mit der Forderung, die Mängel bis zum (Frist) zu beseitigen. Macht er das nicht, m,achen >Sie das selber oder beauftragen Firmen und verrechnen die Kosten mit der Miete.

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#lern deutsch

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wenn du das sagst:

#lern deutsch

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe zum 1.7. eine Wohnung gemietet. Als ich die Wohnung
besichtigt hatte, sah sie auf dem 1. Blick ok aus. Bei
unterschreiben des Mietvertrages wurde kein Übergabeprotokoll
etc. gefertigt. Die Wohnung liegt in einem alten Fachwerkhaus.

Nun wollte ich gestern anfangen zu renovieren und mir sind
erhebliche Mängel aufgefallen und zwar:

Ein Fenster ist defekt und kann nur sehr schwer geschlossen
werden
2. In der Küche gibt es kein Warmwasser
3. Sämtliche Wände und damit auch die Fliesen sind uneben und
schief
4. Punkt 3 gilt auch dfür den Boden
5. Im Badezimmer ist ein Teil mit Holz vertäfelt. In dieer
Vertäfelung befindet sich ein Spiegelschrank eingebaut. Dieser
ist lose und zwischen Wand und Spiegelschrank ist bis zu 2 cm
Luft.
6. Der restliche Teil des Badezimmers ist reiner Putz
7. In der Dusche selber ist vom Putz ein Stück weggebrochen
und in der Decke somit ein Loch und damit völlig uneben
8. In der Dusche geht oben an der Wand ein Kabel her
9. Die Dusche ist zu klein, d. h. ich kann mich mit 1,85 m
kaum in die Dusche stellen, da ich zwischen Kopfende und Decke
dann noch ca. 1 cm Platz habe.
10. Die Vertäfelung im Badezimmr löst sich.
11. Fliesen im Badezimmer sind erheblich beschädigt.

Da die Wohnung, vorallem das Badezimmer so nicht bewohnbar
ist, wollte ich mal fragen, was ich hier machen kann, bzw. bei
welchen Punkten der Vermieter verpflichtet ist, diese zu
beseitigen und wie ich hier am besten vorgehe.

Vielen Dank für die Antwort.

Liebe Grüße
Frank

Hallo Frank,
es ist nicht einfach zu sagen, was der Vermieter machen muss und was nicht. Grund ist das fehlende Übergabeprotokoll. Es handelt sich nur teilweise um verdeckte Mängel. Z.B. die Putz- und Fliesenschäden + die Vertäfelung und Spiegelschrank müssten von dem Vermieter behoben werden. Es sei denn, dass er Dich darauf hingewiesen und dafür einen Zeugen hat.
Dass die Dusche zu klein ist, dafür kann der Vermieter allerdings nichts, da es Dir bei der Wohnungsbesichtigung hätte auffallen müssen.
Fazit: Also dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mangelbehebung setzen und wenn er nicht reagiert, vorsorglich schon einmal eine Mietminderung (würde sagen ca. 15% von Kaltmiete) ankündigen.
Hoffe ich konnte helfen.
PS.: Das ihr kein Übergabeprotokoll gemacht habt, kann für Dich zum Vorteil sein, wenn Du einmal ausziehst, da der Vermieter alle dann festgestellten Mängel beweisen muss, dass Du diese verursacht hast.Und das wird für ihn sehr schwer :smile:.
Lg Chris

Hallo Frank,

zuerst würde ich versuchen nochmals einen Termin mit dem Vermieter zu bekommen, um alles mit Ihm zu besprechen.
Beheben muss er auf jeden Fall: Fenster, das Warmwasserproblem, das Kabel in der Dusche (ist ja lebensgefährlich), lose Fliesen befestigen. Alles andere, ist eine Schönheits- und Ansichtsache. Mein guter Rat, leider für Dich ein bisschen spät. Immer ein Übernahmeprotokoll erstellen, denn auch beim Auszug muss man beweisen, dass eventuelle Schäden schon bestanden haben. So sollte es bei Dir mit dem Termin klappen, alles aufschreiben und gegen zeichnen lassen (mit Datum, Anschrift der Wohnung und deines Vermieters). Mehr hierzu findest Du unter www.alles-ums-wohnen.de.
Grüße Ideenfuchs

Hallo Frank,

grundsätzlich sollte natürlich bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll gefertigt werden; dies ist bei dir leider nicht erfolgt.

Grundsätzlich solltest du alle aufgeführten Mängel/Beschädigungen schriftlich deinem Vermieter anzeigen.
Ich gebe dir hier aber zu bedenken, dass du im Vorfeld in einem alten Fachwerkhaus auf schiefe Wände und Böden hättest achten müssen bzw. damit hast rechnen müssen, dass es hier - aufgrund der Bausubstanz und des Objektalters - erhebliche Mängel vorhanden sein können.

Nun im einzelnen zu deinen Punkten:

  1. Fenster muss vom Vermieter instandgesetzt werden.
  2. Warmes Wasser muss nicht sein, hier obliegt es dir ggfs. ein Unter-/Übertischgerät zu montieren. Dies hätte dir im Vorfeld auffallen müssen.
  3. Altes Haus mit alter Bausubstanz, ist leider hinzunehmen. Hätte dir auch auffallen müssen.
  4. sh. 3.
  5. Wenn der Spiegelschrank mitvermietet ist, d.h. Eigentum des Vermieters ist, muss dieser vom Vermieter befestigt werden.
  6. sh. 3. - Badezimmer muss nicht gefliest sein.
  7. Muss vom Vermieter beigeputzt werden.
  8. Wohin geht dieses Kabel? Ist diese Leitung in Betrieb?
  9. sh. 3.
  10. Wenn Vermietereigentum, dann Befestigung durch Vermieter.
  11. Was heisst erheblich beschädigt? Gerissen, gesprungen…?

Gruß,

Brigitte

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Hallo Frank,

grundsätzlich sollte natürlich bei der Wohnungsübergabe ein
Übergabeprotokoll gefertigt werden; dies ist bei dir leider
nicht erfolgt.

Grundsätzlich solltest du alle aufgeführten
Mängel/Beschädigungen schriftlich deinem Vermieter anzeigen.
Ich gebe dir hier aber zu bedenken, dass du im Vorfeld in
einem alten Fachwerkhaus auf schiefe Wände und Böden hättest
achten müssen bzw. damit hast rechnen müssen, dass es hier -
aufgrund der Bausubstanz und des Objektalters - erhebliche
Mängel vorhanden sein können.

Nun im einzelnen zu deinen Punkten:

  1. Fenster muss vom Vermieter instandgesetzt werden.
  2. Warmes Wasser muss nicht sein, hier obliegt es dir ggfs.
    ein Unter-/Übertischgerät zu montieren. Dies hätte dir im
    Vorfeld auffallen müssen.
  3. Altes Haus mit alter Bausubstanz, ist leider hinzunehmen.
    Hätte dir auch auffallen müssen.
  4. sh. 3.
  5. Wenn der Spiegelschrank mitvermietet ist, d.h. Eigentum des
    Vermieters ist, muss dieser vom Vermieter befestigt werden.
  6. sh. 3. - Badezimmer muss nicht gefliest sein.
  7. Muss vom Vermieter beigeputzt werden.
  8. Wohin geht dieses Kabel? Ist diese Leitung in Betrieb?
  9. sh. 3.
  10. Wenn Vermietereigentum, dann Befestigung durch Vermieter.
  11. Was heisst erheblich beschädigt? Gerissen, gesprungen…?

Gruß,

Brigitte

Hallo,

danke für die schnelle und umfangreiche Antwort. Zu Punkt 11: Aus den Fliesen sind teilweise Stücke rausgebrochen, hinzu kommen Risse etc.

Hallo Frank,
das ist natürlich mehr als ärgerlich, aber einen Beseitigungsanspruch durch den Vermieter gibt es nicht.
Bitte aber den Vermieter, die beschädigten Fliesen zu ersetzen; dies dürfte normalerweise kein Problem darstellen.

Erstelle auf jeden Fall eine Mängelliste und schicke diese dem Vermieter mit dem Hinweis zu, dass diese Mängel bereits bei Bezug der Wohnung vorhanden waren, leider jedoch kein schriftliches Wohnungsübergabeprotokoll erstellt wurde. Dies könnte bei einem späteren Auszug wichtig werden.
Ich denke, dass du hierfür auch Zeugen benennen kannst.

Gruß,

Brigitte

Hallo aus Bernburg,

da die Wohnung scheinbar (nach den o.g. Schilderungen), wie besehen / besichtigt angemietet wurde, ist eine gütige Einigung mit dem Vermieter anzustreben.

LG aus Bernburg

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